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privatinsolvenz muß einer arbeiten?

mein mann und ich haben vor in die privatinsolvenz zu gehen aber ich habe gehört das einer im haushalt mindestens einer arbeit nachgehen muß um überhaupt in die privatinsolvenz gehen zu können. nun habe ich vor ab februar meinen realschulabschluß nach zu holen und dann noch eine ausbildung dran zu hängen dieses dauert natürlich ein bisschen und mein mann müßte dann EVENTUELL zu hause bleiben, bei den kindern und wäre somit nicht mehr am arbeiten.

kennt sich da jemand aus??

Hat jemand erfahrungen ??

Danke im vorraus

Update:

wir sind bereits in einer schuldnerberatung allerdings ist dieser erst ab dienstag wieder zu erreichen.

meine kinder gehen ab nächstes jahr zur schule und die andere in die kita. nur weiß ich auch noch nicht wie lange ich dann schulisch eingebunden bin am tag von daher kann ich auch noch nicht genau sagen ob wir die betreuung der schule und kita in anspruch nehmen können oder ob einer wirklich zu hause bleiben muß

4 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wer im Arbeitsverhältnis steht, darf während der Privatinsolvenz nicht kündigen. Denn auf den gesicherten Lohn zu verzichten, widerspricht dem erforderlichen 'Wohlverhalten'. Schließlich müsst ihr alles dafür tun, so viel wie möglich von den Schulden abzutragen.

    Wenn ihr die Privatinsolvenz beantragt, verpflichtet ihr euch, "eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben" bzw. euch darum zu bemühen, wenn ihr erwerbslos seid.

    Der Realschulabschluss wird dann also warten müssen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kinder - wieviele Kinder - wie alt?

    Für Kinder gibt es Tagesmütter, Kindergärten, Horte.

    Millionen alleinerziehender Mütter gehen auch arbeiten.

    Ihr könnt euch nicht erst überschulden und dann denken, ihr bekommt alles auf dem Silbertablett.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dass im Haushalt einer arbeiten muss, kenne ich nicht. Aber wenn der Schuldner später Schuldenfrei sein will, muss er nachweisen, dass er sich um eine Beschäftigung bemüht hat.

    Also keine Angst und mach den Schulabschluss und die Ausbildung. Und da ein Kind zur Schule gehen wird und das andere Kind Kita, da wird er Zeit haben für eine Teilzeitstelle

  • Colt
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das Verfahren ist nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden, auch beim Bezug von Sozialleistungen ist es möglich.

    Infos z.B. hier

    http://www.sozialleistungen.info/themen/privatinso...

    http://privatinsolvenz.org/

    http://www.finanzen-online.info/kredite/private-in...

    Es geht aber nichts über eine persönliche Beratung bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle vor Ort.

    MfG

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