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4 mal täglich lüften?
so steht es in unserem Mietvertrag. Ist denn das normal? Wir sind beide berufstätig, gehen morgens und kommen erst abends wieder. Wie soll man denn bitteschön das umsetzen? Wir lüften eben 2 mal täglich und nach Bedarf (nach dem Kochen, Baden, Duschen...)
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Am Besten mehrmals am Tage lüften und mit Durchzug damit die verbrauchte Luft entweichen kann und frische reinkommt.
Schau mal im www.mieterbund.de nach was die so schreiben.
- vor 1 Jahrzehnt
Dann mache das weiter so, der Vermieter kann nicht verlangen dass du in der Pause zum lüften heim fährst, also das kann ja echt nicht an gehen was manche Vermieter sich raus nehmen
- vor 1 Jahrzehnt
Sowas im Mietvertrag ist lächerlich,also bei uns wird immer gelüftet,Frühling bis Spätherbst sind alle Fenster offen,im Winter sind alle gekippt,und stundenweise offen,hat damit zu tun da ich immer frische Luft brauche.Heizung wird bei uns so gut wie gar nicht angemacht,gibt genug warme Kleidung.Habe in 24 Jahren noch nie Schimmel gehabt.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es wäre schön wenn das im Mietvertrag geregelt werden könnte. Wozu du sorgen muss, dass die Luftfeuchtigkeit nicht über 60% steigt. Wenn Du nicht Duschst, keine Wäösche trocknest und wenig kochst ist das leicht zu erreichen.
Um sicher zu gehen, würde ich mir einen Schimmelhygrometer besorgen, der Alarm gibt, wann die 60% überschritten sind. Verfalle nicht in den Fehler und halte das Kippfenster ständig öffen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
was niemand kontrollieren kann, muss man auch nicht machen, wenn man es nicht sowieso aus eigenem Antrieb tun will.
- Janet MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Kannst dir ja nachts den Wecker stellen, damit du auf deine 4x kommst ;-)
Spaß beiseite.
2x ordentlich Stoßlüften sollte normalerweise ausreichen!
- vor 1 Jahrzehnt
Was ist daran so schwer?
Mach einfach das Fenster auf wen es stickig,warm oder feucht auf dich wirkt.
- TWallyLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das ist eine dieser Klauseln, die ungültig sind. Zumutbar sind zweimaliges Lüften, was ja auch im Interesse des Mieters ist (wg. Mief).
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Für generell unzulässig hält die Rechtsprechung
- ständige Beheizung der Wohnung zu überdurchschnittlichen Heizkosten,
- Beheizung auf 22 Grad,
- Beheizung auf 22 Grad und 5- bis 6maliges Lüften am Tag,
- nach Kräften heizen und ständig frische Kaltluft hereinlassen,
- mehrmals täglich Stoßlüftung, mindestens 19 Grad in allen Räumen,
- mehrfaches gründliches Lüften zum Ausgleich von Mängeln der Bausubstanz,
- Aufstellen eines Schranks entweder überhaupt nicht an die Außenwand oder erheblich abgerückt hiervon,
- kein Aufstellen von Schrank oder Sofa an Außenwänden,
- Ausgleich bauphysikalischer Schwächen durch Abstriche von der allgemein üblichen Möblierung.
Mietvertragliche Klauseln, die einem Mieter derartige Klauseln auferlegen, sind unwirksam.
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