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Kleine frage zu dem machtmechanismus der praesidialregierung (1930-1933).. ?

was haben die artikel 48 und 25 fuer die demokratische verafasung in hinblick auf die gewaltenteilung auf sich?

1 Antwort

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    http://www.schule-bw.de/unterricht/faecher/geschic...

    bitte auf der rechten Sparte den Pfeil anklicken bei "Machtmechanismus der Präsidialregierungen. bpd.de"

    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/zeitgesch...

    Durch Artikel 48 der Weimarer Verfassung (WV) war der Reichspräsident in der Lage, den Reichstag aufzulösen oder eine Präsidialregierung auch gegen den Reichstag einzusetzen.

    Zwar gab es die Einschränkung, die Auflösung des Reichstages zu begründen, wobei eine Begründung nur genau einmal angeführt werden durfte, doch stellte sich spätestens 1930 mit Hindenburg heraus, dass Artikel 48 die Parlamentarier komplett zu entmachten drohte.

    Unter einer Präsidialdiktatur versteht man die Übernahme der Regierungsgewalt durch den Staatspräsidenten oder durch einen von ihm eingesetzten Regierungschef in einem eigentlich parlamentarischen System und den Erlass von materiellem Recht in einem außerparlamentarischen Verfahren. Die übliche Vorgehensweise der Präsidialregierung:

    1. Präsident bringt Gesetzentwurf ein

    2. Reichstag lehnt Gesetzentwurf ab

    3. Gesetzentwurf wird mittels Artikel 48 erlassen

    4. Sofern nicht akzeptabel, verlangt der Reichstag die Aufhebung des Erlasses

    5. Reichspräsident löst den Reichstag auf

    6. Reichspräsident und Präsidialregierung regieren 60 Tage uneingeschränkt bis zur nächsten Reichstagswahl

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