Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Familienrecht - Kindesunterhalt?
Die Leitlinien welchen Oberlandesgerichtes sind maßgebend, wenn das Kind in Thüringen (OLG Jena) und der Vater in Hamburg (HOLG) wohnt?
Leider gibt es in den Leitlinien nämlich entscheidende Unterschiede... :(
Eine Rechtsgrundlage, die die örtliche Zuständigkeit regelt, wäre super! ;-)
8 Antworten
- KometLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zuständig ist immer das Gericht, in dessen Einzugbereich das Kind lebt.
Also in deinem Fall: Jena.
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Immer dort wo das Kind lebt. Ich wohne mit meinem Sohn in NRW und der Kindsvater in Niedersachsen. Er muà zu jeder verhandlung erscheinen und entschieden wird in NRW. In deinem Fall ist es dann Jena.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- christabaarsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Unterhalt wird dort beantragt wo das Kind gemeldet ist, also Jena
Die wenden sich schon an den Vater um ihm die Festlegung des Unterhalts mitzuteilen, natürlich nach seinem Einkommen
Hoffe ja das Du die genaue Adresse hast von ihm
Fals nicht - kannst Du beim Jugendamt unterhaltsvorschuss beantragen, bis man ihm gefunden hat
- BrisantoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo, es kommt darauf an WER IM GESCHÃFT IST? Ist es das Jugendamt AM WOHNORT DES KINDES? Oder sind es Scheidungsanwälte, die unterschiedliche Wohnorte haben können.
Ein Verfahren wegen Kindesunterhalt müsste zunächst in unteren Instanzen, bei einem Familiengericht, in Nähe des WOHNORTES DES KINDES eingebracht, ANHÃNGIG gemacht werden, bevor es bei einer höheren Instanz zur Entscheidung landet.
Das OLG Jena und das OLG Hamburg sind bereits höhere Gerichtsinstanzen und kämen erst in einem Widerspruchsverfahren, also später, zum Zuge.
Wenn der Kindesvater in Hamburg wohnt, dann IST DAS OLG HAMBURG NICHT ZUSTÃNDIG.
Es geht doch um das Wohl des Kindes und dann ist der Wohnort des Kindes maÃgebend.
Wenn es um die Ausurteilung des Kindesunterhaltes geht, dann sind es im gesamten Bundesgebiet die Düsseldorfer Tabelle, die Berliner Tabelle, oder es werden auch die Hammer Leitlinien herangezogen und genau diese sind bundesweit anerkannt.
Dabei kommt es darauf an WAS genau, WELCHE LEITLINIEN, im PARTEIENBETRIEB in einem streitigen Verfahren, von den beteiligten Anwälten, oder durch das Jugendamt, geltend gemacht wird.
V.G. o.boy
- helena1945Lv 6vor 1 Jahrzehnt
gehe mal zu: bfs-recht-gesetze-urteile.de
Hier müsstest du eigentlich das finden, was du suchst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
jena