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Küche extra zahlen??? Mietrechtprofis gefragt!!!?

Ich ziehe in eine Wohnung wo eine Einbauküche gestellt wird für die ich 50 Euro monatlich zahle. Diese wird neu eingebaut, ist aber eine Standardküche. Heißt aber für mich wenn ich lange genug in der Wohnung bleibe das ich die Küche wahrscheinlich doppelt bezahle! Ist das so Rechtens???

Update:

Das sollte hier keine Beschwerde werden. War nur ne Frage! Danke für die neutralen Antworten!!!!

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja. Du brauchst ja den Vertrag nicht zu unterschreiben.

    Du kannst ja den Vermieter darauf ansprechen, vielleicht reduziert er die Zahlung für die Küche nach x Jahren um y €.

    Du kannst ja auch selbst die Küche stellen. Aber das bedeutet: Probleme beim Umzug.

    Im Mietfall muss der Vermieter auch für Mängel an den Geräten aufkommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Wenn man also eine Küche für mtl. 50,-- € mitmietet ist dies rechtens. Wenn man in den Vertrag ein Mietkauf vereinbart ist dies ebenso rechtens. Wenn man vereinbart, dass wenn man 60 Monate oder 36 Monate mtl. 50,-- € bezahlt einem die Küche gehört und bei Auszug mitnehmen darf ist dies rechtens...

    Übrigens, wird die Küche vermietet gehen Mängel bzw. Defekte - bei ordnungsgemäßen Gebrauch - zu Lasten des Vermieters.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du lamnge genug in einer Mietwohnung bleibst, bezahlst Du wahrscheinlich auch die Wohnung irgendwann doppelt. Rechtens ist Alles auf das sich Mieter und Vermieter einigen, dem Gesetzgeber ist das egal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja das ist rechtens. Dein Vermieter muss auch für alle Reparaturen aufkommen. Was anderes ist es wenn Du keine Küche mit anmietest und die Dir selbst kaufst Hier hast Du die freie Auswahl was Du nimmst. Ziehst du aus, kannst Du die Küche dem Nachmieter verkaufen oder mitnehmen. Alles eine Absprache mit dem vermieter

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  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    je nach Region ist es absolut üblich, dass Wohnungen ohne Küche vermietet werden. Für die Nutzung einer Einbauküche extra zu zahlen, ist okay, man hat ja dafür keine eigenen Kosten. Wenn Du bereits eine Küche hast würde ich aber darum bitten, dass die Küche herausgenommen wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit deiner Küche ist das so wie mit einem Stellplatz fürs Auto wen Du ihm nutzen möchtest wird dir Geld berechnet und da ist es egal was diese mal gekostet hat. Du darfst Sie auch nicht beim Auszug mitnehmen! Schau mal ins Kleingedruckte ob Du nach einer bestimmten Zeit für die Küche nicht mehr zahlen must wenn der Kaufbetrag und die Einbaukosten abgegolten sind ist das nicht unüblich. Ich musste nach zwei Jahren für meine auch nichts mehr extra bezahlen da der Kaufpreis wieder drin war. Alternativ kannst Du ja versuchen die Wohnung ohne die Küche zu bekommen, oder eben eine andere.

  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du zahlst die Küche nicht doppelt. Du zahlst 50 Euro extra dafür, dass du dich nicht um eine eigene Küche kümmern musst. Wenn etwas kaputt geht, ist der Vermieter verantwortlich, nicht du.

    Wenn du keine Küche wolltest, hättest du eine andere Wohnung nehmen müssen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Mieter bist du so oder so der "Dumme". Geld regiert die Welt, Es ist halt so

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das mit den Reparaturen muss nicht so sein, dass der Vermieter alles bezahlt, wenn du 50 Euro monatlich für die Küche zahlst. Wenn der echt clever ist,packt der auch eine Kleinreparaturenklausel in den Vertrag und dann zahlst du bis 8% der Jahresmiete bei Reparaturen im Jahr und bis 150/200 Euro pro Fall selbst. Bitte um einen Vertrag ohne Küche und bau dir selbst was ein. Wenn du bald wieder umziehst, nimm Module, die in viele Küchen passen und freistehende Elektrogeräte-ist eh billiger.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich gehe mal davon aus, dass du für die Küche 50€ Miete zahlst, und zwar an den Vermieter? Du musst die Wohnung ja nicht mieten. Suche dir eine andere Wohnung, wo so ein Nepp nicht praktiziert wird.

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