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Gehalt erst nach dem 1. des Monats buchen?

Hallöchen!

Ich hab da mal ne Frage!

Mein Arbeitgeber überweist das Gehalt erst nach dem 1. des Monats. Das heißt wenn z.B. Wochenende ist wird das Geld erst am darauffolgenden Montag überwiesen( wie jetzt am 3. Januar). Habe es also erst am 5. oder so auf meinem Konto.

Als Begründung meinten sie, dass es irgendwas mit Steuern zu tun hat und dass sie dadurch erst ab dem 1. buchen können. Aber alle anderen haben doch am 1. ihr Geld drauf bzw sogar schon vorher. Irgendwie finde ich das komisch und verstehe es nicht.

Kenne mich da auch nicht so aus... Wäre schön, wenn mir hier jemand erklären könnte ob das echt so ist oder sein könnte.

Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Grüße aus Berlin

Update:

abflussprinzip??? Wat?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Generell gibt es zwei Arten für "Unternehmer" seinen steuerlichen Gewinn zu ermitteln. Die anderen Gewinnermittlungsarten sind Spezialvorschriften für besondere Fälle (z. B. Schiffahrt oder Land- und Forstwirte).

    Die erste Gewninnermittlungsart ist die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Sie gilt für kleine Unternehmen und für Selbständige (keine Gewerbetreibenden). Hier ermittelt sich der Gewinn nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG). D. h. der Gewinn wird in dem Jahr verändert (erhöht oder gemindert) in dem die Zahlung erfolgt. Es gibt aber ein paar Ausnahmen. Z. B. für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Gehalt), die 10 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel gezahlt werden. Diese Zahlungen mindern den Gewinn des Jahres in dem sie wirtschaftlich zugehörig sind. Also das Dezembergehalt wird am 5. Januar bezahlt. Es ist wirtschaftlich im Dezember zugehörig und innerhalb von 10 Tagen nach dem Jahreswechsel bezahlt und mindert somit den Gewinn im alten Jahr.

    Die zweite Gewinnermittlungsart ist der Betriebsvermögensvergleich ("Bilanz"). Hier spielt die Zahlung grundsätzlich keine Rolle. Es geht dabei um die wirtschaftliche Zugehörigkeit. Somit mindert das Dezembergehalt immer den Gewinn im alten Jahr.

    Wie dargestellt kann also die Zahlung im neuen Jahr nicht mit der steuerlichen Gewinnauswirkung begründet werden. Allenfalls könnte Dein Arbeitgeber da etwas falsch verstanden haben.

    Wenden wir uns nun noch der Lohnsteuer zu.

    Gemäß § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG gilt der laufende Arbeitslohn als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet. D. h. das Dezembergehalt gilt unabhänig von seiner Zahlung als im Dezember erhalten. Nur sog. Einmalzahlungen wie z. B. das Weihnachtsgeld oder das Urlaubsgeld fallen nicht unter diese Vorschrift. Sie sind dann bezogen, wenn sie gezahlt werden. Die Lohnsteuer ist innerhalb von 10 Tagen nach Ende des Lohnsteueranmeldezeitraumes beim Finanzamt anzumelden und zu zahlen (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Die unterschiedlichen Lohnsteueranmeldungszeiträume (Monat, Vierteljahr, Jahr) enden alle zum 31.12., sodass immer die Lohnsteuer bis zum 10. Januar angemeldet und bezahlt sein sollte. Dieser Termin kann sich zwar verschieben wenn der 10. Januar ein Samstag oder Sonntag ist, aber das führe ich hier jetzt nicht näher aus.

    Damit dürfte sich also für die Lohnsteuer ebenfalls kein Unterschied ergeben, egal ob das Gehalt am 31.12. oder am 05.01. bezahlt wird.

    Verbleibt nur noch die Randbemerkung zur Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge sind zum 3. letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats (also Dezember für das Dezembergehalt) anzumelden und zu zahlen. Somit hat die Zahlung auch keine Auswirkung auf die Sozialversicherungsbeiträge.

    Ich hoffe mein Beitrag war trotz des vielen Fachchinesisch halbwegs verständlich und hilfreich.

    Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr an alle die sich durch meinen Beitrag gequält haben.

    Quelle(n): Einkommensteuergesetz, Abgabenordnung und Berufserfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an.

    Wird das Gehalt im voraus bezahlt, dann kann dein Chef tatsächlich erst am 1. Arbeitstag im neuen Monat zahlen.

    Wird das Gehalt am Ende des Monats im nachhinein gezahlt, dann muss es am letzten Arbeitstag auf dem Konto sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Abflussprinzip:

    http://www.steuertipps.de/lexikon/abflussprinzip

    ------------------

    Hast du denn im Dezember schonmal einen Eingang gehabt ? Wenn ja, wäre das doppelt.

    Nein, dann ist das nicht korrekt und will wahrscheinlich die Lohnkosten nach Abflussprinzip für 2011 hochpuschen (wegen Steuern, was aber in dem Fall nicht gilt )

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