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Habe ich das Recht, nach Wiederruf geld zurückzuverlangen?
Hallo,
ich habe hier zwei conradgutscheine im gesamtwert von 30€ geschenkt bekommen. da ich gerade ziemlich eng mit dem geld dastehe, möchte ich irgendwie, dass die gutscheine zu geld werden.
ich habe mir überlegt, etwas für 30€ in conrad mit den gutscheinen einzukaufen, am näcshten tag wieder zur filiale zu gehen und per wiederruf die ware zurückgeben. daraufhin möchte ich geld und keinen gutschein zurückbekommen. ist es mir recht, nach so einem wiederruf von einer ware, die mit gutscheinen bezahlt wurde, letztendlich geld urückzuverlangen? denn conrad ist bekannt dafür, für einen wiederruf gutscheine zu vergeben.
wie siehts aus? für antworten wäre ich euch sehr dankbar!
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du möchtest, dass die Gutscheine zu Geld werden, verkauf die Dinger bei ebay. Du bekommst da annähernd den Wert dafür, den sie haben. Oder guck, ob Dir im Bekanntenkreis die Dinger jemand abkauft.
Einen Recht auf Umtausch der Ware hast Du nur, wenn die Ware einen Mangel aufweist.
Wie lange ein Umtausch gegen Geld möglich ist, bestimmt jeder Händler selbst. Karstadt, Mediamarkt und Saturn zum Beispiel lassen den Umtausch innerhalb von zwei Wochen zu.
Wenn Du aber selbst sagst, Conrad gäbe nur Gutscheine, dann solltest Du versuchen einen andern Weg zu finden, um die Gutscheine in Geld umzuwandeln.
Du könntest sogar versuchen- sofern die Gutscheine tatsächlich bares Geld darstellen- und nicht an einen Mindestumsatz gebunden sind, im Conrad ein paar Kunden anzusprechen, und ihn evtl. verbilligt da zu verkaufen. Es gibt sicherlich den einen oder andern der das machen würde, weil er ja schon da ist um etwas zu kaufen.Und der freut sich dann sicherlich ein paar Euros sparen zu können.
- SecretsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Es gibt in Deuschland kein Recht auf Widerruf und Geld zurück. Wenn dies gemacht wird, dann allein aus Kulanzgründen. Oft reicht es allerdings auch aus, dass wenn man Ware zu einem geringerem Wert einkauft, man die Differenz ausbezahlt bekommt.
- Lisa PLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast überhaupt kein Recht auf Widerruf bei im Laden gekaufter Ware! Dies gilt nur bei Online- oder Haustür- oder Telefongeschäften!
Die Rücknahme von einwandfreien gekaufen Dingen im Laden beruht auf reine Kulanz der einzelnen Geschäfte und kann auch mit Gutscheinen abgegolten werden.
- BernhardLv 6vor 1 Jahrzehnt
Gutscheine werden generell nicht in Geld getauscht.Egal wie du es auch anstellst.Aber du kannst sie verkaufen.