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Miete kürzen ja? und um wie viel?

Hi, seit 3 Tagen gehen in unserem Haus keine Heizungen und wir haben auch kein warmes Wasser.

Wir sind eine Partei von 8 Parteien. Es sind über 10 Grad MInus.

Wir haben eine Fernheizung und es sind noch 4 weitere Häuser betroffen. Heute habe ich bei unserer Wohngesellschaft angerufen, die meinten das sich schon mehr Mieter beschwert hätten und und das sie sehen wollen das man heute wieder alles in den Griff bekommt.

Kann ich meine Miete kürzen ?? Wenn ja um wieviel.

Jetzt schon vielen Dank für die Antworten.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Tolle Antworten.

    Ihr solltet die Frage bis zum Ende lesen!

    Wenn bei den derzeitigen Temperaturen die Heizung ausfällt UND dies der Vermieter (oder seine Beauftragten) zu vertreten haben, dann kannst du die Miete kürzen. Wie du aber selbst schreibst ist es nicht nur in deinem Haus so.

    Das Problem liegt also nicht beim Vermieter sondern beim Betreiber der Fernheizung (Stadtwerke etc.).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    durchaus habt ihr das recht die miete zu kürzen jedoch muss eine mietkürzung vorab schrifltich angekündigt werden und kann so lange gekürzt werden bis die heizung nicht instandtgesetzt wird.. jedoch hat der vermieter das recht nach instandsetzung die mietkürzung rückwirkden zu fodern

    eine mietminderung hängt immer vom umstand ab warum man kürzen will rechtlich gehen 10 %

    solltest auch aber auf jeden fall anwaltlichen beistand suchen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kurz und knapp - wenn bei den derzeitigen "sommerlichen" Temperaturen die Heizung ausfällt UND dies der Vermieter (oder seine Beauftragten) zu vertreten haben, dann kannst zähneklappernd die Miete kürzen. Über den Prozentsatz sprichst am Besten mit einem Mieterverein, Verbraucherschutzverein, denn die kennen die örtliche Rechtssprechung am Besten. Es gibt nämlich, je nach Bibberzeit, bei den diversen Amtsgerichten unterschiedliche Auffassung über den Kürzungsbetrag. In jedem Fall Beweise sichern!! Foto vom Zimmerthermometer wäre nicht schlecht, diverse externe Zeugen, die mitklappern, auch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alle Angaben beruhen auf Einzelentscheidungen. Gehe zu einem Anwalt und lass es Dir nach der Hamburger Tabelle ausrechnen. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass die Wohnung bei diesen Temperaturen unbewohnbar ist

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei der derzeitigen Wetterlage kann man davon ausgehen, dass ohne Heizung keine Temperaturen erreicht werden, die man noch als zumutbar bezeichnen könnte. Das bedeutet, die Miete ist um 100 Prozent gemindert, solange dieser Zustand anhält. Wenn das Problem also nach drei Tagen gelöst wird, ist die Miete für den gesamten Monat um 10 Prozent gemindert. Das würde ich dem Vermieter mitteilen und den entsprechenden Abzug von der nächsten Zahlung vornehmen.

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