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Jörg fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Unterhaltszahlung von der Ex?

hallo und frohes neues jahr...................

......... ich habe mal eine frage.

meine ex frau hat sich vor 9 monaten von unseren 4 kinder (15 -- 13 -- 9 -- 7 Jahre ) und mir getrennt.

nach anfänglichen "guten" kontakt" ist seit gut 4 monaten nur noch "eiszeit". das heißt das wir nicht mehr miteinander reden oder so.

ich bekomme für die zwei kleinen unterhaltvorschuß und für die zwei großen nichts.

sie selber will nicht arbeiten gehen und lebt von harz4 wobei sie ein talent hat immer wieder "dumme" zu finden die sie durchbringen. was ich ihr auch nicht übel nehme, soll jeder sein leben leben wie er es möchte.

nun durften mal wieder die zwei kleinen sie am wochenende besuchen ( sie hat mal lust und dann auch wieder nicht) und haben mir sofort als sie nach hause gekommen sind mir gesagt das sie ein baby bekommen würde.

jetzt zu meine eigentliche frage, wie sieht es mit unterhalt überhaupt aus? kann ich was machen das sie auch mal was zahlt? ich denke das es nicht immer so sein muß das der mann die "a-karte" ziehen muß oder irre ich mich? wird das einkommen von ihren neuen freund auch berücksichtigt?

muß zum schluss ich noch unterhalt zahlen wenn das baby vor der scheidung geboren wird?

da meine kinder paar probleme haben, kann ich nur halbtags arbeiten und verdiene somit nicht viel. bin aber auf der suche nach einer tagesmutter damit ich voll arbeiten gehen kann. ich finde es aber nur gerecht, das sie wenigstens zahlen muß, wenn sie schon kein echtes interesse an die kinder hat.

für ernst gemeinte antworten danke ich schon mal...............

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vor dem Staat bist du der Kindesvater wenn das Kind vor der Scheidung gezeugt wurde. Da hat es dich aber wirklich "hart" erwischt.

    Wie soll sie denn für ihre Kinder Unterhalt zahlen wenn sie sich nicht einmal selbst versorgen kann.

    Alles Gute und starke Nerven für dich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie keinen Unterhalt zahlen will, kannst du sie dazu zwingen. Nimm dir einen Anwalt. Sie muss zur Not auch 2 Jobs annehmen um Unterhalt zu zahlen.Das verhält sich bei der Frau genauso, wie beim Mann. Ob sie tatsächlich schwanger ist, weiß ja niemand so genau.

    Wenn sie nun tatsächlich schwanger ist, sieht es für sie mit Arbeit natürlich schlecht aus. Wenn sie Hartz4 bekommt, bekommst du nix. Das Einkommen des neuen Freundes ist unerheblich.

    Wenn der neue Freund allerdings mit ihr zusammen wohnt und auch arbeitslos ist, ist es ihm zuzumuten das neue Baby zu hüten, somit kann deine Ex arbeiten gehen. Dazu ist sie , wie gesagt, gesetzlich verpflichtet, weil Unterhalt immer vor geht. Sie kann sogar Erzwingungshaft erhalten, wenn sie nicht zahlt. Du musst auf jeden Fall zum Anwalt gehen und den Unterhalt einfordern, damit sie auch die aufgelaufenen Beträge später noch zahlt, wenn sie zu Geld kommt. Die Unterhaltsvorschusskasse wird für die jüngeren beiden Kinder sowieso versuchen das Geld einzutreiben, da kannst du dich mit dem Anwalt einhängen.

    Wenn das Kind geboren wird, wenn ihr noch nicht geschieden seid, ist es ehelich geboren. Das bedeutet, dass du vor dem Gesetz erst mal der Vater bist. Auch das muss der Anwalt regeln, damit eine Vaterschaft festgestellt wird.

    Du kommst also um einen Anwalt nicht drumrum. Wenn du gering verdienst, brauchst du ihn auch nicht zu bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut Gesetz hat der zu zahlende Expartner ALLE MITTEL aufzuwenden, um den Kindesunterhalt zu zahlen.

    Und auch wenn sie Hartz bezieht, könnte sie nebenbei arbeiten gehen, um den KU sicher zu stellen. Das kann das Amt ihr dann auch nicht anrechnen (natürlich muss sie das Amt vorher davon unterrichten, damit sie das nicht anrechnen).

