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? fragte in Politik & VerwaltungSonstiges - Politik · vor 1 Jahrzehnt

Kann meine Oma Schmerzensgeld oder ähnliches fordern?

hallo, heute morgen ist meine Oma auf dem Weg zum Einkaufen auf einer Eisplatte auf dem Gehweg ausgerutscht und mit Verdacht auf Oberschenkelhalsbruch mit dem Rettungswagen in die Klinik gebracht worden. Bis jetzt haben wir noch nichts von ihr gehört.

Der Gehweg gehört zu einem großen Gebäude mit Frisör, Videothek, Hotel usw. kann meine Oma jetzt Schmerzensgeld oder ähnliches fordern? Ich meine jeder ist doch dazu verpflichtet seinen Gehweg von Schnee und Eis zu befreien, damit doch gerade ein solches Unglück nicht passieren kann....

Bitte um eure Hilfe !!!

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Deine Oma ist verletzt, Zustand unbekannt, und du denkst ans Geld. Bravo. Aber ja, fordern kann man immer. Egal wer, egal was, egal von wem. Die Erfolgsaussichten stehen allerdings auf einem anderen Blatt.

    @Pyso-debbi: Danke für die interessante Belehrung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das kann sie. Vom Räumpflichtigen.

  • Lord M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt gesetzliche Bestimmungen zur Räumpflicht. Schnee und Eis müssen entfernt oder durch Streuung rutschsicher gemacht werden. Je nach Objekt steht die Stadt in der Räumpflicht, meistens aber trifft es den Hauseigentümer.

    Wenn der Gehweg nicht ausreichend geräumt/gestreut ist, dann steht entweder die Stadt, sonst aber der Eigentümer, der Mieter oder der Pächter steht in der Haftung, die Details sind vertraglich geregelt.

    Das sollte ein Anwalt klären.

    Wenn nun ausreichend geräumt oder gestreut wurde, der Fußgänger sich aber zu einem alternativen Weg entschieden hat und zu Schaden kam, dann ist der Fußgänger selbst schuld. Auch das muss ein Anwalt klären.

    Nach der Beschreibung stehen der alten Dame zu mehr als 95% gesichert Schmerzensgeldansprüche sowie Behandlungskosten und Folgekosten zu. Aber es ist erforderlich, dass sie ihre Forderungen durch einen Anwalt geltend macht, sonst hat sie kaum eine Chance!

  • vor 1 Jahrzehnt

    deine Oma sollte sich auf jeden Fall durch einen Anwalt beraten lassen.

    Gute Besserung!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja,das solltet ihr für eure Oma möglichst bald tun.Gute Besseung wünsche ich.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf jeden Fall, und das wird nicht billig.

    Hoffentlich geht es deiner Omi bald besser.

    Ist oft problematisch, wenn alte Menschen lange liegen müssen.

    Macht das über einen guten Anwalt klar, von wegen Schmerzensgeld.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, darauf sollte sie nicht verzichten! Es ist Ihr Recht!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sich durch einen anwalt rat holen fragen wie da die chancen stehen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nehmt euch einen Anwalt und laßt euch beraten. Ein Recht hat sie darauf, aber alleine schafft sie das nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    @ Anna: natürlich muss man dabei auch ans Geld denken! es ist heutzutage nunmal so. Gerad die reha danach kostet extrem. Physiotherapie zahlt die Kasse nur anteilig. Meinste eine Oma hat von dem bissl Rente noch soviel übrig um solche faulen Hausbesitzer zu unterstützen? Ich sehe es hier in Berlin was abgeht. Leisten sich riesen Gebäude und sind zu geizig um den Winterdienst zu bezahlen. Genauso wie unsere Hausverwaltung: wir zahlen mit der Miete den Winterdienst und geräumt wurde nix!! Ja geht den Leuten an die Geldbörse nur so merken sie das: Eigentum verpflichtet!!!!!!!!

    Achja und auf deine Frage ganz speziell. Sie sind verpflichtet laut neuem Gesetz bis spätestens früh Morgens 7:00 Uhr oder 8:00 Uhr die Gehwege von Eis und Schnee zu befreien! Ordnungsämter fahren durch und kontrollieren. Es drohen Bußgelder um die 1000€ und höher! Persönlich find ich das sehr gut.

    @ Anna: gern geschehen!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei diesen Temperaturen kann man nix machen.Das Streusalz wirkt bis -7 C. Bei mehr als -7 C ist Streuen zweglos.Man muß halt aufpassen.Das gilt für Jedermann.

    Quelle(n): War 3 Jahre im Winterdienst tätig.
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