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Katrina M fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

unterhalt....als AZUBI vom vater ?

meine nichte ist im 3ten lehrjahr, und bekommt keinen unterhalt vom vater.

für mich ist es hart mit anzusehen, wie sie neben ihrer ausbildung kellnern muß, um sich über wasser zu halten.

ist das richtig ?

falls nein, was soll sie machen ?

Update:

meine nichte wurde vom vater ins heim gesteckt, als die mutter starb, da er sich zuvor von meiner schwägerin wegen einer anderen frau getrennt hatte, und meine nichte sich damals weigerte bei der "bösen neuen stiefmutter" zu leben.

meine schwägerin hat sich in ihrer trauer eiskalt vergiftet, und sie dachte damals , das tatjana bei uns leben würde, sie hatte es so verfügt.

mein bruder hat aber gerichtlich verfügen lassen, das er das alleinige sorgerecht für tatjana bekam, und uns wurde das umgangsrecht sie zu sehen - verboten.

da tatjana sich weigerte bei ihm zu leben, schob er sie ins heim ab.

als tatjana 18 jahre alt wurde, zog sie in eine kleine wohnung, mit wohngeld und fing ihre ausbildung als bürokauffrau an.

mein bruder - ein managment direktor einer großen versicherung, mit einem ganz großen gehalt - ging immer schon über leichen...

er zahlt ihr keinen pfennig, hat sogar die halbweisenrente bei sich auf seine rente anrechnen lassen...aber tatjana hat dies beantragt...

Update 2:

und hat rückwirkend ab januar diesen jahres die ausstehende halbwaisenrente ausgezahlt bekommen...leider nicht für die jahre zuvor !

er weigert sich hartnäckig seiner tochter unterhalt zu zahlen, auch das kindergeld überträgt er ihr nicht...sie hatte ihn schon gefragt, da war seine antwort nur : ich wünschte du wärst genauso tot wie deine mutter...

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schnellstens einen Familienanwalt einschalten. Wer Kinder hat ist verpflichtet Ihnen ein würdiges Leben zu bieten.

    Nur keine Angst, das Familiengericht wird Dir helfen.Wenn es so ist wie Du schreibst versuche auch noch für die zurückliegenden Jahre Unterhalt zu bekommen. Der RA hilft Dir dabei

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Kindergeld kann sie auf sich beantragen. Da sollte sie sofort Kontakt mit der Kindergeldkasse aufnehmen. Es kann sein, dass er eine Unterschrift leisten muss. Zur Not wird sie ihn darauf verklagen müssen. Aber das sollte kein Problem sein, da er sich ja emotional überhaupt nicht um sie kümmert. Und den Anwalt bezahlt das Gericht für sie, da sie noch in der Ausbildung ist (Beratungschein beim Amtsgericht beantragen).

    Unterhalt steht ihr nur zu, wenn sie nicht selbst "genug" Geld verdient. Im dritten Lehrjahr kann es sein, dass das der Fall ist. Ich kenne den aktuellen Betrag nicht. Bei mir war der Grundbedarf damals etwa 600€. Wenn sie das alleine verdient, hat sie zwar Anrecht auf Wohngeld, aber keinen Anspruch auf Unterhalt.

    Sie sollte sich eventuell bei einem Anwalt beraten lassen.

    Sie soll mit einem Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung) zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen. Nach dem Gespräch beim Anwalt kann sie sich ja immernoch entscheiden, ob sie ihren Vater verklagen möchte oder nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Kindergeld MUSS er an sie weiterleiten, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt. Die Halbwaisenrente gehört auch zu ihrem Lebensunterhalt, die muß er weiterleiten. Falls ihr Geld dann immer noch unter dem HartzIV-Satz liegt(incl.Miete,Strom,Lebensunterhalt) müßte er Unterhalt zahlen . Wenn er genug verdient, eben auch mehr als den HartzIV-Satz , "angemessen" eben.Zahlen muss er aber nur, wenn sie glaubwürdig darlegen kann, daß sie Schaden nimmt, wenn sie mit ihm zusammenlebt, ansonsten würde man davon ausgehen, daß sie zu Hause wohnen kann und der Vater sie somit versorgt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Geschichte ist echt grausam!

    Das Kindergeld kann sie beim Amt Anordnen das es direkt auf Ihr Konto geht. Das wurde bei meiner Schwester auch so gemacht ohne weitere Probleme.

    Der Rest ist ein Gang zum Anwalt - jetzt nicht schreien zu Hohe Kosten -. dafür gibt es die Gerichtskostenbeihilfe diese muss man natürlich beantragen. Das weiß aber auch jeder gute Anwalt.

    Viel Glück weiterhin!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    na blöd ist schon kein geld vom vater aber im 3 lehrjahr sollte doch genug herum kommen zum leben denn wenn sie zuhause lebt und nichts abgeben muss nicht voll auf luxus steht denn klappt das außerdem arbeit stärkt den Charakter und mach unabhängig

    Nachtrag: wenn sich die story so gestaltet hat denn würde ich nicht lange fackeln ab an die öffentlichkeit damit ins fernsehen oder zur zeitung da kannst dem vater richtig in den allerwetesten treten als manager mag mann das nicht

    ausserdem zu weihnachten sieht helfen gut aus

    NUTZE DEN MOMENT

    MJ

  • Anonym
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Eindeutig ein Fall für einen Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum bekommt sie keinen Unterhalt?

    Kann oder will der Vater nicht zahlen?

    Grundsätzlich sind beide Elternteile dazu verpflichtet, ihrem Kind die erste Ausbildung zu finanzieren!

    Ansonsten bleibt nur der Gang zum Anwalt.

    http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kinde...

    Nachtrag

    Boah, das ist ja heftig!

    Unglaublich, was es für "Väter" gibt.

    Wie gesagt, da hilft nur ein Anwalt.

    Das Kindergeld steht ihr nämlich auch zu, genauso wie die Halbwaisenrente, wenn sie über 18 und in Ausbildung ist!

    Sie könnte auch noch Wohngeld beantragen.

    Alles Gute für das Mädel!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    normalerweise gibt man den eltern was vom lehrlingsgehalt ab, wenn man noch zu hause wohnt.

    wenn sie eine eigene wohnung hat, sollte mit ihren eltern reden, dass sie das kindergeld überwiesen bekommt. kindergeld steht nämlich bis zum 25. lebensjahr zu- auch während der ausbildung!!

    nachtrag: dann helf DU ihr doch, anstatt zuzuschauen!!

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