    Natürlich kann man jemanden mehr oder weniger zwingen Arbeit zu suchen. Wenn sie keinen Unterhalt zahlt begeht sie eine Straftat, die du über einen Anwalt anzeigen kannst. Und vor allem musst du eh einen Anwalt nehmen, weil du dir bzw für deine Kinder einen Titel erwirken musst, für alle nicht gezahlten KU-Beträge. Dieser Titel gilt für 30 Jahre. Also könnten deine Kinder auch noch in 30 Jahren ihre Mutter auf den nichtgezahlen KU verklagen!

    Jetzt zu dem ungeborenen Kind. Da du ja selber 4 Kinder zu versorgen hast, musst du für das neue Baby erstmal nichts bezahlen. Erst wenn die älteren Kinder aus dem Haus sind und du evtl wieder mehr in deiner Haushaltskasse hast, könnte sie ihr Glück versuchen. Allerdings kannst du bis dahin ja die Vaterschaft anzweifeln lassen (aber auch nur, wenn du dir ganz sicher bist, dass du nicht der Vater bist).

    Auch für diesen Fall musst du dir dringend einen Anwalt suchen.

    Und keine Angst... bei 4 Kindern bekommst du sicherlich Beratungskostenbeihilfe sowie Gerichtskostenbeihilfe. Darüber kannst du dich dann beim Anwalt aufklären lassen.

    Such dir einen Anwalt auch gründlich aus. Es gibt welche, die tun nur das, was wirklich nötig ist... andere legen sich richtig ins Zeug und schicken sofort etliche Zahlungsaufforderungen raus... schalten sofort das Gericht ein und wenn nach gerichtlicher Aufforderung KU zu zahlen noch immer nichts kommt, wird strafantrag gestellt.

    Bei deiner Ex ist es genauso, wie bei vielen Exehemännern. Und sie hat die gleichen Rechte aber auch Pflichten.

    Klar kann sie, wenn sie Schwanger ist jetzt nicht arbeiten gehen, aber spätestens nach der Elternzeit bzw wenn das Kind 3 Jahre alt ist, kann sie wieder einen Job suchen. Und bis dahin hast du einen Titel, der alle nicht gezahlen Beträge bis zu dem Datum beinhaltet. Und wieviel das ist, kann man sich ja beim Anwalt grob ausrechnen lassen.

    Also:

    Ab zum Anwalt und alles notwendige veranlassen. Denn das Geld steht deinen Kindern zu. Deshalb solltest du den Titel DRINGEND haben.

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    1.) Kleiner Schönheitsfehler: Sie hat sich von dir getrennt. Und die Kinder (allem Anschein nach Gott sei dank!) bei dir gelassen. Trotz dieses Verlassenwerdens werden deine Kinder irgendwann Kontakt zur Mama haben wollen. Und da hilft es ihnen nicht, wenn du ihnen immer wieder sagst, dass Mama sie verlassen hat. Das beziehen Kinder immer sofort auf sich. Sie denken nicht (wie du vermutlich): Sie ist charakterlich mies drauf und deshalb gegangen. Sie werden denken "ich war nicht gut genug, deshalb ist sie gegangen". Ist eine Erfahrung, die ich in der Arbeit mit Trennungskindern gemacht habe.

    2.) Unterhalt für deine Kinder: Steht dir zu. Mit dem Unterhaltsvorschuss hast du vermutlich eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten lassen? Die klagen Unterhalt für dich ein (kurz gesagt). Wenn sie nicht zahlen kann, wird sie verpflichtet, einen Job anzunehmen (mit Zwangsandrohung!). Wenn sie schwanger ist, kann sie das nicht. Da bist du dann der, der in den Hintern gekniffen ist. Du kannst ergänzende Leistungen bei der ARGE beantragen, aber das wird (wie beim Unterhaltsvorschuss) niemals so viel sein, wie sie zahlen müsste.

    3.) Unterhalt fürs Baby: Kann sein, dass du zunächst als gesetzlicher Vater giltst. Sogar ziemlich wahrscheinlich. Aber die Vaterschaft kannst du sehr viel schneller anfechten, als sie eine Unterhaltsklage durchboxen würde. Da mach dir mal keine Sorgen. Wenn das Kind geboren ist, kannst du sofort eine Anfechtungsklage einreichen. Wenn du nicht der Vater bist, kostet das noch nicht einmal die Welt. Am Besten wäre natürlich, sie würde zustimmen, dann kommen keine Kosten auf euch zu.

