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Was meinen sie damit?

Wenn Sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben, müssen Sie damit rechnen, dass die Verhandlung im vereinfachten Jugendverfahreen abgelehnt und gegen Sie eine förmliche Anklage erhoben wird. Im übrigen werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihre polizeiliche Vorführung angeordnet werden kann, wenn sie ohne genügende Begründung ausbleiben.

Mit geht es um die " polizeiliche Vorführung" was meint man damit?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sorry aber dich sollte mehr Interessieren, was es mit dem "vereinfachten Jugendverfahren ablehnen und förmliche Anklage erheben" auf sich hat. Denn das ist das wirkliche Problem, das dir durch deine Weigerung vor dem Gericht zu erscheinen, entstehen kann.

    Was bedeutet, das solltest du nicht erscheinen, gegen dich ganz offiziell eine Strafverhandlung angesetzt wird, in der du wie ein Erwachsener zu einer Haftstrafe verurteil werden kannst.

    Du solltest ergo, den anderen Weg gehen und das vereinfachte Jugendverfahren anstreben, den dort wirst du wie ein Jugendlicher behandelt, was maximal Sozial stunden beinhaltet bei einer Verurteilung.

    Wie hier bereits mannigfaltig erörtert, besteht bei Ausbleiben deiner Person, die Möglichkeit das die Polizei dich in einer zwangsmaßnahme daheim abholt und mit Gewalt vor den Richter schleift. Die Kosten hierfür, trägst natürlich du.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die kommen um 6:00Uhr morgens und öffnen ohne zu Klingeln und ohne Schlüssel die Wohnungstür und holen dich ab.. Du darfst sogar in ihrem speziellen Taxi mitfahren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei kommt und holt dich wen du keine Entschuldigung hast oder dich nicht ohne erbittlichen Grund der Verhandlung ferngeblieben bist.

  • Cicero
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz einfach, damit ist gemeint, dass 2 freundliche Polizisten bei dir vorbeikommen und dich zum Gericht begleiten, damit du dieses Mal auch wirklich den Weg findest und rechtzeitig zur Verhandlung erscheinst.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das hast du NICHT verstanden???

    Meinst Du etwa, dass die Polizei ein Theaterstück vorführt oder zwei Polizistinnen nen Striptease?

    Sorry, aber darauf lohnt es nicht zu antworten!

    In diesem Sinne....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast hier echt Probleme mit der Polizei!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh einfach hin- Angst und Feigheit hilft nicht. Stattdessen würde ich mich ersthaft mit den Vorwürfen auseinandersetzen. Sind sie berechtigt oder unberechtigt und so würde ich die Verteidigung aufbauen.

    Bleibe sachlich und cool - das ist das Beste, was Du tun kannst.

    Du kannst natürlich auch einen Anwalt einschalten - aber mach Dir keine Illussionen - wenn Du nicht den richtigen erwischt, sitzt er neben Dir uns sagt kein Wort.

    Wenn Dir ein vereinfachtes JUGENDVERFAHREN abgeboten wurde, kann es so schlimm nicht werden.

    Kopf hoch - Einsicht ist der erste Weg zu Besserung.

    Also zeige Einsicht und verspreche Besserung. Das klappt ganz sicher.

    Ich drücke dir die Daumen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was bitteschön ist denn an "Polizeiliche Vorführung" nicht zu verstehen /falsch zu verstehen ? - Denkst Du vielleicht, die Polizei führt Dir ein Theaterstück vor, in dem Polizisten mitwirken ? DAS wäre natürlich auch eine Polizeiliche Vorführung, aber leider denke ich, Nein, ich bin mir sicher, das dass in Deinem Fall wesentlich anders gemeint ist - und weil ich ein Herz habe, erkläre ich Dir auch, was wirklich damit gemeint ist - Folgendes : Du wirst geschätzte 1-2 Stunden VOR Deinem Gerichtstermin von den Gesetzeshütern, auch bekannt als Polizisten, abgeholt, und, wie meine Vorschreiber schon so schön sagten, sie Sorgen dann dafür, das Du Pünktlich bei Deinem Gerichtstermin erscheinst...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So schnell kann es gehen und Du bist in Gewahrsam

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das heisst , dass wir hier in einem rechtsstaat leben.

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