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Sind meine Eltern nach den Sommerferien unterhaltspflichtig?

Ich lebe in der Schweiz und werde meine Lehre als Bürokauffrau diesen Sommer abschliessen. Da ich seit über einem Jahr Probleme mit meinen Eltern habe, werde ich ausziehen. Meine Sozialarbeiterin versucht mir, so gut wie es geht, zu helfen.

Nun meine Frage: Sind meine Eltern unterhaltspflichtig, wenn ich nach den Sommerferien eine Vollzeit BM (Berufsmatur) mache? Es ist mein allergrösster Wunsch diese BM in einem Jahr zu machen und dann anschliessend zu studieren. Die Fachhochschule werde ich mir irgendwie selber finanzieren. Aber auch wenn ich die Teilzeit Berufsmatur machen würde, würde ich mit einer 50%-Stelle viel zu wenig verdienen. Mit knapp CHF 2‘000.- kann man in der Schweiz einfach nicht leben. Wie soll ich die Schulkosten, Wohnkosten etc. bezahlen?

Update:

Sorry, ich bin 18

Update 2:

Meine Sozialarbeiterin ist sich auch nicht ganz sicher, deswegen frage ich auch gerne andere. Ich habe auch im Berufsbildungszentrum (BIZ) nachgefragt und warte noch auf eine Antwort.

Update 3:

@Elfenhexe: Jetzt aber mal hallo, deine Antwort kann wirklich niemand brauchen!

Ich erklär dir jetzt mal, wie das in der Schweiz funktioniert… Mit CHF 2‘000.- im Monat kann niemand in der Schweiz leben! Und so viel würde ich etwa verdienen, wenn ich eine sogenannte Teilzeit Berufsmatur machen würde (50% Schule, 50% Arbeiten)!

Bei uns in der Schweiz gibt es kein Harz IV oder sonst was wie bei euch in Deutschland! Das heisst, Arbeitslosengeld würde ich nur 8 Monate kriegen (falls ich keinen Job bekommen würde)!

Ich möchte mich vielleicht weiterbilden lassen, deswegen will ich auch die Berufsmatur in einem Jahr durchziehen (Vollzeit) und nicht in 2 Jahren (Teilzeit)! Das wäre auch nur ein Jahr, wo meine Eltern mich unterstützen müssten! Wie bereits geschrieben, für die Finanzierung der Fachhochschule werde ich selber schauen!

Und du weisst gar nicht, was meine Eltern alles gemacht haben! Meine Sozialarbeiterin meint auch, dass das ein Grund ist, auszuziehen. Allerdings muss halt das The

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Normalerweise sind deine Eltern nach abgeschlossener Berufsausbildung dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig.

    Es gibt natürlich Ausnahmen. Wenn du z.B. für einen konkreten Berufswunsch dringend 2 Ausbildungen machen musst (z.B. Maskenbilder... da braucht man ja sicherlich Kosmetikerin und Friseurin, bin mir aber nicht ganz sicher). Dann kannst du auch noch eine zweite Ausbildung machen und deine Eltern sind dir gegenüber noch Unterhaltspflichtig. Klar richtet sich die Höhe nach deinem eigenen Einkommen.

    Um sicher zu gehen, dass du weiterhin Anspruch hast, solltest du einen deutschen Anwalt für Familienrecht befragen. Dann bist du jedenfalls auf der sicheren Seite. Denn ich bin keine Juristin...deshalb ist meine Aussage nicht verbindlich.

    Und das man mit etwa 2000 CHF (sind ja gute 1500 euro) nicht besonders weit kommt, wissen viel nicht. Natürlich kommt es auch immer drauf an, WO man lebt. Aber allein die Miete ist schon z.T. enorm. In der Schweiz ist nunmal alles etwas anders....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wichtigste hast vergessen, wie alt bist Du

  • erjott
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube, du sollltest dich besser in der Schweiz erkundigen. Hier wirst du außer der deutschen Regelung nur Annahmen und Vermutungen bekommen, da kannst du besser würfeln.

    Und noch was: 2000CHF sind ca. 1500Euro, davon müssen hier sehr viele leben! Und die haben nicht gerade erst ausgelernt.

    Quelle(n): Wer von denen die hier antworten, hat wirklich Ahnung vom schweizerischen Unterhaltsrecht
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    laut Gesetz sind deine Eltern verpflichtet, dich bis zum Ende

    der Erstausbildung zu unterstützen. das habe sie jetzt gemacht.

    du kannst jetzt arbeiten und deinen Lebensunterhalt selber verdienen.

    für deine Weiterbildung sind deine Eltern nicht mehr zuständig.

    ...........................................

    tausende von Studenten müssen mit unter 2000.- auskommen und können es auch

    so auch mein Kollega der in Basel Medizin studiert und im

    Monat 1500.- zur verfügung hat (Stichwort WG)

    .........................

    versuche ein Stipendium zu beantragen!

    Quelle(n): Achtung wenn du BMS machst bist du wieder Studentin und erhälst kein Arbeitslosengeld tut mir leid, aber Student sein in der Schweiz ist sehr hart
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  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    So, habe mir deine Frage denke mal, gut durchgelesen, und kann es nicht fassen, du hast eine Sozialarbeiterin an der Hand oder steht dir zur verfügung?. wenn die keinen schimmer hat wer denn, sie könnte doch auch so clever sein und sich in ihrem Amt eine Rechtsberatung holen und das Ergebnis in deiner Begleitung einfließen lassen, ob das jetzt in der Schweiz oder in Deutschland ist, ich denke du möchtest nur einmal wissen ob das gehen könnte und der rest ist ein fake

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland sind Eltern bis Abschluß der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig. Danach ist Ende im Gelände und ich nehme an, das ist in der Schweiz nicht anders. Wenn du dich danach noch weiterbilden willst, ist das dein Privatvergnügen und nicht das Problem deiner Eltern, und wenn du dir das nicht leisten kannst, hast du Pech gehabt und teilst dieses Schicksal mit zahllosen anderen Menschen. Das Leben läuft nicht immer so, wie man es sich idealerweise vorstellt. Wie lange sollen Eltern denn für ihre erwachsenen Kinder blechen müssen. Davon abgesehen würdest du auch in Deutschland in der Situation keine öffentlichen Mittel bekommen. Du solltest vielleicht weniger auf deine Sozialarbeiterin hören als auf deinen Verstand. Gerade wenn deine Eltern so schlimm sind, solltest du alles daran setzen, von ihnen unabhängig zu werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohne die Schweizer Gesetze zu kennen würde ich aus dem Bauch heraus mal sagen ja.

    Aber eigentlich müsste das doch deine Sozialarbeiterin wissen, bzw. jemanden kennen der das weiß.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!

    Habe ich richtig gelesen? 2000,- CHF ???

    Wer so überkandidelt ist, sollte sich mal ernsthaft fragen mit wieviel Geld so manch Anderer auskommen muß.

    Deine Berufspläne in allen Ehren! Aber was ist denn nun richtig?

    Vollzeit arbeiten, oder 50% Stelle? Oder meintest Du je eine davon?

    Dann sag mir mal bitte wie Du das machen willst!

    Oder willst Du nur die 50% Stelle, damit Du nicht so viel arbeiten mußt und lieber Deine Eltern zahlen lassen willst?

    Also mir ist Deine Fragerei ein wenig dubios.

    Und zur Unterhaltspflicht Deiner Eltern frage ich Dich: "Wer hatte die, seit Du geboren bist???"

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