    4.) Tagesmutter: Im Jugendamt (abteilung "finanzielle Jugendhilfen") gibt es eine Person, die die Tagesmütter zertifiziert. SIe kann auch Tagesmütter an arbeitende Menschen vermitteln. Oder sie nennt die helfende Organisation (bei uns der Tageselternverein). Du müsstest hier nur den Elternbeitrag zahlen, den Rest zahlt das Jugendamt. ABER: Dein Einkommen wird vermutlich unterhalb der Einkommensgrenze liegen. Bei uns in der Kommune liegt die bei 20.000€/Jahr (Netto, ohne Kindergeld und Unterhalt), bei anderen sogar bei 30.000€. Unterhalb dieser Grenze muss man keinen Elternbeitrag zahlen! Also hast du zumindest da nichts zu befürchten. - Sie leider auch nicht. Aber darum geht es im Grunde ja nicht, sondern darum, dass deine Kinder gut untergebracht sind.

    Und das sind sie bei dir höchstwahrscheinlich sehr viel besser, als bei ihrer Mutter.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    also du kannst unterhalt für deine großen einklagen!

    des weiteren kannst du zum JA gehen udn ne beistandschaft fordern für die großen...

    für das *neue* baby hast du NICHTS zu zahlen-weil es ist NICHT von dir!

    bezüglich deiner ex kannst auch noch versuchen es so hinzudrehen dass sie NICHT arbeiten will(NUR mit klaren beweisen)..

    auch für sie gilt die einkommensgrenze-d.h. alles was sie mehr hat geht def. an die kids und bei vier kindern ist das einiges bis sie dann mal wieder was für sich hat...

    des weiteren ist es uninteressant ob sie jmd neues hat oder nicht-auch wenn sie verheiratet wäre hat NICHT der partner-sondern SIE ALLEIN für ihre kids unterhalt zu leisten..

    in dem falle: hier werden mütter und väter ausnahmsweise mal gleich behandelt im gegensatz zu anderen dingen bei denen väter prinzipiell benachteiligt werden, auch wenn die gleichen rechte bestehen...

    übrigens n tipp: sieht zu dass du entweder das ABR bekommst oder das alleinige sorgerecht!dann kannst du wenigstens alles relativ frei entscheiden und brauchst NICHT auf irgendwelche unterschriften von ihr zu warten...

    udn noch was: gut dass du dich um deine kids kümmerst-respekt-auch dass du wenigstens halbtags arbeiten gehst--daran sollten sich manche MÜTTER mal n bsp. nehmen!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr neuer Freund hat mit Deiner Unterhaltsgeschichte nichts zu tun. Im Prinzip hast Du Anspruch auf Unterhalt für die Kinder und vielleicht auch für Dich. Das sie keine Arbeit hat und Hartz4 bezieht ist kein Grund. Dann ist es für sie zumutbar, dass sie sich eine Arbeit sucht und zumindest teilweise Unterhalt zahlt. Am besten holst Du Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht und tigerst mal zu einem Anwalt für Familienrecht und läßt Dir das ganze mal ausrechnen.

    Ist sie in der Tat schwanger oder aus einem anderen Grund arbeitsunfähig wirst Du keine Chancen haben auf absehbare Zeit von ihr Unterhalt zu bekommen.

    Sieh es mal so.. Du hast Deine Kinder bei Dir. Du kriegst Unterhaltsvorschuss. Du kriegst Kindergeld. Du hast Einkommen und ein Leben und anscheinend sind auch alle gesund. Es ist immer die Frage ob das Glas halb voll oder halb leer ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wie soll die denn unterhalt zahlen wenn sie von hartz IV lebt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die großen über 12 dind zahlt das Jugendamt kein Unterhaltvorschuss mehr

    Also must Du zzum Familingericht und dort auf Unterhalt klagen- so einfach ist es

    Da gibt es auch eine Kasse die die Vorrauszahlung an Unterhalt macht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nen Bekannter von mir hat 2 Kinder und bezahlt für keines von beiden Unterhalt, sieht sie dafür aber auch net. Er bezieht auch Hartz IV und wurde nie gezwungen arbeiten zu gehen, nur um den Unterhalt aufzubringen. Das kann aber auch an den Müttern der Kinder liegen.

    Naja, wenn das Kind in der Ehe gezeugt wurde, wirst du als sofort als Kindsvatereingetragen, außer ddeine Ex gibt nen anderen an. Wenn ihr aber schon seit 9 Monaten getrennt seit und man mal davon ausgeht, dass ihr nicht nochmal das Bett geteilt habt, kannste ja schlecht der Vater sein und damit die Vaterschaft gerichtlich anfechten und keinen Unterhalt zahlen. Ich bezweifle sowieso, dass du mit nem Halbtagsjob und 4 Kindern überhaupt noch die finanziellen Mittel dafür hättest und niemand muss jemand anderen Geld geben, wenn er selbst grad so über die Runden kommt.

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    natürlich ist deine Frau zum Unterhalt verpflichtet.

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