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Innerhalb welchen Zeitraumes muss der Vermieter Mängel im Mietobjekt beseitigen?

z.B. wenn der Durchlauferhitzer kaputt geht und die Wohnung kein warmes Wasser hat. Wielange hat er Zeit und wann darf man das selber von einer Installationsfirma machen lassen und die Rechnung dem Vermieter geben?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Zeitraum muss angemessen sein. Was angemessen ist entscheidet im Streitfall ein Richter. Angemessen ist eine Zeit in der Vermieter tätig werden kann. Für die Angemessenheit ist auch entscheidend wie beeinträchtigend der Mangel ist, oder ob es sich um ein Notfall handelt.

    Kaltes Wasser in dieser Jahreszeit erfordert schnelles handeln. So sollte am Montag spätestens am Dienstag ein Fachmann vor Ort sein und den Schaden beheben.

    Kann man nachweisen, dass man dem Vermieter den Mangel und die Fristsetzung mitgeteilt hat und der Vermieter unternimmt nichts, darf man selbst eine Firma bestellen. Diese Kosten muss man zwar vorstrecken darf diese Kosten aber dann direkt von nächsten Miete abziehen. § 536a BGB erlaubt dies.

    Auch darf man die Miete ab dem Zeitraum, ab dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat, die Miete mindern.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kommt drauf an ob du das warme wasser zu duschen oder kaffee kochen brauchst wenn es zu duschen ist muß im regelfall spätestens nach einem werktag der schaden behoben werden die kosten trägt dein Vermieter

    Quelle(n): selber vermieter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach dem er es gesehen hat, kannst du gleich loslegen, ruf in aber erst an bevor du im eine Rechnung schickst um einen guten Kontakt zu erhalten. In der Regel im ersten Monat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    in einer mietwohnung müssen mindestens 18° Grad Celsius Raumtemperatur herrschen.

    bei selbständiger beauftragung einer firma sind die kosten auch selber zu tragen, da der vermieter erst den schaden begutachten muss und dann ein kostengünstiges unternehem beauftragen kann.

    wenn die temperatur nicht besteht, den vermieter schriftlich mit einer frist z.b. von 14 tagen informieren die miete zu kürzen.

    wenn die wohung unbewohnbar ist, kann man sogar in ein hotel ziehen und die kosten dem vermieter in rechnung stellen, das ist aber nur in ganz seltenen fällen möglich.

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