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Wer ist in diesem Fall Gläubiger?

hey leute,

bin ich gläubiger wenn mein kind beim jugendamt eine beistandschaft hat bzw.wenn ich für mein kind beim jugendamt eine beistandschaft habe...

oder ist das jugendamt gläubiger?

Wichtig!: der schuldner ist in meinem fall insolvent und schuldet ? mir / dem jugendamt ? den unterhalt

Update:

@tschiiing

wie kann ich denn der schuldner sein wenn der vater mir geld schuldet?

Update 2:

@renate

und ist jetzt die mutter oder das amt der gläubiger

das ist eigentlich meine frage, entschuldige wenn sie zu unverständlich gestellt war...

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du bist Gläubiger gegenüber dem Schuldner für das, was er in Zukunft zu zahlen hat. In dem Augenblick, in dem du das Geld vom Jugendamt erhältst, wird das Jugendamt Gläubiger gegenüber dem Schuldner, denn es wird auf jeden Fall versuchen, sich dort das vorgestreckte Geld zurück zu holen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    da du der gesetzlichen Vertreter bist bist du gläubiger denn du bekommst die ca. 250 euro fürs kind. wenn er nicht zahlen kann zahlt der staat und holt sich es vom insolventen zurück und der insolvente ist somit der schultner denn er muss zahlen kann aber nicht

    PS: Die Beistandschaft für minderjährige Kinder (§ 1712 ff. BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Sie wurde zum 1. Juli 1998 im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes eingeführt und ersetzte die Amtspflegschaft des Jugendamtes für nichteheliche Kinder.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    der Kindesvater ist auf jeden fall Schuldner und die Mutter Jugendamt ist der Gläubiger.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gläubiger ist immer der Anspruchsteller.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gläubiger ist das Kind, den um den Unterhalt geht es. (Kindesunterhalt)

    Die Mutter ist normalerweise die gesetzliche Vertreterin des Kindes bis zur Volljährigkeit. Ist das Jugendamt eingeschaltet, ändert sich nix an der Grundstellung. Doch ist mit Abtretung der Mutter an das Jugendamt, ist diese Behörde dann ersatzweise, der Gläubiger ( gesetzliche Vertreter des Kindes)

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    im falle der insolvenz hat der gläubiger immer schlechte karten, egal ob privatperson oder amt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du bist der schuldner und das jugendamt der gläubiger

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