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bimpy
Lv 6
bimpy fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

Spielende Kinder in meinem Garten?

Der Schneeräumdienst lädt Schnee an meiner Grundstücksgrenze ab, den Naturgesetzen folgend rutscht er auf mein Grundstück. Seit einigen Jahren bin ich nun im Winter Besitzer eines halben, über 2m hohen Schneeberges, der natürlich zum Spielen einlädt.

An der einen Ecke befindet sich das Hinweisschild zum Hydranten (auch auf meinem Grundstück).

Normalerweise bin ich haftbar, wenn sich jemand auf meinem Grundstück verletzt - ein rutschendes Kind kann sehr schnell an besagtem Schild sich ein Leid zufügen.

In diesem Fall aber habe ich ja den Berg nicht geschaffen; da Räumschnee Sondermüll ist, kann ich den Berg nicht entfernen (körperlich sehe ich mich dazu auch nicht in der Lage).

1. Wäre ich im schlimmen Falle haftbar?

2. Wie kann ich die Kinder fernhalten, ohne als böse spielverderbende Hexe dazustehen?

Ich kann auch nicht den ganzen Tag den Berg beobachten. Die Eltern der Nachbarschaft wissen Bescheid, beobachten ihre Kinder aber auch nicht ununterbrochen.

Danke

Update:

Schon mal vielen Dank. An ein Schild hatte ich auch schon gedacht, in witterungsfester Ausführung ist das sehr teuer - und was kurzes, Gescheites als Text fällt mir auch nicht ein. Müßte ja auch einbetoniert werden, damit von dem Schild keine Gefahr ausgeht...

Ein bißchen bin ich auch beleidigt - ich habe den Berg nicht gemacht, bin aber verantwortlich???

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Entscheidend ist: Die Eltern der Kinder der Nachbarschaft wissen bescheid. Damit bist Du der Haftung entledigt. Das heißt: Wenn die Eltern das Spielen auf dem Schneeberg erlauben, bist Du draußen, wenn Du aber eine Gefahrenquelle neu schaffst, wie ein Schild, ist es problematisch.

    Solange der Status quo der letzten Jahre eingehalten wird, sind die Eltern der Kinder als Dulder zu betrachten, haften auch ohne Schilder bei evt. Unfällen.Toleranz zum Spielen auf dem Grundstück setzt nicht Haftung des Grundstückseigentümers voraus, solange kein kommerzielles Interesse damit verbunden ist.

    (Schilder wie : Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder sind dummes Zeug, nicht mal tauglich, wenn ein Kind widerrechtlich auf ein Baugrundstück gerät, der Bauunternehmer kann Schilder aufstellen wie er will, wenn ein Kind in die Baugrube fällt ist er haftbar), Du aber nicht!

    Die Eltern geben den Schneehaufen zum Spielen frei, sind also selber haftbar zu machen.Du musst nicht eine Sekunde auf Unfälle achten, wenn die Eltern das Spielen da erlauben!

    Also: Laß die Kinder spielen, wenn was passiert. es ist nicht Deine Sache!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Stell ein Schild auf

    "Privatgrundstück - Kein öffentlicher Spielplatz - Eltern haften für ihre Kinder - Kein Winterdienst - Rutsch- und Verletzungsgefahr - Minenfeld"

    NACHTRAG:

    Das oben ist natürlich ein Scherz. Du bist nur für die Räumung deiner Zuwegung bzw. des Gehsteigs verantwortlich und haftbar - wenn sonst irgendwo Schnee auf deinem Grundstück liegt, haftest du absolut nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann mich meinem Vorredner nur anschliessen. Ein Schild im Garten das darauf hinweist sollte vollkommen ausreichen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Positive Formulierungen verleiten eher dazu erfüllt zu werden, als Verbote.

    "Liebe Kinder, wenn ihr gesund bleiben und euren Eltern keinen Kummer machen wollt, wäre es nett, wenn ihr diesen Schnee auf meinem Grundstück einfach ignorieren würdet. Vielen Dank an euch."

    Es gibt ein bestimmtes Lebenrisiko und der oben beschriebene Fall fällt m.E. dazu.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Informier dich bei Deiner Haftpflicht versicherung,und bei deiner gemeinde.

    Oder informier die Eltern das du nicht haftest wenn was passiert, d.h.lass dich von derf Haftung freisprechen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier sehe ich keine Haftungsgefahr für Dich. Haften muss man, wenn man etwas falsch gemacht, also eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Worin sollte die bestehen, da wenn überhaupt nur von dem Schneehaufen, dem Schild und nicht von Deinem Grundstück eine Gefahr ausgeht. Beides gehört Dir nicht, sondern der Gemeinde.

    Der Einzigste der hier ungesetzlich handelt ist der Räumdienst, oder hast Du das Grundstück zur Schneeablagerung verpachtet? Wenn nicht wende Dich an die Kommune und lass denSchnee vom Grundstück entfernen.

  • Josch
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    hmm nicht so einfach die rechtslage,würde empfehlen mal beim anwalt nach zu fragen bevor was passiert.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bitte einen Hundebesitzer deiner Bekanntschaft, seinen Fiffi auf dem Berg seine Geschäfte zu erledigen. Gelber Schnee mit Brocken ist nicht mehr einladend. Und dem Garten schadet das nicht. Im Frühjahr ist das Dünger.

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