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Wie lange kann es dauern bis die Polizei schreibt, dass der Führerschein entzogen wird?

Ein Bekannter hatte einen Unfall, an dem keiner außer Ihm beteiligt war. Er hat nur eine Mauer beschädigt. Zu dem Unfall kam es da es einen Hustanfall bekam. Vor dem Unfall hat er einen Glühwein getrunken. Ich weiß, dass der Glühwein zwar nicht er Auslöser des Unfalls war, aber man trotzdem dafür bestraft werden kann. Er macht sich jetzt gedanken, ob es raus kam das er einen Glühwein getrunken hatte und ob ihm der Führerschein entzogen wird. Der Unfall ist fast 1 Monat her. Wie lange könnte es dauern, bis er evtl. ein Schreiben deswegen bekommt???

Update:

Er musste nicht pusten, aber Blut wurde ihm Krankhaus entnommen, da er schon etwas schlimmer verletzt war. Er hatte noch nie den Führerschein weg oder sonst irgendwie einen Verstoss gehabt.

9 Antworten

Bewertung
  • TWally
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie lange es dauert, bis er den "Lappen abgeben" muss, hängt davon ab, wann das Verfahren abgeschlossen ist.

    -> Die Polizei schreibt ihm nicht, sie führt nur aus, was andere Behörden angeordnet haben.

    Der Führerschein wird entzogen durch richterliche Verfügung oder durch die Erlaubnisbehörde.

    Ein Fahrverbot wird bei Bußgeldverfahren oder Strafverfahren verhängt, meist von der Verwaltungsbehörde.

    Ist denn ein Verfahren am Laufen?

    Hat dein Bekannter dir auch gesagt, wieviel Promille er nach dem Glühwein hatte. Ist ein Alkotest/Blutprobe gemacht worden?

    Zu den Details: Bei schlimmen Verletzungen bekommt man eine Bluttransfusion, da wird keine Blutprobe gemacht (außer zur Bestimmung der Blutgruppe).

    Kann es sein, dass die subjektive Wahrnehmung deines Bekannten von der Wirklichkeit abweicht?

  • vor 1 Jahrzehnt

    gottes mühlen malen langsam ... aber er sollte schon informiert worden sein, wenn ein verfahren gegen ihn eröffnet worden wäre.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hat denn ein Alkoholtest durch die Polizei, bzw. eine Blutabnahme stattgefunden? Außerdem, die Polizei hätte die Fahrerlaubnis sofort eingezogen. Jetzt kommt es drauf an: Wurde die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben? Wenn weder ein Alkoholtest noch eine Blutabnahme erfolgten - was ich nicht glaube, denn ansonsten wie gesagt wäre die Fahrerlaubnis bereits eingezogen - passiert nichts!

  • Gabi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    musste er denn "pusten"? hat man ihm blut abgenommen?? hatte er schon mal den fuehrerschein weg?? ich hatte vor zig jahren mal einen aehnlichen unfall(es stand eine mauer im weg),naja, da kam dann die polizei, ich musste pusten, der fuehrerschein wurde direkt einbehalten. schreib doch mal etwas genauer.... uebrigens wurde die zeit des einhaltens dann auf die echte entziehung angerechnet..:-((((

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke mal, da wird nix mehr kommen, ausser das er für den Schaden an der Mauer aufkommen muß.

    Normal ist es so, wenn Alkohol im Spiel ist, das die Polizei blasen lässt und dann evt. Blut abzapfen lässt.Dies ist aber nur mit einen Einverständnis möglich(zumindest muß man ihn das mitteilen, das ein Blut alkoholtest gemacht wird).Wenn die Polizei den Schein kassieren möchte, dann hätte sie schon längst ein Verfahren eingeleitet und dein Freund wäre zur Vernehmung vorgeladen worden.

    Dein Freund kann ja mal bei der Polizei anfragen, die können ihn da sicher Auskunft geben.

    Meiner Meinung nach ist aber ist die Sache erledigt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Bekannter muss doch wissen, ob er ins Atemalkoholtestgerät pusten musste und ob hinterher eine Blutprobenentnahme veranlasst wurde. Das wird ihm auch von der Polizei mitgeteilt. Blut abnehmen im Krankenhaus kann aus medizinischen Gründen sonst im Krankenhaus durchgeführt werden und hat dann nichts mit polizeilichen Maßnahmen zu tun.

    Wenn nicht, ist das doch keinen aufgefallen und er muss sich deshalb keine Gedanken machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Kommt es drauf an, wieviel Promille er hatte.

    2. Wenn nicht explizit angewiesen und getestet wurde, braucht er keine Angst zu haben.

    3. Das kann bis zu mehreren Monaten dauern bis das Schreiben kommt, wenn überhaupt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wegen einem Glühwein hat er noch hat er noch keine Promille, wenn das schon vor einem Monat war kommt nichts mehr das er seinen Führerschein abgeben soll. Seine Versicherung muß nur den Schaden regulieren den er angerichtet hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn kommt es vom Gericht. Ob es zu einem Richter kommt hängt von vielen Dingen ab. Dauer bis zu einem JAhr

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