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Kann ich Mietminderung eigenmächtig vornehmen?

Seit Wochen "kämpfen" in unserer Nachbarwohnung 2 Handwerker darum, wer am lautesten arbeiten kann und das auch während der im Mietvertrag verankerten Ruhezeit Mittags und Samstags ganztägig. Das uns das stört, haben wir dem Vermieter geschrieben. Seine Antwort war: Er könne in seinen Häusern seine Handwerker arbeiten lassen, wie er das möchte und , sinngemäß, wir sollten uns nicht so spießerisch haben.

Kann ich nun, sagen wir mal, 15% von der Kaltmiete für einen Monat abziehen? Muss ich den Vermieter vorher informieren oder erst hinterher, wenn er nachfragt?

Update:

mmh, was denn nun..., darf ich ,oder darf ich nicht?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Stellt der Lärm ein Mangel dar, ist der Mieter nach § 536 BGB berechtigt die Miete zu mindern. Von der Bruttowarmmiete wird für die Zeit in der der Mangel vorlag gemindert.

    Der Vermieter muss lediglich wissen, weshalb und wieviel gemindert wird.

    Zeitpunkt der Mietminderung ist der Moment ab dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel erlangt hat. Hier sogar der Zeitpunkt an dem die Arbeiter mit der Arbeit begonnen haben, da sie vom Vermieter beauftragt wurden.

    Auch ist es zunächst unerheblich, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder nicht. Wenn z.B. Straßenarbeiten durchgeführt werden.

    Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Beeinträchtigung. Hier gilt der Einzelfall. 15% für die Tage an denen das Wohnen erheblich gestört war, könnte man vertreten.

    Bei zuviel geminderter Miete muss man Rückzahlungen rechnen, falls der Vermieter dagegen vorgeht. Auch sollte man berücksichtigen, dass der Vermieter bei Renovierung seiner Wohnungen Lärm verursachen muss. Inwieweit es dem Mieter zugemutet werden kann, wird notfalls ein Richter entscheiden. Deshalb wäre ich vorsichtig mit der Mietminderung, obwohl sie grundsätzlich möglich wäre.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Also grundsätzlich sollte man vorher informieren. Ein Einschreiben, dass ihn sinngemäß dazu auffordert binnen 2 Wochen den Lärm abzustellen, andernfalls wird auf die nächste Miete ein Betrag X geltend gemacht.

    Die Höhe ist so ein Fall, bei dem man Anwälte und Mietvereine fragen kann und immer unterschiedliche Antworten bekommt. Es gibt Mietminderungstabellen im Netz beispielsweise hier:

    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

    Da kann man sich ein paar Anregungen holen.

    @Nachtrag: Natürlich darfst du, aber vorher informieren!

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    selbstverständlich kann die Miete gekürzt werden, ich würde dieses in einem Einschreibebrief dem Vermieter

    mitteilen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In manchen Bundesländern gibt es keine Mittags-Ruhezeit.

    Samstag ist Werktag.

    Ich sehe das als nicht so einfach an.

    Vielleicht sollte man nochmals mit dem Vermieter reden.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Erst wenn der Vermieter auf einen ihm bekannt gegebenen Mangel nicht reagiert und ihn nicht abstellt oder beseitigen lässt. Du musst ihm also quasi eine Frist setzen. Reagiert er nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, darfst du die Miete kürzen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fuer sowas bin ich im Mieterverein.........

    Aber ,wenn Du Dich in der Nutzung der Wohnung gemindert fuehlst.........dann ist das..wie eine vorherige Antwort belegte,Dein verbrieftes vertragliches Recht.

    Einfach mal im BGB blättern...ändert sich ja dauernd was

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lärm ist ein Mietminderungsgrund. Dabei ist sogar egal, ob der Vermieter den Lärm veranlasst hat(seine Handwerker) oder der Lärm aus fremden Quellen kommt(fremde Baustelle).

    Selbstverständlich darfst du die Miete mindern. Hier eine Tabelle mit Werten:http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baula...

    Schau, was bei dir am ehesten zutrifft.

    Du solltest das geminderte Geld nicht verbrauchen sondern getrennt anlegen. Der Vermieter kann dich nicht kündigen wegen einer zu hohen Minderung. Wenn er sein Geld haben will, muss er klagen. Dann wird der für deinen Fall angemessene Wert festgesetzt.

    Du solltest ein Lärmprotokoll führen und das als Beweis vorlegen. Zeugen zu Ruhezeiten sind hilfreich.

    Schreib ihm einen Brief per Einwurfeinschreiben(Zugang wird von der Post bestätigt, aber die Gefahr des Ablehnens der Sendung ist geringer- wer schaut schon dauernd auf den Briefkasten? Ein Rückschreibeneinschreiben kann der Empfänger Annahme verweigern), dass du die Miete minderst, bis der Lärm aufhört.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    mal einfach so in eigenregie kannst du das zwar machen...

    aber wundere dich nicht, wenn dir der vermieter ne mahnung wegen fehlender miete/mietrückständen schickt.

    wenn die arbeiten unumgänglich sind, kannst du nichts dagegen tun.

    dein mietverein kann dich da besser informieren!

  • vor 1 Jahrzehnt

    auf Jeden Fall vorher informieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zuerst schriftlich Termin zur Abhilfe an den Vermieter. Danach kannst Du mindern. Er wird das nicht hinnehmen und klagen. Hier gibt es die Probleme. Mittags und Samstags zählen nicht, nur eventuell die Dauer des Lärms. Das Gericht bestätigt dann die Höhe der Mietminderung. Hast Du zu viel abgezogen musst Du alles sofort nach zahlen sonst kann der Vermieter Dir wegen Mietrückstand kündigen. Da hier viel Vorschriften eingehalten werden müssen solltest Du es nicht ohne Anwalt machen

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