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nicki99510 fragte in TiereNagetiere · vor 1 Jahrzehnt

Darf Vermieter anzeige erstatten wegen Kaninchen?

Hallo.

Ich wohne mit meinem Freund in einer 2Raum Wohnung, 60qm², seit 1.Mai.2010.

Es war von Anfang an in Ordnung das Tiere erlaubt sind. Ich selber habe 1 Kater und 1 Kaninchen.

Im Sommer war das Kaninchen mit einem Artgenossen drausen(der jetzt bei meiner Schwester ist, weil die sich schon blutig gebissen haben). Das fanden die Vermieter ok, dann kam eine Aussagekräftige Antwort: "Im Winter kommen die mir nicht in die Wohnung".

Im Mietvertrag steht jedoch das ich nicht einmal nachfragen muss ob ich ein Kaninchen halten darf.

Als ich die rein geholt habe weil es wirklich sehr kalt war, kamen die Vermieter zu mir und sagten, sie seien arrlergich gegen Tierhaare, sie hätten nix gegen einer katze aber mehr auch nicht.

Jetzt wollen die uns Anzeigen. Meine Frage dürfen die das?

Wenn es wirklich hart auf hart kommt, muss ich das Kaninchen solange meiner Schwester geben, bis wir Ende April in unserer neuen Wohnung wohnen.(Wir wurden gekündigt, und die sind sogar zum Anwalt, die Frist lief 6 Monate, wobei es im Gesetz steht 3 Monate)

Vielleicht könnt ihr mir helfen?

Update:

Also trotz das die Frau eine Haarallergie hat darf ich mein Kaninchen behalten?

Update 2:

Kündigungsgrund ist:

1. wir besitzen 2 Kaninchen 2 Katzen

2. wir würden wäsche in der Wohung aufhängen, dazu muss ich sagen im Keller ist kaum platz darunter stehen schränke und kartons sprich wenn es voll ist dann hänge ich den rest im Badezimmer auf.

Ich muss noch dazu erwähnen, wir wollen auch raus weil wir stänig beobachtet werden und wenn wir mal vom einkaufen kommen oder besuch kommt quatschen die uns immer an.

Update 3:

Es ist ein Zweifamilien Haus, sprich:

Unten wohnen die Vermieter und wir darüber.

Was Geruch betrifft, wir sollen den Müll (Bio, Plastik, Pappe etc) immer unten an die Treppe stellen der Mann möchte das selber machen.

Das Kaninchen halte ich sauber, ich wasche den Käfig immer aus.

Update 4:

Im Mietvertrag steht:

Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z.B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, bedarf der Zustimmung des Vermieters.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Keine Angst!

    Kaninchen gelten als Kleintiere und die darf dir kein Vermieter verbieten!

    http://www.mieter-themen.de/article793.html

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundlage ist der Mietvertrag... wenn in diesem geregelt ist, dass Tierhaltung erlaubt ist, spielt es keine Rolle, ob die Vermieterin eine Allergie hat oder nicht... denn schließlich befindet sich das Tier (zumal Kaninchen korrekterweise zu Kleintieren wie auch Vögel gehören und daher keine gesonderte Einwilligung notwendig ist!) nicht in deren Wohnung, sondern in der angemieteten... sprich in eurer...

    sie können ja gerne euch anzeigen... das ist vermutlich einfach nur ein Warnschuss, um euch möglicherweise auch gern früher aus der Wohnung zu haben? mich würde jetzt tatsächlich interessieren, was als Kündigungsgrund angegeben wurde... o.O

    Nachtrag:

    öööh... *auf die Liste guck* na, kein Wunder, dass sie die Frist - trotz eines windigen Rechtsverdrehers - verlängert haben *g*

    wenn's hart auf hart käme, tatsächlich vor einem Gericht landen würde, na Prost Mahlzeit dürfte dann der Vermieter denken *schmunzel*

    aber gut, wenn ihr selbst auch raus wollt und eine andere Wohnung schon habt, würde ich einfach nur drüber schmunzeln... die rumwettern lassen... denn wie gesagt, gegen die Kaninchen können sie nichts ausrichten... bei den Katzen haben sie auch zu Beginn die Einwilligung gegeben und von daher sehen sie da auch alt aus...

    und solange Wäsche im Badezimmer und nicht in Wohnräumen getrocknet wird, ist auch das rechtens ;)

    erneutes Edit:

    "Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind."

    da mündlich eine Zusage bzgl. der Katze erteilt wurde und diese ja auch nicht beanstandet wird... ist nur dieses hier ausschlaggebend ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn im Mietvertrag Kaninchen erlaubt sind, ist die Allergie der Frau des Vermieters für Dich belanglos.

    Anzeigen darf jeder erstatten, nur gibt es in diesem Fall nichts anzuzeigen und eine solche Anzeige will auch keiner haben.

    Das ist eine reine zivilrechtliche Sache, d.h.sie könnten, wenn sie sich zum Affen machen wollen, gegen ihren eigenen Mietvertrag klagen.

  • Ralf
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst das Kaninchen auf jeden fall behalten, ob die Vermieterin eine Allergie hat oder nicht.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst Dein Kaninchen behalten, musst nur auf übermäßige Geruchsbelästigung achten. Wegen einer Allergie kann die Vermieterin nicht verlangen, dass das Kaninchen abgeschafft wird. Und lass sie Euch doch anzeigen, wir haben jetzt Ende Jan. bis es vor Gericht ist, seid ihr aus der Wohnung ausgezogen (Überbelastung der Gerichte) Die wollen Dich nur unter Druck setzen.

    Frage: wohnt ihr denn in einer Wohnung, dass sie die Allergie vorbringt?

    Nachtrag: die Frist von 6 Monaten ist korrekt, 3 Monate gesetzliche und 3 Monate Verlängerung wegen eines Sonderkündigungsrechtes, weil ihr mit dem Vermieter in einem Haus wohnt. § 573a BGB . Die angegebenen Kündigungsgründe sind an den Haaren herbei gezogen, aber gegen den o.g. Paragraphen kommt ihr leider nicht an.

    Quelle(n): Vermieterin
  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Kaninchen,darf er nicht verbieten.Alle Tiere die in Käfigen gehalten werden,sowie Aquarien,sind in Mietwohnungen erlaubt und man braucht dafür keine Genehmigung.Wäsche,darf man auch in der Wohnung aufhängen.Das ist nicht verboten.Wenn er Euch anzeigt,wird er schwer entäuscht werden,denn damit,kommt er nicht durch.Das wird ihm schon sein Anwalt erzählen.Mach Dir da mal keine Sorgen.Diese Mietrechte,kenne ich gut.

  • Lisa P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie die anderen schon geschrieben haben, sind Kaninchen Kleintiere und vom Gesetz her, erlaubt!

    Lass sie euch ruhig anzeigen und sich lächerlich machen!

    Ansonsten solltest du vielleicht mal deine Kaninchenhaltung generell überdenken, da Kaninchen nur mind. zu zweit glücklich sind! Eine gute Seite für Kaninchen ist z. Bsp. www.diebrain.de.

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