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Was ist versteht man unter einer Sozialversicherung und was sind ihre Aufgaben und Formen ?

Die Frage erklärt sich ja von selbst:

Was versteht man unter einer Sozialversicherung und welche Aufgaben und Formen gibt es ?

Lg. ;)

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Google

    Die Antwort erklärt sich ja von selbst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst wissen: Das sind in D für alle geltende soziale,Leib und Leben

    betreffende Versicherungsarten.

    Man kann sich die Anfangsbuchstaben mit dem Vers merken:

    =>"Wenn man nicht mehr KRAU-chen kann/

    fängt die P-flege auch noch an." <=

    Zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören die folgenden,als K-R-A-U-P

    zu merkenden Versicherungen in D:

    K..rankenversicherung

    R..enten-Vers.

    A..rbeitslosen-Vers.

    U..nfall-Vers. (für Arbeitsunfälle)

    Pflege-Vers.

    Jeder Berufstätige MUSS einen bestimmten Teil seines Lohnes/Gehalts in diese

    Versicherungen einzahlen.Dabei muss man sich "schlau machen": Unfall-Vers..en

    gelten nur für Arbeitsunfälle, also sollte man zu einer guten Versicherung gehen

    oder eine anschreiben und um Abschluss einer privaten Unfall-Vers. bitten.

    ACHTUNG! Nicht die nächstgelegene Versicherung ist die beste, lasst Euch von

    Leuten,die davon etwas verstehen,beraten. Internet ist auch dafür gut!

    Es gibt auch wichtige andere Vers.,die man braucht, (z.B.Privat-Haftpflicht,

    Lebens-V (wenn jünger rein,/dann Beitrag klein) Diese privaten Versicherungen

    sind im Internet bei Foren,die Vers. vergleichen,aufgelistet.Man sollte niemals in

    private Vers. gehen, die allerorten ihr Büro haben - die Mitarbeiter dort,die

    Büroausstattung dort,die Raummiete werden immer Teil der monatlichen Summe,

    die Ihr zahlt.Kümmert Euch rechtzeitig. Und nicht vergessen

    "Wenn man nicht mehr K R A U ..chen kann,/

    fängt die P...flege auch noch an." (Das sind die sozialen gesetzlichen Pflicht-Vers.-

    aber wer Auto fährt, hat auch noch mindestens eine gesetzliche zu zahlen, die aber

    nicht zu den sozialen Vers. gehört.)

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