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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Unerlaubte Handlung durch unrechtliches entfernen?

Guten Tag,folgende fiktive Situation:

Ein Vereinsmitglied hängt eine wichtige Information für andere Vereinsmitglieder in den Vereinsschaukasten für Bekanntmachungen.

Ein Vorstandsmitglied,dem diese Information nicht passt,entfernt ohne Erlaubnis den Aushang und verhindert dadurch eine wichtige Nachricht an die Mitglieder.

Verstösst das Vorstandsmitglied gegen Gesetze durch das unerlaubte Entfernen?

Ist das Diebstahl geistigen Eigentums?

In diesen speziellen Fall gibt es natürlich keine Richtlinien in der Vereinssatzung.

Vielen Dank.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also ich sage einmal so:

    § 823 II BGB stellt darauf ab, dass auch derjenige Schadensersatz leisten muss, der gegen ein Schutzgesetz verstößt. § 242 schützt in diesem Fall eben auch den Eigentümer des Zettels. Auch wenn der nur 10 cent oder noch weniger wert ist. Strafrechtlich wird sowas idR nicht verfolgt, aber dennoch macht man sich strafbar, wenn man den Zettel behalten will. Wenn der Zettel entfernt wird, dann in den Müll etc. geworfen wird ist das schon nach § 823 I BGB schadensersatzbegründend (übrigens fällt sogar schon der Diebstahl unter § 823 I...). Also nach meiner Ansicht ist der Vorstand ohnehin aus dem Rechtsgedanken des § 31 BGB besonders verpflichtet, aber das ist sowieso gar nicht notwendig bei dem oben genannten Sachverhalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es müsste aber erstmal geklärt sein, ob ein Vereinsmitglied berechtigt ist Informationen auf dem schwarzen Brett auszuhängen. Wenn nein , dann darf der Vorstand diese illegale Info entfernen.

    mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das interessiert rechtlich erstmal keinen. Diebstahl eines Zettels, Wert 10 Cent. Dafür interessiert sich wirklich strafrechtlich keiner. Zivilrechtlich können da aber schon Ansprüche entstehen, wenn da jemand wirklich durch die fehlende Information geschädigt wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da kommt natürlich erstmal Diebstahl des Zettels in Betracht, ggf. auch Sachbeschädigung.

    Aber ich denke wegen einem Blatt Papier wird da nicht viel bei rauskommen.

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