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Schadenersatz für toten Hund?

Folgende Ausgangssituation:

Letzte Woche war ich mit einem Freund auf einer Radtour. Bei einem kurzen Stopp, weil mein Reifen Luft verlor, hat mich plötzlich ein Pitbull von hinten angefallen, ich habe dann versucht ihn an seinem Halsband zu fassen, bei der Rangelei hat sich der Hund in meiner linken Hand verbissen und in einer Kurzschlussreaktion habe ich dann einmal blind nach dem Hund getreten und konnte mich dann auch so von ihm losreißen, erst kurz danach kam der Hundebesitzer (mit der Leine in der Hand...), der Hund hat sich schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gerührt, angesichts meiner blutüberströmten Hand ist mir das jedoch kaum aufgefallen

Ich bin dann sofort ins Krankenhaus, mein Freund blieb vor Ort und tauschte Kontaktdaten mit dem Hundebesitzer.

Es hat sich jetzt herausgestellt, dass ich keine bleibenden Schäden an der Hand davontragen werde, ich habe zwar noch zwei andere Bisswunden, die sind jedoch "harmlos".

Später telefonierte ich mit dem Besitzer und er erklärte mir nur, dass ein Tierarzt den Tod des Tieres aufgrund von Gewalteinwirkung festgestellt hatte und forderte eine Wiedergutmachung, ich war schockiert, da ich bis dahin nicht realisiert hatte, dass ich dem Tier überhaupt Schaden hinzugefügt hatte und wäre anstandslos bereit gewesen den "Preis" für das Tier zu zahlen, der Besitzer legte aber kommentarlos auf und verweigert seitdem jede Kontaktaufnahme.

Gestern habe ich dann einen Brief von einem Anwalt bekommen er fordert eine horrende Summe und sehr hohe Anwaltsspesen noch dazu, mit der Begründung ich habe Sachbeschädigung (den Hund) betrieben und der gesamten Familie des Besitzers seelischen Schmerz zugefügt indem ich das Tier bewusst mit einer brutalen Attacke getötet hätte. Falls ich nicht innerhalb von zwei Wochen zahle, will er mich anzeigen.

Jetzt meine Frage: Ist das den Überhaupt rechtens? Gibt es sowas wie Selbstverteidigung auch gegen Tiere? Hat nicht der Besitzer fahrlässig gehandelt, indem er den Pitbull frei herumlaufen hat lassen?

Ich sehe ein, dass ich für das tote Tier aufkomme, dass ist für mich keine Frage von Recht oder Unrecht, aber die geforderte Summe ist ein vielfaches davon.

Bitte, bitte keine Moralpauken, ich weiß, was ich getan habe und kränke mich deswegen ohnehin schon selbst. Ich würde nie einem Tier auch nur ein Haar krümmen, geschweige denn Gewalt anwenden! Es war ein reiner Selbstverteidigungsreflex, ich wollte dem Hund wirklich nichts tun. :-(

21 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    äähhh.........wie bitte? du wirst angefallen und verteidigst dich und dann sollst du Schadensersatz leisten?

    Das der Hund zu Tode gekommen ist, ist betrüblich doch geschehen, leider war die Reaktion überzogen doch in so einer Situation ist das wohl gegeben.

    Ich würde Schmerzensgeld verlangen und alle Ansprüche des Hundehalters negieren.

    "TM"

  • bist du irre, dass du dem Typen dafür auch noch was zahlen willst? Hättest ihm auch noch ein paar mitgeben sollen; schick ihm die Rechnung vom Krankenhaus und eine Schmerzensgeldforderung für die er sein Haus verkaufen muss.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also du musst nicht einmal den Preis bezahlen, den der Hund gekostet hat. Stell dir vor der Hund hätte ein kleines Kind gebissen, das wäre tod gewesen. Du hast in Notwehr gehandelt und wenn es um das eigene Leben geht, zählt nicht ob der hund verletzt oder tod ist, es zählt das eigene Leben.

    Der Besitzer des Hundes würde von mir noch eine Anzeige wegen Körperverletzung, evtl. Verdienstausfall usw. bekommen und ich bin sicher dieser Hund hätte niemals ohne Leine laufen dürfen, den da gibt es bestimmt auflagen. Ich bin selber Hundebesitzerin, aber ich achte immer das andere Menschen durch mich nicht zu Schaden kommen und wenn das heißt den Hund an der Leine zu halten mache ich das, den nur wenn alle rücksicht aufeinander nehmen kann das zusammenleben funktionieren.

