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C!
Lv 4
C! fragte in Politik & VerwaltungPolitik · vor 1 Jahrzehnt

Verfassungsmäßige Ordnung?

Was versteht man unter dem Begriff genau ? und woran hat sich das Bundesverfassungsgericht bei seiner Auslegung orientiert?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zu "verfassungsmäßiger Ordnung" eines demokratischen Systems gehört

    die unabdingbare Voraussetzung der Gewaltenteilung - Legislative (Gesetz -

    gebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (unabhängige

    Richter, die das Volk vor Machtmissbrauch schützen).

    Die Bundesregierung hat zwar ein "Bundesverfassungsgericht", jedoch

    keine vom Volk in freier, unabhängiger, geheimer Wahl beschlossene Verfas-

    sung, wie in Art. 146 des vom Parlamentarischen Rat 1948 beschlossenen

    und von den westlichen Besatzungsmächten gebilligten Grundgesetzes vor-

    gesehen.

    Das nicht vom Volk beschlossene oder gebilligte - Grundgesetz sollte laut

    Artikel 146 bei der Wiedervereinigung seine Gültigkeit verlieren,weil das wie-

    dervereinigte Volk in "geheimer, unabhängiger, freier Wahl" eine solche

    Verfassung beschließen sollte,. Dieses Recht wird dem Volk unter faden-

    scheiniger Begründung von der "Politiker-Kaste" verwehrt, diese hat - ohne

    das Volk zu befragen - das Grundgesetz einfach zur "Verfassung" deklariert.

    Im System der BRD weist die Gewaltenteilung erhebliche Mängel auf, weil

    in der Legislative "Volksvertreter" sitzen, die dem Fraktionszwang unter-

    worfen sind, sich also so verhalten müssen, , wie ihre Partei es verlangt

    und sie sind auch keineswegs - wie das GG bestimmt - "nur allein ihrem

    Gewissen und dem Wähler" gegenüber verantwortlich.

    Es sitzen zahlreiche Angehörige der Exekutive in der Legislative, von Gewal-

    tenteilung kann also keine Rede sein.

    Sie wiederum befördern zusammen mit den anderen Abgeordneten und

    mit der Regierung die Vertreter der Judikative, die uns vor Machtmissbrauch

    schützen sollen, in ihre angeblich unabhängigen Ämter.

    Hier nochmals das bereits öfter zitierte Thema:

    "Demokratie ohne das Volk - Wer regiert uns?"

    Kommentargottesdienst in der Nürnberger St. Lorenzkirche am

    16. Januar 2005:

    "...Unser erster Bundespräsident, Theodor Heuss, hat in einem Vorwort

    das Grundgesetz einen „unvollkommenen Versuch“ genannt, „dem staat-

    lichen Leben für eine Übergangszeit eine Ordnung zu geben..."

    "...:Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine

    Verfassung in Kraft tritt, „die von dem deutschen Volk in freier Ent-

    scheidung beschlossen worden ist“

    "Von dem Volk, nicht von Parteien und Parteiklüngeln und Koalitionen!"...

    " Besuchen Sie nur einmal eine so genannte Mitgliederversammlung einer

    Partei zur Kandidatenaufstellung. Da werden Ihnen in den allermeisten Fäl-

    len ein paar Kandidaten zum Wählen vorgesetzt, die der Parteispitze will-

    kommen sind und ihre Programme wie ein Evangelium verkünden...."

    "...Parteispenden-Affären, Schmiergelder für Politiker, unglaublich hohe Pen-

    sionen für ehemalige Abgeordnete oder Minister könnten wir jetzt in diesem

    Zusammenhang seitenweise vortragen. Man stelle sich vor, über 50 Jahre

    lang konnten manche Abgeordnete - ungehindert durch Gesetz und Anstand –

    für die kurzfristigen Interessen der Großkonzerne ihre bezahlten Stimmen

    abgeben. Das Ergebnis sehen wir jetzt in Deutschlands Wirtschaftslage: Den

    Sozialhilfe-Empfängern und den Alten und Kranken sucht diese Bundesregie-

    rung immer noch etwas abzuzwacken; die Reichen wurden immer reicher und

    die Armen immer ärmer, und die Arbeitslosen immer mehr..."

