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BAB Nachzahlung?? Ab Antragsstellung?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Und zwar mache ich seit dem 6.12.2010 einen Berufsvorbereitungslehrgang.

Habe dadurch Anspruch auf BAB... das Problem ist, ich habe eine eigene Wohnung, sprich der Vermieter musste ein Formular ausfüllen, wieviel meine Miete inkl. Nebenkosten beträgt... da er aber 400 km von mir weg wohnt, musste ich es zu schicken... ich habe dieses Formular leider erst vor zwei Wochen zurück bekommen... sprich der Antrag auf BAB ist noch nicht durch... und ich hatte schon Probleme anfang Januar die Miete zu zahlen und alles was dazu gehört... Strom... usw.

Wenn der Antrag jetzt endlich durch ist... bekomme ich dann das Geld von Dezember und Januar nachgezahlt oder bekomme ich das Geld erst ab dem Datum wo der Antrag durch ist!!!???

2 Antworten

Bewertung
  • willou
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du solltest - wenn Deine Informationen so zutreffend ist und

    der Antrag so gestellt ist, dass er vom Leistungsträger als

    Antrag angenommen wurde - eine Zahlung ab Eingangsdatum

    Deines Antrages bekommen. Es ist dabei zunächst uner-

    heblich, wenn noch Unterlagen gefehlt haben.

    Ich gehe dabei davon aus, dass der Antrag (noch) nicht ab-

    gelehnt wurde (weil noch Unterlagen fehlen) - aber das

    sollte ja wohl nicht der Fall sein.

    Leider dauert die Antragsbearbeitung - gerade bei den Anträgen auf BAB

    viel zu lange (zu wenig Personal) - aber wenigstens ist es sicher, dass

    Du eine Nachzahlung bekommst. Darauf könntest Du übrigens Deinen

    Vermieter hinweisen und ggfs. bitten, Dir eine kurze Nachfrist für die

    Zahlung der Februar-Miete zu gewähren. Wobei es sicherer und besser

    wäre, wenn Du Dir das Geld woanders leihen könntest (aus miet-

    rechtlichen Gründen - die allerdings sind "aufgehoben", wenn der Ver-

    mieter schriftlich erklärt, dass er mit einer verspäteten Zahlung aus

    den bekannten Gründen einverstanden ist).

  • vor 1 Jahrzehnt

    der betrag wird nachgezahlt und zwar ab dem datum an dem du den antrag wieder abgegeben hast auch wenn du noch formulare nachreichen musst

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