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Wer haftet für EC-Karten-Zahlung bei gekündigtem Giro-Konto?

Konto war ab 1.1.2011 gelöscht,aus Versehen wurde aber in einem Geschäft damit gezahlt.(Lastschriftzahlung ohne PIN,Unterschrift NICHT vom ehemaligen EC-Karten-Inhaber).

Die Zahlung funktionierte reibungslos,über 2 Wochen nach der Konto-Löschung.

Das kann doch nicht sein,oder?

Update:

@Antworter1

..und ob das sein kann!

Update 2:

ach ja, auf der Karte steht:

Gültig bis 2012-

tut aber nichts zur Sache,oder?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Bank hätte die Karte einziehen müssen,

    das Geschäft hätte sich den Ausweis zeigen lassen müssen, die haben Geld gespart ohne Pinabfrage.

    Jetzt sollten eigentlich die Bank und das Geschäft sich den schwarzen Peter untereinander auslosen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Konto gelöscht wurde und die Karte dennoch eingesetzt werden konnte, was ich mir nur schwer vorstellen kann, dann wendet sich der Händler oder dessen Vertreter direkt an dem Kunden. Die Bank wird hier keine Rolle spielen. Die Bank wird hier nur sagen, dass das Konto nicht mehr existiert.

    Sollte die Karte gestohlen wurden sein, dann wird dér Karteninhaber haften, da er diesen Diebstahl nicht gemäß der AGBs nicht gemeldet hat. Außerdem ist es die Pflicht des Kunden, die Karte wieder der Bank auszuhändigen. Auch das steht in der AGBs

    Die Gültigkeit der Karte ist uninteressant.

    Haften muss der Karteninhaber

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Geschäftsinhaber trägt das Risiko da er keine PIN Verlangte

  • erjott
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde das schnellstens mit dem Geschäft klären - bevor die Anzeige erstatten wegen Betruges

    Der Karten- / Kontoinhaber hat ja gewußt, dass das Konto nicht mehr gilt. Wenn das mal nicht sogar als Vorsatz ausgelegt werden kann.

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  • Lisa P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Konto ist gelöscht, also kein Geld mehr drauf und es kann auch nichts abgebucht werden!

    Den Schaden hat das Geschäft, da sie ja kein Geld bekommen dürften!

    Allerdings kann man dich sicher wegen Betruges anzeigen, wenn du wissentlich einen anderen mit der Karte losgeschickt hast. Es müsste doch eigentlich jedes Kind wissen, dass Lastschriften ohne Pin nicht sofort geprüft werden, sondern erst wenn das Geschäft die Abrechnung macht und dann merkt, dass keine Kohle kommt!

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    der Kunde, wer denn sonst? Der Kunde hat den Artikel gekauft und schuldet den Kaufpreis. Wenn dieser über die Karte nicht geleistet werden konnte schuldet er ihn immer noch. Darüber bekommt er eine Rechnung und wenn er die nicht zahlt geht es ins Mahnverfahren.

    Eine Haftung der Bank würde allenfalls zur Debatte stehen wenn der Kunde nicht mehr greifbar ist oder das Geld von ihm nicht eingetrieben werden kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In diesem Fall sollte die Bank haften.Sie hätte die Karte sperren müssen.Ich fürchte aber das sie sich mit geballter Wirtschaftsmacht das Geld vom kleinen Karteninhaber zurückholen wird.Bis hin zur Zwangsvollstreckung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, das kann nicht sein... ist wohl nur als ausrede zu gebrauchen.!

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