Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Jinder S fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Aufenthaltserlaubnis wegen heirat?

Kann der Gesetzgeber bestimmen

wie oft ein Mann bei seiner Frau ist.

reicht es in einer gemeinsamen Wohnung angemeldet zu sein und sich aber nur 1 2 mal die Woche für 4 Stunden zu beglücken.

Wenn beide Ihr Geschäft aufbauen wollen und deshalb viel zeit nur für den Aufbau verbringen?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ob und wie oft man sich sieht spielt keine Rolle. Sollte aber einer noch eine andere Wohnung haben wo er/sie sich überwiegend aufhält dann könnte man in dem Falle eine Scheinehe vermuten um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Das ist nicht erlaubt!

    Aber solange das verheiratete Paar auch normale eheliche Verhältnisse pflegt und beide in einer gemeinsamen Wohnung leben und sich Tisch und Bett teilen ist doch alles o.k. selbst wenn man sich arbeitsbedingt wenig sieht weil z.b. sie tagsüber arbeitet und er nachts!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Ehe als solche steht unter dem "Schutz" des Staates. Für diese gestzliche "Verbindung" werden Zuschüsse gezahlt, Steuersparnisse gewährt usw. Der Staat schreibt nicht vor, wieviele Stunden ein Ehepaar miteinander zu verbringen hat, sondern er geht davon aus, dass beide einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben. Bei Bürgern mit Immigrationshintergrund wird dort, wegen Mißbrauchsverdacht von Leistungen und überhaupt Verstoß gegen Gesetze, noch mal genauer hingesehen.

    Baust du 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche ein Geschäft auf?????

  • ChrisP
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Gesetzgeber kann dies nicht bestimmen. Stell dir doch einfach mal einen Soldaten im Auslandseinsatz vor, der mehrere Monate nicht daheim ist. Ist dies dann gleich eine Scheinehe?

    Die Verwaltung kann lediglich vermuten, dass es sich in diesem Fall um eine Scheinehe handelt und kann Ermittlungen aufnehmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nö, das reicht nicht um konkludent darzulegen, dass es sich dabei um eine Ehegemeinschaft handelt.

    Der Gesetzgeber hat dazu, aus gutem Grund, ein Regelwerk erstellt das den Habitus "Ehe", in sehr definierten Grenzen einbettet. Was auch gut so ist. Beispiel: unbegrenztes Aufenthaltsrecht, genießt der ausländische Ehepartner erst, nach 5 Jahre vollzogener Ehe.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Wohnung ein- oder zweimal pro Woche 4 Stunden allein für Kopulationszwecke genutzt wird, der Lebensmittelpunkt jedoch woanders liegt, ist eine Erschleichung der Aufenthaltserlaubnis und eine spätere Scheinehe zu vermuten. Das Argument " Wir haben lediglich Zeit für Beglückung und sind ansonsten mit dem Geschäftsaufbau befaßt..." wird für eine Aufenthaltserlaubnis nicht genügen.

    Ehe und Familie stehen unter speziellem Schutz, nicht jedoch gelegentliche Kopulation mit dem Ziel, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Reicht nicht. Sowas nenn man Scheinehe und führt umgehend zur Ausweisung.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.