Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Yahoo ProdukteYahoo Clever · vor 1 Jahrzehnt

Wie formuliert man am besten einen möglichst erfolgversprechenden Einspruch gegen eine gelöschte Frage/Antwort?

Update:

@Sabine: Einspruch! Gelegentlich wurden schon Fragen/Antworten wieder hergestellt. Auch hat ein hier sehr bekannter user, der sich mit dem internet und YC bestens auskennt, den Rat gegeben, immer Einspruch zu erheben, damit gewisse Melder nicht so hoch als vertrauenswürdige user von YC eingestuft werden.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da gibt es leider keine Patentlösung. Wenn du dich an die Richtlinien gehalten hast, dann gib direkt deine Kontaktadresse mit an und die Verstossmeldung die dir von Yahoo Clever gesendet wurde, und dein Begründung warum du nicht gegen diese Richtlinien verstossen hast.

    Danach kommt es immer auf den "netten" Bearbeiter an ob er deinem Einspruch statt gibt. Meistens erhältst du trotzdem nur diese lapidaren Standardantworten.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Liebes Yahoo Clever Team,

    mir wurde schon wieder eine Frage/Antwort gelöscht. Diese Frage verstößt, wie alle anderen die mir seit geraumer Zeit gelöscht wurden, NICHT gegen die Regeln. Ich bitte mir die Frage/Antwort zu reaktivieren. Zusätzlich möchte ich die Bitte äußern sich die Accounts jener, die die Frage meldeten genauer anzusehen. Ich werde seit geraumer Zeit bei Clever von einigen Usern gemobbt. Die auch bereits zur Löschung meines ersten Accounts beitrugen.

    Da Mobbing eine Straftat ist sind sie dazu verpflichtet dem nachzugehen. Ich behalte mir vor, die Rechtsabteilung ihres Hauses zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Man sollte sich immer beschweren, hatte schon öfter Erfolg:

    Hallo Heidi,

    Danke dass Sie sich die Zeit genommen haben Einspruch einzulegen. Die Prüfung hat ergeben, dass es sich bei Ihrer Frage nicht um einen Verstoß gegen die Yahoo! Clever Community-Richtlinien handelt:

    "Warum wird eine Frage mit weit über 50 Sternen einfach gelöscht?"

    Das Yahoo! Clever Team bedauert, dass Ihre Frage fälschlicherweise von der Clever Community gemeldet wurde. Ihre Frage wurde erneut bei Yahoo! Clever eingestellt. Wir entschuldigen uns für entstandene Unannehmlichkeiten.

    Als Ergebnis Ihres Einspruchs werden die Leute, die Ihre Frage gemeldet haben, in Zukunft weniger Einfluss beim Melden von Verstößen haben.

    Danke,

    Yahoo! Clever Team

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hi,

    das kannst du dir sparen, die frage/antwort bleibt weg. schon x-mal versucht, im guten und im bösen, da rührert sich nix! die sind einfach stur!!!

    deine oma

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man fordert sehr betroffen eine Erklärung für die Löschung, weil man sich keiner Schuld bewusst ist und die Richtlinien zwar bekannt sind, aber leider geben die auch nichts hilfreiches her.

    Darum zeige man (Team) auf die Stelle in den Richtlinien, die den Verstoß eindeutig anzeigt.

    Kopieren, denn

    darauf bekommt man ca vier mal eine computergenerierte Antwort, die keinen Bezug zu dem Text hat, mit dem man den Einspruch eingereicht hat.

    Dann in jede weitere Antwortmail den Text hinein kopieren. Das spart Zeit! Und abwarten!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Den kannst du formulieren wie du willst, nett, höflich, bösartig, mit Beweisen belegen,

    dich auf andere Seiten berufen, egal was und wie du es schreibst....es landet alles im

    Nirwana.

    Quelle(n): Erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schriftlich durch einen Rechtsanwalt verfasst, mit Einschreiben und Rückschein!

    (Die Regeln eines Öffentlichen Internet-Angebots kann der Betreiber festlegen, er darf aber nach deutschem Gesetz nicht willkürlich Leute von der Benutzung des Angebots ausschließen, die sich an diese Regeln halten)

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Mühe kannst du dir sparen, denn Yahoo versendet grundsätzlich maschinell erstellte Antworten, die keinesfalls auf deine Begründung eingehen.

  • Petra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Machs mündlich.

    Kannste bis zum umfallen diskutieren.

    Aber pass auf, dass du keinen Daumen runter Jäger verletzt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Moeglichst kurz und pregnant, sonst ist es schade um die Zeit.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wüßte ich auch gerne.

    Heidi...... darf ich Deine Antwort nutzen (darf ich sie kopieren, um sie beim nächsten mal an das Clever-Team zu senden)?

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