    "... Zur dauernden Kontrolle gegen Machtmissbrauch wird für die Demo-

    kratie das Prinzip der Gewaltenteilung angemahnt. Die Regierung braucht

    Lenkung und Kontrolle durch das vom Volk gewählte Parlament und die

    Politiker brauchen Kontrolle durch die Justiz."

    "Was ist aber, wenn wir nur in das Parlament wählen dürfen, wen uns

    Parteien zur Wahl vorsetzen und wenn die Regierungsmitglieder und

    Parlamentarier kaum mehr auseinander zu halten sind? Und wenn die

    Richter, die uns vor Missbrauch der Macht schützen sollen, von eben

    diesen Parlamentariern und Regierungsmitgliedern in ihr angeblich

    unparteiisches Amt befördert wurden?"

    Gelegentlich hat diese Gewaltenteilung in unserem Land ja ganz gut

    geklappt. Noch gelegentlicher nicht, was den Mann auf der Strasse

    so von der Parteipolitik abstößt: “Die da oben machen ja doch, was

    sie wollen!“

    Keine vom Volk beschlossene Verfassung, ein Grundgesetz, das jeweils

    nach Belieben von der Politiker-Kaste 21 Mal geändert wurde -. Das Ergeb-

    nis sind u.a. der (T)€uro und Kriege, die gegen den Willen des Volkes geführt

    werden.

    Vielleicht gibt es nach den Protesten in Stuttgart wegen des geplanten

    unterirdischen Bahnhofs Hoffnung, dass das Demokratie-Verständnis

    der Schweiz bei uns Eingang findet - damit wir eine "verfassungsmäßige

    Ordnung" bekommen.

    http://www.lorenzkirche.citykirche-magazin.de/imag...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vorlage für unser Grundgesetz war die Verfassung von VIRGINIA. Das haben die AMIS so nach dem Krieg einfach ganz demokratisch beschlossen. Wieviel Deutsche befragt wurden weiss ich nicht - es waren nicht viele !

    Wenn das Verhalten des Staates rechtmässig ist - spricht man von verfassungsmässiger Ordnung, - obwohl es auf Bundesebene nur ein Grundgesetz gibt. Was in dem Gesetz fehlt ist noch eine Präampel , welche heisst:

    >>>>>>>>>>>>>>> PAPIER ist geduldig !!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Als Verfassung bezeichnet man unser deutsches Grundgesetz GG.

    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist unser oberstes Gesetz.

    Es soll die verfassungsmäßige Ordnung also den inneren Zustand die Konstitution der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen und garantieren.

    Das Grundgesetz und die 16 Landesverfassungen sind die rechtliche Grund- und Rahmenordnung für das politische Zusammenleben und -handeln in der Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Bundesländern.

    Das Bundesverfassungsgericht und die Lanesverfassungsgerichte orientieren sich an diesen Gesetzen, sie prüfen genau ob die in diesen Gesetzen selbst garantierte Ordnung eingehalten wird.

    z.B. Die Grundrechte:

    Artikel 1 Menschenwürde.

    Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz.

    Artikel 4 Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit

    und alle weiteren Artikel!

    Ich wünsche dir viel Spaß beim Lesen des Grundgesetzes GG und der Landesverfassung LV. zu deinem Wohnort.

    V.G. o.boy

    @Cassandra, das ist so wie du es hier darstellst vom Bundesverfassungsgericht 21 Jahre nach der dt. Wiedervereinigung so noch nicht ausgeurteilt worden und wird es wohl auch nicht.

    Quelle(n): In meinem Alter weiß man so etwas!
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