    Du hast dir keine Vorwürfe zu machen sondern der Hundebesitzer und dieses Schreiben vom Anwalt ist ein Witz.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    1) der hund lief frei herum ( es besteht jedoch leinen zwang )

    2) der besitzer hat somit gegen die aufsichtpflicht verletzt

    3) die kosten für den krankenhausaufenthalt / arztkosten sind somit vom hundebesitzer zu tragen

    4) du kannst schadensersatz u.a. wegen körperverletztung fordern, jedoch nicht der hundebesitzer

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Suche dir ebenfalls einen Anwalt. Wenn der Hund nicht angeleint war und dich angefallen hat, nennt man das fahrlässige Körperverletzung.

    Du könntest nun den Hundebesitzer deswegen anzeigen und du kannst auch Schmerzensgeld einfordern.

    Also nehme dir einen Rechtsanwalt. Die kennen sich aus und wissen, wie man jetzt am besten vorgeht.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    an sich kannste eher den besitzer des hundes verklagen als er dich.

    1. es war notwehr

    2. nach dem angriff hättest du die einschläferung des hundes beantragen können und wärst damit durchgekommen. tiere die menschen angegriffen haben, werden per gesetz getötet.

    im grunde haste also nur nen zum tode verurteilten hund etwas verfrüht getötet.

    3. der besitzer hätte auf den hund aufpassen müssen, besonders, wenn es sich um einen aggressiven handelt. im grunde ist der gesamte vorfall seine schuld. theoretisch kannste ihn sogar auf schmerzensgeld wegen der hand verklagen.

    sag einfach, dass du im zweifelsfall die anklagen wirst. wenn sie dann nicht zurückziehen, gewinnste halt vor gericht.

    der hundebesitzer will in dem fall eh nur abzocken. jeder anwalt sollte wissen, dass du im recht bist. deshalb klagt er dich auch net direkt an, sondern setzt dich unter druck, um dir außergerichtlich das geld aus der tasche zu ziehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kampfhunde müssen soweit wie ich weiß einen Maulkorb tragen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Genauso gut hättest auch du tot sein können.Wenn du nichts getan hättest,wäre der Hund immer weiter auf dich losgegengen.Und dann kann der Hundebesitzer Schadenersatz für toten Menschen zahlen.Insofern hast du ja richtig gehandelt,wenn der seinen Hund nicht richtig halten kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist im Recht!

    Der Halter hätte den Hund an der Leine führen müssen, gerade einen Pitbull!

    Allerdings wird dir ein Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben.

    Du hast den Vorteil, dass du einen Zeugen hast.

    Hast du deine Hand behandeln lassen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nimm dir auch einen Anwalt! Das Tier, das so auf die losgegangen ist, wäre wenn du es nicht getreten hättest eingeschläfert worden, Pitbull Hunde sind Kampfhunde, die dürfen nicht Leinenlos herumlaufen! Es besteht die Leinenpflicht! Der Besitzer hat auch ne Aufsichtspflicht!

    Außerdem bist du im recht, du hast die Tat nicht bewusst ausgeübt sondern aus Notwehr. Ist der olle Hundebesitzer doch selbst Schuld, ich liebe Tiere, aber wenn ich hre wie Kinder oder so zerfleischt werden, habe ich nur verständnis, sich gegen so einen großen Hund zu wehren! Also lass dich von einem Anwalt beraten! Denn du bist hier das Opfer, anzeige wegen körperverletzung fordern und die Artztkosten muss er auch tragen! Anwalt!

    Quelle(n): ..
  • vor 1 Jahrzehnt

    Was DU getan hast? Du hast Dich gewehrt, das ist Dein gutes Recht. Wie kann denn der Besitzer eines solch aggressiven Hundes sein Tier überhaupt frei laufen lassen? - Das sehe ich als Straftat. Gar nicht vorzustellen, wenn es statt Deiner ein Kind getroffen hätte, das sich nicht hätte so verteidigen können wie Du.

    Nehme Dir auf jeden Fall einen Anwalt und verklage den Besitzer dieses Hundes auf Schadenersatz, denn DU wurdest doch verletzt und angegriffen.

    Unfassbar, was einige Menschen sich denken - Und dann auch noch Druck aufbauen.

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