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Kann man seinem Nachbarn einfach so etwas an tun?
Vor 16 Jahren hat er das Grundstück gekauft.Der Nachbar von nebenan war schon
beim Vor besitzer da.Nun verlangt er das der Nachbar die Bäume und ein Gartenhaus
entfernen soll .Also sie stehen ungefähr etwas über 1 Meter vom Zaun entfernt,aber er verlangt
2 Meter ,nun soll der Nachbar alles versetzen und die Bäume entfernen.
Kann er so was wirklich verlangen?
Die Bäume und das Haus waren schon dort gestanden bevor er es gekauft .Hätte er da nicht schon
vor 16 Jahren sich beschweren müssen?
Er hat es doch 16 Jahre hin genommen .
Kann man dann nicht sagen er muss es weiterhin hinnehmen.
Hallo Robert S wo kann ich das noch
Lesen.Danke
6 Antworten
- Robert SLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Nachbar braucht nichts zu entfernen, weder sein Gartenhaus noch die Bäume.
Hier zählt das Gewohnheitsrecht und der Nachbar wusste bei dem Kauf da von
Quelle(n): Wissen um alte Grenzbebauung - vor 1 Jahrzehnt
Das kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Ich würde dann auch bei diesem Knilch eine Umsetzung von Bäumen und Bauteilen verlangen....
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sobald die Bäume länger als 5 Jahre stehen haben sie Bestandschutz. Vorher hätte der NAchbar das verlangen dürfen. Bei dem Gartenhaus sieht es etwas anders aus. Hier hätte bei Bau eine Unterschrift eingeholt werden müssen.
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Nachbar hatte sicher bei dem Voreigentümer kein Glück mit seinen Forderungen, also versucht er es jetzt bei Dir. Bauabstände (2m) sind für eine Laube einzuhalten und Bäume dürfen auch nicht so dicht gepflanzt werden.
Wegen der Laube musst Du mit dem Bauamt reden (genehmigungs - oder nur anzeigepflichtig und notwendiger Abstand).
Hinsichtlich der alten Bäume frag das Umweltamt, die dürfen wahrscheinlich sowieso nicht gefällt werden und müssten m.E. unter Bestandsschutz stehen.
Diese Dinge sind oft in der regionalen Gesetzgebung geregelt.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
erkundige dich mal auf deiner gemeinde wie genau die rechtslage ist .
deine angeführten gründe kommen jedenfalls nicht zum zuge.
u. u. kann man schon so was verlangen.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es gibt kein Gewohnheitsrecht das ist eine Mär.
Nach 6 Jahren hat der Nachbar keinen Anspruch mehr, auf eventuelle Ungereimtheiten bzgl. der Begrenzungsabstände der Bäume.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter