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Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn der Spind aufgebrochen wird?
Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn der Arbeitgeber ohne Zustimmung und ohne Polizei, den Spind aufbricht? Mir fällt nur Sachbeschädigung für das Schloss ein.
Das mit dem Vertrauensbruch etc. ist mir bewusst...ich will die Gesetzeslage wissen...
Nein Nein...nicht wegen Verdacht auf Diebstahl geöffnet o.ä. - Das war eine reine "was wäre wenn"-Frage
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo
Ich denke auch wenn der Spint dem Arbeitgeber gehört
ist er doch so lange man dort beschäftigt ist deine Privatsache.
Der Arbeitgeber hat keinen berechtigten Grund den Spint einfach so Auf zu brechen.
Wenn ein Verdacht des Diebstahls besteht muß er so denke ich doch ziemlich sicher sein
das er denn Täter kennt um diesen Spint aufbrechen zu können.
Gruß Rani
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Uuiiii da liegt aber schon einiges im Schiefen.
Du kannst rechtlich nix machen, denn der Spind ist ja Eigentum des Arbeitgebers. Und wegen nem 5€ Schloss klagen, wenn Du es denn gekauft hättest. Naja.
Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, wende dich dahin und mach es zum Thema. Die sollen eine Betriebsvereinbarung aufsetzen/aushandeln. Dass man zumindestend zukünftig nicht mehr so vorgeht in der Firma. Die feine englische Art ist das nämlich auch nicht gerade. Man hätte Dich rufen sollen und unter mehreren Zeugen hättest Du den Spind öffnen sollen. Oder warst DU nicht erreichbar?
Wurde denn was gefunden? Streitest Du es ab? -Weil Du mit dem Thema Polizei als unabhängigen Zeugen kommst! Ich denke mal nicht, daà derjenige der Deinen Spind aufgebrochen hat, dies ohne Zeuge (Betriebsangehörige!) tat. Aber dem scheint's Du ja dann auch Befangenheit/abgekartertes Spiel vorzuwerfen.
Ich denke das Arbeitsverhältnis sollte demnächst beendet werden, egal von welcher Seite.
Und wenn Du was mitgehen gelassen hast, dann steh dazu.
- schnuppeLv 6vor 1 Jahrzehnt
das ist ein groÃer Vertrauensbruch. Dein Arbeitgeber hat sich strafbar gemacht er hätte dich holen müssen um gemeinsam den Spind auf zu SchlieÃen. Das wäre ein Fall für das Arbeitsgericht.
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- vor 1 Jahrzehnt
Der Arbeitgeber haftet dafür
er darf bestimmt nicht dein Spind aufbrechen
ohne dich davon zu informieren bzw. erlaubnis
denn wenn es DEIN spind ist dann ist es glaub einbruch in die privatssphaere