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Heizkostenübernahme bei Hartz 4?
Hallo ! Wer kann mir folgende Fragen beantworten: Ich habe vor im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres in die Nachbarstadt umzuziehen. Der Mietspiegel ist dort gleich. Nun kann ich eine Wohnung bekommen die ca. 85 qm gross ist, 4 Zimmer hat und über Nachtspeicherheizung beheizt wird. Die Miete inkl. Nebenkosten ist genau so hoch, wie die jetzige bei 3 Zimmer, 75 qm. Lediglich der Stromverbrauch wäre natürlich höher. Mir ist schon klar, dass ich einen Teil der Stromkosten selber tragen muss. Meine Frage ist: in welcher Höhe übernimmt die Arge die Heizkosten bzw. die Stromkosten. Und wie werden die Stromkosten für die Heizung aus der gesamten Stromkostenrechnung rausgerechnet ? Kann die Arge mir die Wohnung grundsätzlich verweigern ? Ziehe nur um, weil der grosse Sohn auf eine weiterführende Schule muss, die von hier aus so gut wie gar nicht zu erreichen wäre. Ich gehe nebenher arbeiten und meine Arbeitsweg würde sich erheblich verkürzen.Wäre nett, wenn mir jemand antworten würde oder mir einen Tipp geben kann, wo ich die entsprechenden Informationen dafür bekomme !
Das ich beim Amt die Informationen bekomme weiss ich auch, leider kann man da nicht anrufen und auf einen Termin muss ich warten ....
6 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Antrag auf Umzug stellen (3 Angebote von Umzugsfirmen vorweisen) und die Gründe für den Umzug benennen.
Sagt die ARGE zu wird der Umzug bezahlt. Sagt sie nicht zu, benötigt man einen widerspruchfähigen Bescheid. Gegen diesen Bescheid legt man dann Widerspruch ein.
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kann man dagegen beim Verwaltungsgericht klagen.
Je nach Kommune sind die Mietpauschalen unterschiedlich. Sie errechnet sich meist aus den Quadratmetern plus den vorgegeben Preis für die Nettokaltmiete.
Eine Person i.d.R. 45 - 50 m² jede weitere Person plus 15m².
Ist die Wohnung größer muss die Nettokaltmiete einigermaßen passen. Geringfügige Erhöhung darf und kann der H4-Empfänger aus dem Regelsatz begleichen.
Man sollte die Kosten für Nachtspeicheröfen nicht unterschätzen. Man könnte sich Rechnungen des Vormieters zeigen lassen.
Manche Ämter behaupten, dass die ARGE des Zuzugsortes zuständig wäre, dies ist allerdings falsch. Die ARGE des aktuellen Wohnortes ist zuständig!
Ansonsten beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen und bei einem Fachanwalt kostenlos (max. 10,-- €) eine Rechtsberatung nehmen.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - CinderellaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja nu, dann muss man halt auf einen Termin warten, aber dann bekommst du zu 100% die richtige Antwort und nicht nur so halbfertige, wo du nichts mit anfangen kannst.
- FirstroseLv 4vor 1 Jahrzehnt
Auch als Hartzi darfst du wohnen wo du willst. Wenn der Umzug nicht von der Arge als notwendig angesehen wird, übernehmen sie nur die Umzugskosten nicht. Wenn die neue Wohnung nicht teurer ist, steht einem Umzug nichts im Wege. Du must ein Mietangebot oder einen ausgefüllten, aber nicht von dir unterschriebenen Mietvertrag bei der Arge vorlegen und genehmigen lassen.
Nachtspeicheröfen haben einen eigenen Stromzähler, so dass gewährleistet ist, dass Nachtstrom und Tagstrom unterschiedlich berechnet werden. Das weià ich, weil meine Eltern schon seit 40 Jahren Nachtspeicheröfen haben.
Die Heizkosten werden komplett von der Arge übernommen, sprich die Nachtstromkosten für die Ãfen.
Die Kosten des anderen Zählers übernimmt die Arge nicht, weil du Strom von deinen Hatz4 Leistungen bezahlen musst.
Vielleicht übernimmt die Arge sogar die Umzugskosten, wenn du darlegen kannst, welche Vorteile die neue Wohnung hat. Vielleicht übernehmen sie jetzt die Fahrtkosten und müssen das später nicht mehr?
Auf jeden Fall Antrag stellen.
- zipporaLv 5vor 1 Jahrzehnt
die arge übernimmt eine heizkostenpauschale.da spielt es keine rolle ob mit öl, gas, strom oder holz geheizt wird.
ich denke nicht, dass die arge dir die wohnung verweigern kann, schlieÃlich gibt es gute gründe für einen umzug.ob sie dir allerdings den umzug bezahlen oder eine renovierung wage ich zu bezweifeln.das müssten sie nur, wenn der umzug angeordnet ist.
die informationen darüber findest du auf deinem jetzigen bescheid, dort steht auch, welcher heizkostenanteil dir zusteht.
eventuell kann man dir probleme bei der gröÃe der wohnung machen, wenn ihr nicht genug personen seid.das argument der arge ist bei zu groÃen wohnungen, dass die nebenkosten höher sind und das wollen sie nicht tragen.
gut informieren kannst du dich auf der seite gegen-hartz4.de oder tacheles.de
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
die entsprechenden infos bekommst du beim amt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei Nachtspeicheröfen muss das die Arge übernehmen