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Was kann ich bei Hartz 4 beantragen?
Bevor wieder die Vorurteile kommen, lest weiter und antwortet nur wenn ihr wirklich was dazu sagen könnt.
Ich trenne mich von meinem Mann und brauche nun fast alles was man so zum wohnen benötigt incl. einer Küche.
Wer kann mir sagen was ich beim Sozialamt alles beantragen kann, und wo so etwas geschrieben steht oder ist es einfach willkür der jeweiligen Ämter?
Genauso hab ich gelesen das wenn das Amt einem die Kaution als Darlehen genehmigt, es jeden Monat abgezogen wird.
Das soll aber gesetzwiedrig sein, stimmt das ja oder nein ?
Bitte keine Beleidigungen ect. habe schon genug Probleme! DANKE!!
Haben zwei kleine Kinder ( 5 u. 6 ) , ich war aufgrund der Kids ( habe keine Arbeitsstelle bekommen , in der Zeit wo meine Kids betreut sind) nur Hausfrau und Mutter.
Und zu der Sache mit der Decke und Bettwäsche, genau aus diesem Grund habe ich geschrieben "fast" alles.
Aber eine Küche, sowie Bett und Couch und weitere andere Gegenstände hat jedes Paar nur einmal!
Wenn dann alles mal geregelt ist werde ich mir auch wieder eine Arbeit suchen, habe seit meinem 15. Lebensjahr (15 Jahre lang) gearbeitet ohne jemals arbeitslos gewesen zu sein oder jegliche Hilfe vom Staat zu bekommen.
Also muß ich mich hier bestimmt nicht rechtfertigen warum und weshalb ich mich von meinem Mann trenne und daher in diesem Notfall erstmal vom Staat leben muss!
Ich bekomme ja auch Unterhalt, aber was hat das mit der Kaution zu tun?
Im übrigen habe ich in einem anderen Frageportal dazu schon eine TOP Antwort erhalten.
Das das Amt Geld abzieht ist nämlich doch gesetzwidrig; ein Sozialgericht hat entschieden:
"Das Darlehen müsse den Empfänger zins-und tilgungsfrei bleiben, betonte das LSG und wies auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Für den Kreis entstehe kein Schaden, da vertraglich die Kaution eh wieder an den Leistungsträger zurück gehe."
Ja genau ich MUSS vom Staat leben , und kein schlechtes Wort über meine Familie .
So eine Familie, wie die meine davon können einige nur träumen!
Und glaub mir wenn die finanziell könnten, die würden mir helfen, aber leider haben diese nur ihre kleine Rente so das sie selbst grad so " ohne Unterstützung" über die Runden kommen.
10 Antworten
- GerechtigkeitLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Leider ist das Willkür des/der Mitarbeiters/Mitarbeiterin der jeweiligen Ämter!
Dies ist in Deutschland so gewollt.
Helfen kann Dir da leider keiner, da das von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich ist.
Ich wünsche Dir jedenfalls alle Gute für Deine Zukunft.
Ich weiß, helfen konnte ich Dir leider wenig, aber Du bist nicht alleine.
Die Menschen in diesem Lande wollen das auch so wie es ist, denn die haben CDU/CSU,SPD, FDP sowie Bündnis90/DieGrünen an die Macht gewählt. Die wechseln sich nur von Wahl zu Wahl ab.
@ Wor
Wenn es diesen Staat nicht geben würde, bräuchten wir keine Steuern zahlen!
Wenn es diesen Staat nicht geben würde, bräuchten wir keine Beamten und keine Politiker durch füttern und deren überproportionalen Ansprüche bedienen.
Wenn es diesen Staat nicht geben würde bräuchten wir keine Lobbyisten und keine Subventionen an die Unternehmen bezahlen.
Ohne Bürger könnten sich die Beschriebenen nicht so fürstlich bedienen!
