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Russland Fragen Teil 1: Staatsbürgerschaft?
Hallo,
da ich einige Fragen zu Russland habe, teile ich die auf, da es sonst zu unübersichtlich wird.
Frage: Haben kleine Kinder (8+5) die eine russische Mutter und einen deutschen Vater haben, die aber in Deutschland geboren sind, automatisch die russische Staatsangehörigkeit?
Sie sind jedoch in Russland russisch-orthodox getauft worden - falls es relevant sein sollt.
Brauchen die Kinder Visas oder haben die durch die Mutter unbegrenzte Aufenthalterlaubnis in Russland und könnten dann auch da zur Schule etc.?
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist seit 1996 nachträglich nicht mehr so einfach zu bekommen. Daher wäre es interessant ob die Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit durch die Geburt erworben haben.
@o.Boy: Du hast Recht, meine Angaben waren mehr als dürftig. Bei solchen Themen, weiss man manchmal nicht, welche Faktoren alle mitgerechnet werden - gar nicht so einfach.
Die Ehe wurde in Dänemark geschlossen und die Frau hatte ein Visa für Deutschland. Die Kinder waren mal in den Mutterpass mit eingetragen worden, aber haben für einen Malediven-Urlaub eigenständige Pässe bekommen - soweit ich weiss.
Auf jeden Fall hast scheint es unter bestimmten Bedingungen möglich zu sein, dass sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben - muss mal weiter schauen.
Un dir vielen Dank!!!
3 Antworten
- BrisantoLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hi Sun,
in welchem Land ist die Ehe (russische Mutter und deutscher Vater) geschlossen worden..., und welches Heimatrecht wurde zu dieser Eheschließung urkundlich vereinbart?
Du schreibst, dass die Kinder 8 + 5 Jahre alt in Deutschland geboren worden sind und neben der russischen Mutter einen deutschen Vater haben.
Wenn das so ist, dann dürfte es doch bei einem deutschen Standesamt auch Geburtsurkunden zu den
beiden Kindern geben, da diese einen deutschen Vater haben?
In diesem Falle ist es für dich der einfachste Weg, wenn du zu dem für den Geburtsort der Kinder in Deutschland zuständigen Standesamt gehst und dort nachfragst, welche Staatsangehörigkeit(en) diese beiden Kinder haben.
Bei dem zuständigen Standesamt müßte es dazu Einträge / Vermerke geben.
Ich selbst kann dazu nichts weiteres sagen, weil deine Angaben dann etwas präziser sein müssten.
Wo, in welchem Land, nach welchem Heimatrecht, ist z.B. die Ehe der Kindeseltern geschlossen worden?
Ich kann auch nur annehmen, dass die Kindesmutter noch einen russischen Pass hat?
Wie ist die Kindesmutter z.B. nach Deutschland eingereist? (In welchem Verfahren?)
War es ein Visa-Verfahren zum Zwecke der Eheschließung mit einem deutschen Ehepartner?
War es ein Spätaussiedlerverfahren?
Die russisch - orthodoxe Religion hat nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun.
Also hierzu solltest du besser beim zuständigen Standesamt, oder bei der für die russische Kindesmutter zuständigen Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes in Deutschland nachfragen.
Für mich ist es zunächst nur zu vermuten, dass die beiden Kinder wegen ihres deutschen Vaters
hier in Deutschland deutsche Geburtsurkunden bekommen haben und aber auch dann, wenn die
Kindesmutter noch über einen gültigen russischen Pass verfügt, dass dann die beiden Kinder noch in diesen gültigen russischen Reisepass der Mutter von der russischen Botschaft in Deutschland mit eingetragen worden sind. Demnach haben sie die doppelte Staatsangehörigkeit also deutsch nach dem Vater und russisch nach der Mutter.
Deshalb an dieser Stelle erneut meine Bitte, wenn hier Fragen eingestellt werden, dann sollte man zu diesen Fragen auch genauere Angaben / Auskünfte zu den Personen geben!
V.G.
o.boy
Quelle(n): Verwaltungspraxis - razalhanutLv 5vor 1 Jahrzehnt
Automatisc h haben sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Mutter
die russische muss beantragt werden