Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Verfassungsmäßige Ordnung?
Was versteht man unter dem Begriff genau ? und woran hat sich das Bundesverfassungsgericht bei seiner Auslegung orientiert?
3 Antworten
- CassandraLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zu "verfassungsmäßiger Ordnung" eines demokratischen Systems gehört
die unabdingbare Voraussetzung der Gewaltenteilung - Legislative (Gesetz -
gebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (unabhängige
Richter, die das Volk vor Machtmissbrauch schützen).
Die Bundesregierung hat zwar ein "Bundesverfassungsgericht", jedoch
keine vom Volk in freier, unabhängiger, geheimer Wahl beschlossene Verfas-
sung, wie in Art. 146 des vom Parlamentarischen Rat 1948 beschlossenen
und von den westlichen Besatzungsmächten gebilligten Grundgesetzes vor-
gesehen.
Das nicht vom Volk beschlossene oder gebilligte - Grundgesetz sollte laut
Artikel 146 bei der Wiedervereinigung seine Gültigkeit verlieren,weil das wie-
dervereinigte Volk in "geheimer, unabhängiger, freier Wahl" eine solche
Verfassung beschließen sollte,. Dieses Recht wird dem Volk unter faden-
scheiniger Begründung von der "Politiker-Kaste" verwehrt, diese hat - ohne
das Volk zu befragen - das Grundgesetz einfach zur "Verfassung" deklariert.
Im System der BRD weist die Gewaltenteilung erhebliche Mängel auf, weil
in der Legislative "Volksvertreter" sitzen, die dem Fraktionszwang unter-
worfen sind, sich also so verhalten müssen, , wie ihre Partei es verlangt
und sie sind auch keineswegs - wie das GG bestimmt - "nur allein ihrem
Gewissen und dem Wähler" gegenüber verantwortlich.
Es sitzen zahlreiche Angehörige der Exekutive in der Legislative, von Gewal-
tenteilung kann also keine Rede sein.
Sie wiederum befördern zusammen mit den anderen Abgeordneten und
mit der Regierung die Vertreter der Judikative, die uns vor Machtmissbrauch
schützen sollen, in ihre angeblich unabhängigen Ämter.
Hier nochmals das bereits öfter zitierte Thema:
"Demokratie ohne das Volk - Wer regiert uns?"
Kommentargottesdienst in der Nürnberger St. Lorenzkirche am
16. Januar 2005:
"...Unser erster Bundespräsident, Theodor Heuss, hat in einem Vorwort
das Grundgesetz einen „unvollkommenen Versuch“ genannt, „dem staat-
lichen Leben für eine Übergangszeit eine Ordnung zu geben..."
"...:Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, „die von dem deutschen Volk in freier Ent-
scheidung beschlossen worden ist“
"Von dem Volk, nicht von Parteien und Parteiklüngeln und Koalitionen!"...
" Besuchen Sie nur einmal eine so genannte Mitgliederversammlung einer
Partei zur Kandidatenaufstellung. Da werden Ihnen in den allermeisten Fäl-
len ein paar Kandidaten zum Wählen vorgesetzt, die der Parteispitze will-
kommen sind und ihre Programme wie ein Evangelium verkünden...."
"...Parteispenden-Affären, Schmiergelder für Politiker, unglaublich hohe Pen-
sionen für ehemalige Abgeordnete oder Minister könnten wir jetzt in diesem
Zusammenhang seitenweise vortragen. Man stelle sich vor, über 50 Jahre
lang konnten manche Abgeordnete - ungehindert durch Gesetz und Anstand –
für die kurzfristigen Interessen der Großkonzerne ihre bezahlten Stimmen
abgeben. Das Ergebnis sehen wir jetzt in Deutschlands Wirtschaftslage: Den
Sozialhilfe-Empfängern und den Alten und Kranken sucht diese Bundesregie-
rung immer noch etwas abzuzwacken; die Reichen wurden immer reicher und
die Armen immer ärmer, und die Arbeitslosen immer mehr..."
"... Zur dauernden Kontrolle gegen Machtmissbrauch wird für die Demo-
kratie das Prinzip der Gewaltenteilung angemahnt. Die Regierung braucht
Lenkung und Kontrolle durch das vom Volk gewählte Parlament und die
Politiker brauchen Kontrolle durch die Justiz."
"Was ist aber, wenn wir nur in das Parlament wählen dürfen, wen uns
Parteien zur Wahl vorsetzen und wenn die Regierungsmitglieder und
Parlamentarier kaum mehr auseinander zu halten sind? Und wenn die
Richter, die uns vor Missbrauch der Macht schützen sollen, von eben
diesen Parlamentariern und Regierungsmitgliedern in ihr angeblich
unparteiisches Amt befördert wurden?"
Gelegentlich hat diese Gewaltenteilung in unserem Land ja ganz gut
geklappt. Noch gelegentlicher nicht, was den Mann auf der Strasse
so von der Parteipolitik abstößt: “Die da oben machen ja doch, was
sie wollen!“
Keine vom Volk beschlossene Verfassung, ein Grundgesetz, das jeweils
nach Belieben von der Politiker-Kaste 21 Mal geändert wurde -. Das Ergeb-
nis sind u.a. der (T)€uro und Kriege, die gegen den Willen des Volkes geführt
werden.
Vielleicht gibt es nach den Protesten in Stuttgart wegen des geplanten
unterirdischen Bahnhofs Hoffnung, dass das Demokratie-Verständnis
der Schweiz bei uns Eingang findet - damit wir eine "verfassungsmäßige
Ordnung" bekommen.
- Rainer ZufallLv 4vor 1 Jahrzehnt
Vorlage für unser Grundgesetz war die Verfassung von VIRGINIA. Das haben die AMIS so nach dem Krieg einfach ganz demokratisch beschlossen. Wieviel Deutsche befragt wurden weiss ich nicht - es waren nicht viele !
Wenn das Verhalten des Staates rechtmässig ist - spricht man von verfassungsmässiger Ordnung, - obwohl es auf Bundesebene nur ein Grundgesetz gibt. Was in dem Gesetz fehlt ist noch eine Präampel , welche heisst:
>>>>>>>>>>>>>>> PAPIER ist geduldig !!!!!
- BrisantoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
Als Verfassung bezeichnet man unser deutsches Grundgesetz GG.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist unser oberstes Gesetz.
Es soll die verfassungsmäÃige Ordnung also den inneren Zustand die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen und garantieren.
Das Grundgesetz und die 16 Landesverfassungen sind die rechtliche Grund- und Rahmenordnung für das politische Zusammenleben und -handeln in der Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Bundesländern.
Das Bundesverfassungsgericht und die Lanesverfassungsgerichte orientieren sich an diesen Gesetzen, sie prüfen genau ob die in diesen Gesetzen selbst garantierte Ordnung eingehalten wird.
z.B. Die Grundrechte:
Artikel 1 Menschenwürde.
Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz.
Artikel 4 Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
und alle weiteren Artikel!
Ich wünsche dir viel Spaà beim Lesen des Grundgesetzes GG und der Landesverfassung LV. zu deinem Wohnort.
V.G. o.boy
@Cassandra, das ist so wie du es hier darstellst vom Bundesverfassungsgericht 21 Jahre nach der dt. Wiedervereinigung so noch nicht ausgeurteilt worden und wird es wohl auch nicht.
Quelle(n): In meinem Alter weià man so etwas!