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Was ist alles zu erledigen, wenn einer Verstorben ist?

Hallo ihr Lieben.

von einem engen Freund ist der Vater im Dezember verstorben. Da die Familie ihre Wurzeln aus nicht Europäischen Land haben, habe ich ihnen meine Hilfe angeboten ihnen bei allen behördlichen Dingen zu helfen. Sie sind im Moment mit so was total überfordert

Um nichts zu übersehen wäre es toll noch ein paar Tipps von euch zu bekommen.

Wo überall abmelden? Wie bekommt die Mutter seine Rente?- Er hat 40 Jahre hier gearbeitet...

Stehen noch 3 Monatsgehälter zu? usw..

Schon mal Dank für eure Antworten

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    das mit der einreichung der rente macht immer der bestatter er nimmt in todesfalle eine menge ab... überall wo verträge waren müssen die durch vorlage einer sterbeurkunde gekündigt werden desweiteren muss der todesfall dem entsprechenden konsulat oder botschaft mitgeteilt werden, damit der tod, in seinem land beim rathaus, standesamt eingetragen wird

    wenn hier in deutschland kein testament vorliegt tritt die gestzliche erbfolge ein sind mehrere erben vorhanden zb. frau, kinder dann muss ein erbscheind beim zuständigen nachlassgericht eingereicht werden, wo der zuletzte wohnsitzt des verstorbenen war

    da er 40 jahre in deutschland gearbeitet hat hat er auch rentenbeiträge gezahlt rente wird beim zuständigen rententräger eingereicht durch vorlage einiger unterlagen oft kann man da anrufen und vor ort gbit es beratungsstellen die es mit einem machen sofern der bestatter sich nicht darum gekümmert hat

    sobald jemand verstorben ist, fällt das gehalt weg und wird nicht für 3 moante weitergezahlt wenn der verstorbene zb. am 4. eine monats verstorben ist und der arbeitgeber am 30 des vergangenen monats das gehalt im voraus gezahlt hat für den monat wo er verstorben ist, hat er rechtlich auch den anspruch es bis zum sterbetag zurückzufordern (ist aber oftmals eine menschliche entscheidung) aber danach ist er nicht mehr verpflichtet weiter zu zahlen, weil das arbeitsverhältnis auf grund von tod vorzeitigt beendet ist (ist hart ich weiß ist aber so)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das mit dem "Bestatter" ist so eine Sache. Der kann viel machen, läßt sich das dann aber auch bezahlen. Als erstes braucht man einen Arzt, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Dann kann man den Toten damit beim Standesamt "abmelden". Da kriegt man dann die Sterbeurkunde. Diese gleich mehrfach kopieren. Ansonsten muß der Tote gewaschen werden (macht im Regelfall der Bestatter), muß angezogen werden (Totenhemd vom Bestatter oder eigene Kleider) und in die Leichenhalle transportiert werden (muß vom Bestatter gemacht werden). Sarg kommt auch vom Bestatter. Die Beerdigung muß beim Rathaus/Friedhofsamt angemeldet werden (welches Grab?) und beim Pfarrer/Rabbi/Redner. Die und der Bestatter wissen auch, wen man als Sargträger anheuern kann. Todesanzeige in die Zeitung oder einzeln per Post verschicken? Es ist wohl immer noch so, daß der Tote mindestens drei Tage liegen muß, das kostet ebenfalls Gebühr genauso wie das Grab. Maximale Liegezeit je nach Gemeine zwischen 10 und 25 Jahren. Evtl. ist Verlängerung (gegen Gebühr) möglich.

    Jetzt kommt der administrative Teil: gibt es ein Testament? Das kann in der Wohnung des Toten sein oder beim Notar. Im ersten Fall bringt man das zum Nachlassgericht, im zweiten Fall informiert man den Notar. Gibt es kein Testament, kommt die gesetzliche Erbfolge, d.h. 50% an die Kinder und 50% an die Ehefrau. Den Erbschein gibt es vom Nachlaßgericht. Es gibt nur einen Erbschein, d.h. den kriegt der Haupterbe (oder die Haupterben, wenn es mehrer sind, gemeinschaftlich). Der muß dann die anderen Erben auszahlen. Wenn im Testament nichts anderes geregelt ist, besteht der Auszahlungsanspruch nur in Geld und nicht in irgendwelchen konkreten Sachen. Sobald die Banken vom Tod erfahren, sperren sie alle Konten des Verstorbenen. Zugriff darauf erhält man nur mit dem Erbschein. Lediglich die unmittelbaren Bestattungskosten können durch Einreichung der Rechnungen bei der Bank von einem gesperrten Konto aus per Überweisung bezahlt werden.

    Ansonsten kommt es jetzt darauf an, alle Stellen zu informieren, zuerst den Rentenversicherungsträger bzw. den Arbeitgeber (die drei Monatsgehälter gibt es im öffentlichen Dienst und sonst nur, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart sind). Ansonsten gibt das Girokonto einen guten Überblick, wen man informieren bzw. was man kündigen muß (das ganze vergangen Jahr anschauen). Informieren muß man auch den Vermieter. Eine überlebende Ehefrau kann direkt in den Mietvertrag einsteigen, ansonsten darf man den Mietvertrag kündigen. Ach ja, die Krankenkasse will auch noch informiert sein.

    Quelle(n): Bereits Mutter, Vater und Schwester beerdigt.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Traurig traurig aber ohne die Gesetzesvorgaben des unbekannten Landes zu kennen wird kaum wer hier Hilfe anbieten können. Auf jeden Fall stehen der Witwe des Verstorbenen eine Witwenrente zu wenn der Mann hier gearbeitet hat. Lohnfortzahlung, speziell aber "Sterbegeld" gibt es nicht mehr, es sei denn, dass mit der Firma (Arbeitgeber) ein anderslautender Vertrag zum Arbeitnehmer bestanden hat, was eher unwahrscheinlich ist. Mit der sogenannten Sterbeurkunde lassen sich dann recht unproblematisch Versicherungen usw kündigen und auch Bankkonten auf den Namen der Witwe überschreiben. Ob ein Transfer von Geldern auf Konten in aussereuropäisches Ausland möglich ist entzieht sich meiner Kenntnis. Kurzum, es gibt viel viel Schreiberei, so oder so

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