Quelle(n): Augen und Ohren auf und das Gehirn (soweit vorhanden) einschalten - Autumn FlowerLv 7vor 1 Jahrzehnt
...
Du und Dein Mann habt doch eine gemeinsame Wohnung oder Haus, was aufgeteilt wird...da bekommst Du doch auch Gegenstände, die Dir zu stehen...Möbel, Geschirr u.ä....dann natürlich zum Amt gehen und Hartz4 beantragen...
Nachtrag... für Deine zwei kleine Mäuse...gibt es Unterhalt...das steht Euch zu...
Quelle(n): s.o. - ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Sorry für dich,eine "Erstausstattung" für die Wohnung könntest du zwar nach §§ 22,23 SGB II beantragen,aber da du ja nicht "zum ersten mal" eine Wohnung beziehst liegt die Gewährung von Mitteln im Ermessen des zuständigen Amtes.Zur Berechnung eines eventuellen Darlehens werden alle deine Einkünfte angerechnet (Unterhaltt,Kindergeld,Elterngel,etc.)
Kaution kannst du als Darlehen beantragen,allerdings muà der zuständige Träger zuerst deinem Umzug zustimmen.
Ziehst du ohne Zustimmung des Kostenträgers um braucht dieser lt.Gesetz keinerlei Kosten der Wohnung z übernehmen,d.h. weder Kaution noch Miete und Heizkosten.
Ein Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt.
Sicher muÃt du dich HIER vorkeinemm über deine Gründe rechtfertigen,aber das Amt (Arge etc.) wollen die genauen Gründe wissen.
Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung werden nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Ãbernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte.
Quelle(n): SGB - LeneLv 6vor 1 Jahrzehnt
Auch wenn du dich von deinem Mann trennst, ist ER nach wie vor für deinen Unterhalt zuständig.
Sollte dir das Sozialamt trotzdem ein Darlehen gewähren, so ist es ganz gewiss nicht gesetzeswidrig, wenn es sein Geld wiedersehen will.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nun, wenn du so eine Frage hier rein stellst, die mit Hartz 4 zu tun hat, dann muÃt du dir auch andere Antworten gefallen lassen !
1.
Warum willst du alles deinem Mann überlassen ?? Mindestens Bettwäsche wird wohl doppelt vorhanden sein, oder habt ihr euch eine Decke geteilt ?
2.
Warum kommt bei einer Trennung NUR Hartz 4 in Betracht ?
Da du nicht geschrieben hast, ob du erwerbsunfähig bist, kommt "Selber Geld verdienen" eher in Betracht als der bequeme Weg zum Amt !
Quelle(n): Meine Meinung ! - vor 1 Jahrzehnt
".....erstmal vom Staat leben muss!"
Also vom Staat leben muà NIEMAND ! Was würdest du tun wenn es eben diesen nicht gäbe ??
Früher haben Familien/ also Verwandte zusammen gehalten. Dort solltest du zuerst Unterstützung suchen !
Lästige Antworten und Papierkram beim Amt bliebe dir so erspart !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Manches wird dir sicherlich auch so gewährt werden zum Erstbezug einer eigenständigen Wohnung, nicht nur in Form eines staatlichen Darlehens... anderes wiederum wird gewiss nur als Darlehen gewährt werden, doch dann darf auch bei Einbehaltung der "Rückzahlungsrate" ein gewisser Prozentsatz nicht überschritten werden, auÃer du bist freiwillig mit einer höheren Rate einverstanden... das ist auch nicht gesetzwidrig, denn es ist tatsächlich NUR ein Darlehen auf freiwilliger Basis... und ja, auch darin haben die Mitarbeiter des Sozialamtes/der ARGE einen Handlungs-/Ermessensspielraum...
bzgl. der Kaution kann ich dir nicht weiterhelfen, jedoch weià ich von einem Fall, dass die Kaution direkt an den Vermieter gezahlt wurde mit der Auflage, bei Auflösung des Mietverhältnisses nur die Kaution zurück zu erstatten, die Zinsen jedoch der Mietpartei... aaaber ob das Standard ist... kann dir vielleicht jemand anderer hier mitteilen...
