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Termin beim Arbeitsgericht - Wie läuft sowas ab?

Hi und Guten Tag,

Ich habe bald einen Termin beim Städt. Arbeitsgericht - meinen ersten. Daher wollte ich mal die Yahoo-Clever Gemeinschaft fragen, ob jemand von euch schonmal seinen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht auf Zahlung von ausstehendem Lohn verklagt hat ? Ich würde einfach gerne wissen, was mich beim Arbeitsgericht erwartet - geht es dort zu wie beim "Normalen Gericht", sprich; man sitzt vor einem/mehreren Richtern und macht eine Aussage, und abschließend wird dann "das Urteil" gesprochen ... oder ist es ganz anders ? Ich bin ziemlich Nervös, was das ganze angeht...vielen lieben Dank im voraus :)

Update:

Ja, erstmal ein Güte-Termin - Aber ich habe keinen Anwalt, ich könnte ihn mir gar nicht leisten, dadurch, das mich die Firma nicht gekündigt, aber auch nicht eingesetzt hat, und mir auch keine Lohnabrechnung ausgestellt hat, habe ich vom AA diesen Monat lediglich 30,-Euro bekommen, die Miete kam auch nicht vom AA - gearbeitet habe ich nicht mehr,wurde ja auch nicht angefordert, aber auch nicht gekündigt, sonst hätte ich mich ja nach was anderem umgesehen...Meint ihr das geht alles auch ohne Anwalt meinerseits ?vielen lieben Dank für eure schnellen und Ausführlichen, Hilfreichen Antworten :)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hast du einen Güte- Termin oder gehts schon direkt vor Gericht?

    Ich hatte auch schon dieses "Vergnügen"...

    Mein Anwalt (einer von der Gewerkschaft) hat alles für mich übernommen, ich musste eigentlich gar nichts sagen.

    Kopf hoch, keine Panik, mach dich nicht verrückt, du hast nichts zu befürchten, denn du bist im Recht!

    Viel Erfolg!

    Nachtrag:

    Hermann hat vollkommen Recht!

    Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst.

    Geh zu einem Anwalt, vorzugsweise zu einem, dessen Schwerpunkt Arbeitsrecht ist.

    Der hat Formulare da, die du ausfüllen kannst, um PKH zu beantragen.

    Mit Anwalt ist auf jeden Fall besser, um zu deinem Recht zu kommen!

    Das solltest du aber so schnell, wie möglich tun!

    Falls du dich doch gegen einen Anwalt entscheidest, mach dir Notitzen zu den Sachen, die du vorbringen willst, denn meist vergisst man in der Aufregung die Hälfte!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen.Frag einfach beim Gericht nach.Beim Gütetermin brauchst du keinen Anwalt, wäre aber ratsam, damit dich der AG nicht über den Tisch zieht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe einen Freund begleitet. In einem Klassenzimmer ähnlichen Raum saßen nur der Richter ich mein Freund und Der Ex-chef mit seinem Anwalt. War auch keine "Gerichtsatmossphere". Eher wie eine Besprechung bei der halt ein Richter anwesend war. Er hat uns jeweils befragt und dann immer in sein Aufnahmegerät wiederholt was wir gesagt haben.

  • Odi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie die anderen schon sagten, der erste Termin nennt sich Gütetermin und da versucht der Richter darauf hinzuwirken, dass die Parteien sich gütlich einigen. Du wirstt mit dem Richter, deinem Arbeitgeber (eventuell mit deinem und seinem Anwalt) und einem Protokollführer in einem Gerichtssaal sitzen und dann deinen Standpunkt darlegen, wenn du dazu aufgefordert wirst. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, wird meist ein neuer Termin bestimmt, nach dem dann ein Urteil gesprochen wird. Allerdings wird ein Urteil nur sehr selten direkt im Termin verkündet, meist macht das der Richter irgendwann in den darauffolgenden Tagen, zum sogenannten Verkündungstermin kannst, musst du aber nicht anwesend sein, das Urteil wird dir dann in Kürze zugestellt.

    Nervös musst du nicht sein, das sind auch alles nur ganz normale Menschen, die beißen nicht :-) und wenn du im Recht bist, kannst du sicher sein, dass du auch deinen Lohn zugesprochen bekommst.

    Quelle(n): arbeite selbst in einer Anwaltskanzlei
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Falls du einen Anwalt hast, dann redet der. Du bist nur anwesend und sagst gar nix. Das Urteil erfoglt später und wird deinem Rechtsbeistand zugestellt. Kann Wochen dauern!

    PS: Falls du doch etwas gefragt werden solltest, dann nur um einen "Eindruck zu gewinnen", damit der Richter später, im stillen Kämmerlein" sein Urteil leichter formulieren kann (Glaubwürdigkeit). Sei einfach du selbst, echt, authentisch - und keinen "Plan" machen a, sind die clever b, kommt nicht gut!

    Ich habe einen ehemaligen Arbeitsrichter bei einer Fortbildung folgendes gefragt:

    Mal angenommen, eine Partei hätte in der Sache recht, wäre aber total unsymphatisch - die andere Partei, in Sache unrecht, jedoch absolut symphatisch - wie er urteilen würde?

    Seine Antwort hat mich damals überrascht, er sagte: Dann wirds schwierig!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt erst Mal eine Art Sühnetermin, wo der Richter versucht ohne Urteil eine Lösung zu finden. Ist keine Einigung der beiden Parteien nicht möglich, folgt nach einiger Zeit die eigentliche Verhandlung mit abschließenden Urteil.

    Es läuft so ähnlich wie beim Amtsgericht ab. Vorne der Richter und die "Schreibkraft", links und rechts davon du bzw. der AG. Der Richter wird ggf. einige Fragen stellen oder Zeugen befragen. Wenn der Fall klar ist, also Arbeitsvertrag vorhanden, du hast gearbeitet aber kein Lohn erhalten, so ist die Verhandlung auch schnell vorbei, es ist offensichtlich, dass der AG zahlen muss.

    NACHTRAG:

    Bei so einem klaren Fall ist ein Anwalt nicht nötig und was das AA (Arbeitsamt?) angeht, so würde ich mich vorsorglich arbeitslos melden und drauf hinweisen, dass der AG schon seit längere Zeit keinen Lohn zahlt. Wenn ich das richtig sehe, ist der wohl schon seit mehr als einem Monat im Rückstand. Es sieht danach aus, dass er bald pleite sein könnte. Daher gehe am besten schon morgen hin, teile denen mit, dass der AG schon längere Zeit deinen Lohn nicht zahlt und das in wenigen Tagen eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht gibt. Auch in diesem Fall, trotz offiziell noch in Arbeit kann es Arbeitslosengeld geben, aber du musst dich so schnell wie möglich melden, denn erst ab Antragstellung wird gezahlt.

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