Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Muss man den Sachkundenachweis auch erbringen wenn man schon lange Hunde hatte?
Ich werde vermutlich in einigen Wochen einen Hund vom Tierschutz übernehmen. Die Dame vom Tierschutz wies mich nun darauf hin, dass ich einen Sachkundenachweis erbringen muss. Nun hatte ich schon viele Hunde, seit ca. 23 Jahren, auch große Hunde, muss ich dann jetzt plötzlich diesen Nachweis erbringen? Das ist doch ziemlicher Blödsinn. Den letzten Hund hatte ich dreizehn Jahre, große Husky-Mix -Hündin, daher musste ich das damals wohl noch nicht.
Ich lebe in NRW und der neue Hund ist größer als 40 cm bzw. schwerer als 20 kg.
Also das ist schon mal Quatsch was IVECO schreibt. Da die Hunde alle angemeldet werden, weiss das Ordnungsamt, zumindest die Steuerstelle bescheid, dass ich seit vielen Jahren Hunde habe und das ich keine Probleme mit dem Ordnungsamt hatte wegen der Hunde.
Und den Sachkundenachweis muss man nicht bei sich führen, soweit habe ich mich schon durchgewurstelt im Internet. Nur über die Tatsache, ob man, obwohl man jahrelang große Hunde hatte diese Prüfung ablegen muss, findet man widersprüchliches.
11 Antworten
- BolleLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hier in Hamburg,braucht man den nur bei Listenhunden.Wenn mein Rottweiler mal nicht mehr lebt und ich habe wieder einen,egal ob Rottweiler oder einen anderen Listenhund,müßte ich wieder einen neuen Sachkundenachweis erbringen..Bei anderen Rassen,was keine Listenhunde sind,muß man ich es hier nicht.Wie es in NRW ist.Frage doch beim Ordnungsamt nach,die sollten es genau wissen.
- Conny BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich würde dir empfehlen, dich beim Ordnungsamt deiner Stadt zu erkundigen, wie das ist. AuÃerdem kann es sein, dass du den Nachweis selbst dann machen musst, wenn dem Ordnungsamt die Tatsache, dass du seit Jahren groÃe Hunde hälst reicht, weil der Tierschutzverein auf der sicheren Seite sein will das der Hund nicht wegen fehlender Papiere wieder zurück kommt. Soviel ich weià ist der Test nicht schwer und kostet auch nicht viel.
- Conny NLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du kannst belegen, dass du groÃe Hund schon gehalten und geführt hast.
Da hast du deine Sachkunde schon bewiesen.
Auf dem Ordnungsamt wird man von dir wissen wollen, wie lange dein letzter Hund her ist. Belegst du das, brauchst du den Nachweis nicht!!!
Kann dir nur leider nicht sagen, welche Zeitspanne man da als angemessen erachtet; das müsstest du erfragen...
(Falls du den Sachkundenachweis doch erbringen musst, schicke ich dir gerne die einzelnen Fragebögen via mail zu, dann kannst du üben. Und die "Prüfung" beim dafür zugelassenen Tierarzt ist leicht. Eigentlich ist der ganze Nachweis Quatsch. Denn vieles von dem, was da gefragt wird, weià man ohnehin und die wenigsten halten sich in Wahrheit daran. ist nur ein Stück Papier. Eine Arbeitsprüfung, ob man den Hund wirklich unter Kontrolle hat, wäre da sinnvoller...)
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- LeneLv 6vor 1 Jahrzehnt
Man findet widersprüchliches, weil das von Stadt zu Stadt verschieden ist. Du wirst dich also tatsächlich vor Ort erkundigen müssen, ob du diesen Test machen musst oder ob die Sachkunde schon durch die jahrelange Haltung erwiesen ist.
- vor 1 Jahrzehnt
ich denke, der nachweis der hundehaltung reicht. als dieses gesetz eingeführt wurde musste ich auch kenen machen, da ich meinen hund mehr als fünf jahre hatte....frag am besten bei der zuständigen behörde nach.
- BernhardLv 6vor 1 Jahrzehnt
Tierheime haben bzw. machen sich ihre eigenen Vorschriften. In NRW ist so etwas nicht vorgeschrieben.
- vor 1 Jahrzehnt
Sachkundenachweis ???
wat is dat denn ???
ich kenne solche nachweise beim infektionsschutz in der lebensmittelbranche, aber wenn man ein Hund zu sich nehmen will, doch nicht. darum werden die tiere ja eigendlich auch nur an volljährige abgeben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Für einen "normalen" Hund brauchst du gar nichts,nur für einen Hund,der als Kategorie I oder II eingestuft ist und das ist in jedem Bundesland verschieden!!
Quelle(n): Meine Erfahrungen und mein Pitbull Mischling!! - Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn du es nach weisen kannst das du schon vorher groÃe hunde (ab 30-40 cm) dann glaub ich nicht.