im übrigen gibt es viele Möglichkeiten, sich umzuhorchen... NEBEN dem Sozialamt, wie man an einen zumindest ausreichenden Hausstand gelangt... siehe DRK, Caritas und andere Wohlfahrtsverbände...
uuuund nicht zu vergessen ist natürlich auch, dass du ein Anrecht hast auf einiges (evtl. die Hälfte) des gemeinsamen Hausstandes... es sei denn, ihr hattet einen Ehevertrag und nur ER alleine hat alles mit eingebracht... bzw. in der Ehe gekauft...
Edit: ich wünsche dir viel Kraft auf dem Weg... denn sicherlich wird er nicht leicht werden... doch gerade, wenn du dich jetzt in dieser Situation an Wohlfahrtsverbände wendest, wird dir dort weiter geholfen werden... ;) und das sehr tatkräftig... denn auch wenn in einer Wohnung nur alles EINMAL vorhanden ist, steht dir - ohne Ehevertrag - nun einmal rechtlich die Hälfte des in dieser Zeit erworbenen Hausstandes zu... ;)
geh zur ARGE/zum Sozialamt und versuch auch parallel schnellst möglich einen Termin bei der Caritas zu bekommen, denn die hat sich auf Mütter spezialisiert :)
- Franz BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dem zufolge ist in § 22 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz SGB II geregelt, dass der zuständige kommunale Träger eine Mietkaution bei vorheriger Zusicherung übernehmen kann. Die Ãbernahme erfolgt in der Regel als Darlehen (§ 22 Abs. 3 Satz 3 SGB II). Anders als beim Darlehen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II hat der Gesetzgeber für die Rückzahlung eines Kautionsdarlehns keine Regelungen getroffen. Die zuständigen Leistungsträger haben bei der Entscheidung über die Konditionen für die Rückzahlung die Umstände des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen.
Was Laufzeit und Modalitäten der Rückzahlung angeht, so lassen sich keine allgemeinen Regeln aufstellen. Hier bestehen Handlungsspielräume der Verwaltung, die je nach Höhe des Darlehens und gegenwärtiger und künftiger wirtschaftlicher Situation des ALG II Hilfeempfängers auszufüllen sind. (22.10.2008)
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/...
d.h. es darf nicht von ALG II abgezogen werden, aber muss irgendwann zurückgezahlt werden.
- RofLoLimaoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Erstmal - das du das Geld wieder abgezogen bekommst ist NICHT gesetzwidrig, warum auch...
DU bekommst ein DARLEHEN, das heisst, du bekommt Geld geliehen das du natürlich auch wieder zurück bezahlen musst....das ist logisch, meinst du nicht?
Das wird auch mit so ziemlich allem gemacht - es ist halt alles ein DARLEHEN DES STAATES, geschenkt bekommt man nichts.....das muss dir auch klar sein
Dann bekommst du eigentlich "alles" als "Neukunde"....du musst halt mal hingehen zum Amt und den Antrag stellen und mit dem Sachbearbeiter reden....
Du bekommst einen Hausstand, das nötigste, das du brauchst....ein Tisch ein Stuhl ein Bett ein Schrank eine Waschmaschine und einen Kühlschrank, Geld für Geschirr und sowas....
Die Möbel etc bekommst du aber nicht neu, sondern alles 2. Hand bzw gebraucht, aber das ist ja egal, hauptsache man hat was! Damit musst du dich auch erstmal zufrieden geben....
Alles Gute
Quelle(n): DR zeigen wie feige sie sind um selbst eine Antwort zu geben...ausserdem bin ich einer der wenigen die diese SozialNutzer bezahlen..... - Anonymvor 1 Jahrzehnt
wie wärs mit arbeiten ?