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Welche Versicherung bei Schaden an der Badewanne?

Hallo zusammen.

Stellt euch vor, ich bin vor 4 Monaten in eine andere Mietwohnung eingezogen und plötzlich war an der Decke der Wohnung unter mir die Tapete feucht, direkt unter meinem Bad, wo die Badewanne steht. Erst hieß es seitens der Vermieterin, meine Waschmaschine sei defekt, dann hätte ich falsch sauber gemacht (zu feucht), wie auch immer, jedenfalls übernahm die Vermieterin bei den Mieter unter mir die Malerarbeiten. Kürzlich war es wieder feucht unter mir und es stellte sich nun heraus, dass meine Badewanne beim Überlaufschutz (beim Gummi) undicht war. Ein kurzer Handgriff und sie war wieder fest. Nun sagt die Vermieterin, ich solle das meiner Versicherung melden. Meine Hausratversicherung meint, sie wäre nicht zuständig und ich solle ich an meine Privat-Haftpflichtversicherung wenden, wenn ich den Schaden schuldhaft verursacht habe. Aber habe ich den Schaden schuldhaft verursacht? Wann kann ich dafür, dass die im Eigentum der Vermiterin befindliche Badewanne undicht ist? Ich gehe davon aus, dass diese bereits vor meinem Einzug undicht war und selbst wenn nicht, wer haftet für den Schaden? Bitte helft mir, ich will auch keinen Ärger haben :-(

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Deine Haftpflichtversicherung wird dafür nicht zahlen. Du hast den Schaden nicht schuldhaft herbei geführt und bist somit auch nicht haftbar zu machen.

    Die Vermieterin muss das selbst zahlen. Ist ihr Eigentum. Was kannst du dafür, dass dieses Gummi undicht wird ?

    Quelle(n): Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen.
  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zustimmung für Maya! Das könnte bei der Leitungswasserschadensversicherung des Vermieters gedeckt sein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    hausrat glaub ich

  • vor 1 Jahrzehnt

    Melde es Deiner HAftpflicht. Sie kontrolliert ob die Forderungen berechtigt sind.In meinen Augen ist es ein LW Schaden

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  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ne ne die spinnt ja wohl deine Vermieterin......Den Schaden muß sie beheben, oder ihre versicherung....Sonst wende dich an den mieterschutz, kannst ihr auch sagen......

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Vermieterin hätte schon nach dem ersten Schaden klären müßen woher das Wasser kommt. Ihr Versäumniß selber schuld.

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