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Muss ich Unterhalt für meinen Sohn bezahlen?

Ich habe drei Söhne (18,16 und 12 Jahre)

Da ich zu wenig verdiene muss ich im Januar zu meinem Freund ziehen.

Meine beiden älteren Söhne bleiben bei meinem Mann und der Kleine kommt mit mir.

Wie bereits erwähnt verdiene ich nur 696.-Euro Brutto, wenn ich meinen Freund nicht hätte wüsste ich garnicht, was ich machen sollte.Ich bekäme keine Wohnung ( könnte mir sowieso keine leisten).

Meine Freundin sagte zu mir, dass ich meinem Mann für meinen Sohn Unterhalt bezahlen muss.

Von was denn?

LG teufelin

Update:

Ich bekomme kein ALG II und mein Mann verlangt von mir nichts.

Das war nur eine Frage von mir.

Ich habe mit ihm inzwischen vereinbart, dass ich ihm monatlich 150.-Euro bezahle

Update 2:

Für meinen 18jährigen Sohn bezahlte mein Mann auch keinen Unterhalt, denn der verdient sehr gut.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich muss man Unterhalt bezahlen bei uns in Österreich regelt das das Jugendamt und es ist vom Verdienst natürlich abhängig. Ich würde mich darum gleich kümmern sonst kann es sein dass du dann saftig alles nachzahlen musst

  • vor 1 Jahrzehnt

    So ist es!

    Stell Dir vor das müssen Männer auch machen und ich kenne keine Frau die da (zu Recht) Skrupel hätte den Unterhalt gerichtlich einzufordern,

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du nur so wenig verdienst brauchst du auch nichts bezahlen aber falls das vor gericht geht werden die dir sagen das du dir einen zweiten oder einen besser bezahlten job suchen sollst.

    wobei dein mann auch für dein kleinen bezahlen muss

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was erzählst du hier für einen quark, bei deinem verdienst kannst du aufstockung beantragen und die wirst du auch bekommen wenn die gegebenheiten stimmen, und solange du alg 2 bekommst brauchst du nicht zu zahlen

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  • ?
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Deine Kinder können ja nichts für deine Schulden. Nach dem Gesetz sind Kinder immer an a million. Stelle . Schau doch mal besser ob du deine Schulden Raten mon. drücken kannst.Es ist manchmal schwer, aber deine Kinder müßen ja auch leben .

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Da liegst du unter dem Selbstbehalt. Schau dafür in die Düsseldorfer Tabelle.

    Wenn ich das richtig verstehe ist der 18 jährige nicht Unterhaltsbedürftig, der 16 jährige lebt beim Vater und der 12 jährige bei dir. Da hebt sich der Unterhalt gegeneinander auf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du unterliegst dann einer gesteigerten Erwerbspflicht. D.h. du musst dich für besser bezahlte Jobs bewerben und das dem Gericht auch nachweisen.

    Bei dem 18-jährigen darauf achten, dass beide Elternteile dann barunterhaltspflichtig sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Unterhaltsfragen sind schwierige Fragen und es tut schon weh was hier teilweise an Antworten steht.

    Grundsätzlich sind erst einmal beide Elternteile für die Kinder verantwortlich und somit "unterhaltspflichtig". Leben die Eltern getrennt sind in aller Regel bei einer Partei nicht genügend Mittel vorhanden.

    Leider werden die nun folgenden Unterhaltsstreitigkeiten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, der Regelfall ist, das einer pflegt, der andere zahlt.

    Wieviel der Einzelne zahlen muß hängt vom Verdienst, von der Zahl der Kinder ... ab. Bei Dir wird es dann noch einmal komplizierter, weil ja Kinder bei beiden Parteien untergebracht sind.

    Mein Tipp ist - auch wenn es Euch vielleicht noch so schwer fällt - geht gemeinsam zum Jugendamt und laßt Euch beraten. Legt am Ende fest wie Ihr Euch in Zukunft verbindlich verhalten wollt. Macht Ihr es nicht werdet Ihr Euch über Jahre bekämpfen und bekriegen - und bei diesen Kriegen gibt es niemals einen Sieger.

    Eure Kinder werden es Euch danken - diese Verantwortung müßt Ihr noch ein letztes Mal gemeinsam übernehmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    dein ex mann was hat der für vorstellungen von was willste unterhalt zahlen du musst selber zusehen das du klar kommst

    dein ex mann kann auch arbeiten gehen , unterstütze ja nicht die faulheit vom ex mann der sucht nur eine dumme die alles bezahlt . der soll selber mal klar kommen das ist eine frechheit von deinem ex dir so was zu zumuten dir viel glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du bist verpflichtet einen weiteren Job aufzunehmen um den Unterhalt zu verdienen. Vorsichtshalber musst du dich bei der ARGE melden welche auch Arbeit vermittelt. Alternativ muß der Freund der Wohngemeinschaft mit zum Unterhalt beitragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weis, muss ein gewisser Lebensunterhalt erhalten bleiben, den sonst kann man nicht selbst überleben. Aber wenn dein Ältester Sohn eine Ausbildung hat, muss für ihn kein unterhalt gezahlt werden, und das mit den zwei anderen Kindern müsste sich doch eig. gegenseitig aufheben oder nicht?

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