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Mietvertrag per Einschreiben kündigen?

Hallo,

wäre es besser den Mietvertrag per Einschreiben zu kündigen wegen des Nachweises? Mein Vermieter hat ein Büro und Briefkasten im gleichen Haus. Er ist aber nicht jeden Tag dort. Sollte ich dennoch per Einschreiben schicken oder die Kündigung einfach nur in den Briefkasten werfen?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Bote - eine Vertrauensperson die nicht Partei ist - genügt völlig aus. Diese Person sollte Kenntnis über den Inhalt des Briefes haben und ihn auch gesehen haben.

    Im Schreiben sollte ebenfalls stehen - Übergabe per Boten.

    So weiß der Vermieter bescheid.

    Zusätzlich kann man das ganze auch per Fax schicken. Wäre auch alleine möglich, aber es bietet genügend Angriffsfläche die man mit einem Brief umgehen kann.

    Viele glauben eine Einschreiben mit Rückschein sei die sicherste Methode (vom Gerichtsvollzieher mal abgesehen) und das ist falsch. Ist der Empfänger z.B. in Urlaub, oder leert einfach seinen Briefkasten nicht, kommt der Brief an den Absender zurück - es wurde ja kein Empfang bestätigt. Somit ist die Kündigung nicht wirksam zugestellt worden. Das kann bei bestimmten Fristen aber wichtig sein.

    Ein Einwurfeinschreiben dagegen ist sicher. Denn wenn man einen Zeugen hat, der den Inhalt und den Einwurf bzw. die Übergabe bei der Post bestätigen kann, gilt die Kündigung (das Schreiben jeglicher Art) als wirksam zugestellt.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Brief mit einem Zeugen zusammen dem Vermieter einwerfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    schmeiss die Kündigung besser mit (mindestens) einem Zeugen

    in den Briefkasten, zeig dem/den Zeugen vorher den Inhalt des Schreibens,

    lass sie auf einer Kopie des Kündigungsschreibens unterschreiben mit

    Datum und Uhrzeit, wann Du die Kündigung in den Briefkasten geschmissen hast,

    mit dem Einschreiben hast Du nur den Nachweis, dass Du einen Brief abgeschickt hast,

    nicht aber, welchen Inhalt dieser Brief hatte; ein böswilliger Empfänger könnte

    bestreiten, dass in dem Einschreiben eine Kündigung sich befunden hat

    daher stellt man ganz wichtige Sachen sonst mit Gerichtsvollzieher zu: der bestätigt nämlich auf einer Abschrift des zuzustellenden Schreibens, dass er das Original zugestellt hat, mit Zustellungsdatum

    wenn aber der Empfänger in der Nähe, bei Dir im Haus, oder um die Ecke wohnt/sein Büro hat, ist die Zustellung (=Einwurf in Briefkasten) mit Zeugen die sicherste Variante

  • vor 1 Jahrzehnt

    Noch besser und günstiger ist die Kündigung per Fax. Am besten ein Fax mit Protokoll. Auf dem Protokoll soll ein Bild der Kündigung zu sehen sein. Dann kannst Du die Kündigung mit 55 Cent Briefmarke versenden. Diese Faxprotokolle werden gerichtlich annerkannt.

    Wenn Du aber unbedingt ein Brief willst, dann schreibe folgendes

    ->PER BOTE

    Hausverwaltung XYZ

    Straße 22

    12345 Berlin

    ODER

    PER EINSCHREIBEN

    Hausverwaltung XYZ

    Straße 22

    12345 Berlin

    ODER

    PER FAX:

    Hausverwaltung XYZ

    Straße 22

    12345 Berlin

    Faxnummer: 030 123456

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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    In dem Fall ist der direkte Einwurf unter Zeugen die beste und einfachstre Methode! Fax alleine genügt nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Um sicher zu sein -- Per Einschreiben mit Rückschein .

    Wenn Du Ihn antriffst -- Empfang Quittieren lassen .

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