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saba fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wie kann man sich gegen Hauptmieter wehren?

Hauptmieter stellt Strom und Wasser ab:

Hallo, ich und eine Freundin leben zur Untermiete bei einer Frau, welche uns einmietete, obwohl sie bereits als Mieterin gekündigt wurde,da sie mehrere Monate im MIetrückstand war. Von mir hat sie 800 € Kaution verlangt, wie sich nachher rausstellte, um ihre Mietschulden zu tilgen. Daher habe ich jetzt die Miete eingestellt, bis die 800 € "verbraucht sind". Inzwischen hat sie den Strom abgestellt und auch das Wasser abgedreht. Darf sie das? vor etwa zwei Wochen lag ein Zettel auf dem Tisch, auf welchem unter P.S. vermerkt war, dass wir bis zu den Semesterferien ( Mitte Februar) ausziehen müssen? Kann sie das so einfach bestimmen? Auch Besuch hat sie mir verboten. Inwieweit können wir uns gegen sie wehren? Bringt eine Anzeige wegen Nötigung und Körperverletzung etwas ( haben kein Wasser, kein Strom) Welche Rechte haben wir?

Update:

Erstmal danke an alle. Hier noch paar Details: Sie ist Hartz 4, und hat nachtröglich dem Amt mitgeteitl, dass wir drin wohnen. Die Hausverwaltung hat angeblich eine Untermeitbescheinigung ausgestellt, doch sie weigert sich, uns diese zu zeigen ( was schon merkwürdig genug ist) Sie hat an der Sicherrung die Drehknöpfe rausgedreht und bei sich eingeschlossen. Wir sind Studenten, wir haben in zwei Wochen Prüfungen und sind gezwungen jeden Tag bis nachts in der Uni zu sitzen, damit wir Strom zum Lernen haben. Wir sind beide erkältet und wenig erfreut, über eine kalte Wohnung ohne Strom und Wasser. Müssen wir ihr mitteilen, dass wir in zwei Wochen ausziehen, oder können wir einfach so wie sie es tat, einen Fresszettel auf den Boden legen? Der Wohnzustand ist einfach nicht tragbar. Wir können und wollen sie nicht einfach so davon kommen lassen, uns aber auch nicht auf ihr Niveau runterlassen....

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn ihr Studenten seit, bekommt ihr bestimmt auf dem Gericht einen Beratungsschein für einen Anwalt.

    Dort könnt ihr euch erkundigen.

    Alledings Vorsicht, das euch keiner einen Prozess aufzwingt, sondern ausschließlich auf eine Beratung besteht.

    Selbst Anwälte sehen nur die Euros vor Augen, die sie verdienen können.

    Unter anderem solltet ihr euch auch mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch ihr unterliegt dem BGB. Es ist rechtens schriftlich anzukündigen, dass Ihr keine Miete zahlt, bis nachgewiesen wurde, dass die Kaution vom eigenen Vermögen getrennt angelegt ist. Es ist nicht rechtens deswegen die Mietzahlung einzustellen bis die Kaution aufgebraucht ist. Ihr habt auch die Möglichkeit die Miete zu mindern wenn Strom und Wasser fehlt. Ihr könnt einen Anwalt einschalten - aber was hilft das. Ihr macht Euch zusätzliche Kosten und holen könnt ihr von der Dame nichts. An das Besuchsverbot braucht ihr Euch nicht zu halten. Die 4 Wochen gehen um

  • Lili
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Problem ist, die Hauptmieterin hätte eine Genehmigung des Vermieters zur Untervermietung gebraucht. Und so wie ich das sehe, gibt es eine solche Genehmigung sicherlich nicht (oder wurde sie Euch gezeigt??).

    Die andere Frage ist auch: Hat die Hauptmieterin tatsächlich Strom und Wasser abgedreht oder wurde das durch die Stadtwerke gemacht, weil sie die Rechnungen nicht bezahlt hat.

    Ich glaube, Ihr habt da leider nichts in der Hand und das Geld dürfte auch schwer wieder zurückzubekommen sein.

    Sucht Euch einen Rechtsanwalt, der sich mit Mietrecht auskennt, der hat vielleicht eine Handhabe, das Geld wieder zu holen.

  • Faust
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie lautet denn euer Mietvertrag?

    Auch nur mündlich abgeschlossene Verträge sind voll rechtsgültig,

    im Zweifelsfalle gilt das, was im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht.

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