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schlupfloch mietrecht, NK altlast?
ich habe in einer kellerwohnung gelebt, die offiziell zur wohnung des erdgeschosses gehörte. wurde dennoch seperat vermietet, aber ohne mülltonne. der vermieter hat erwähnt das er die kellerwohnung nicht seperat angemeldet habe und daher von der gemeine keine eigene tonne gestellt wird. nun habe ich seit 4 jahren eine andere wohnung, habe aber durch damalige probleme noch etwa 1.700 euro nebenkosten-schulden für die alte kellerwohnung.
1. frage: wie lang kann ich zur pflicht gezogen werden, die alte schuld zahlen zu müssen?
2. frage: wenn die wohnung nicht offiziell gemeldet ist, darf sie vermietet werden? gibts da evtl. eine lücke, um um die alte last rumzukommen?
um mich mal nicht weiterhin als mietpreller oder ähnliches hinstellen zu lasssen... klar habe ich ei kosten ganz normal verursacht. es ist nur so, das ich seit 2005 ein gesundheitliches auf und ab habe und somit meisst im krankenstand (OP, reha,...) stehe. hätte ich das geld, würde ich zahlen... ich würde das schlupfloch suchen, damit es MIR etwas besser geht, weil das seit jahren ein hin und her mit den kosten ist... denn wenn ich ihm monatlich 20 euro gebe heult er rum. er will 200...das ist in meiner lage nie zu schaffen, wenn man krankengeld/hartz 4 erhält. hanz einfach. also lasst eure scheiss mietpreller-sprüche
9 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ein Kellerraum ist keine Wohnung und darf entsprechend nicht als Wohnung vermietet werden. Dementsprechend kann der Vermieter seine Betriebskosten nicht auf den Mieter umlegen.
Ist der Mieter 2006 ausgezogen sind die Ansprüche seit 1.1.2010 sowieso verjährt. Sollte der Vermieter Ansprüche geltend machen wollen, sollte der Mieter mit Verweis auf § 195 BGB auf die Verjährung und die Unwirksamkeit des Anspruches hinweisen.
Wurden überhaupt Betriebskostenabrechnungen erstellt ? Wann ja, wann die letzte ?
Es muss eine BK-Abrechnung erstellt worden sein, um die 3 Jahre Verjährungsfrist zu erreichen. Sonst verjährt der Anspruch schon nach 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum (§ 556 BGB).
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn es eine kellerwohnung war, entsprach die tatsächliche deckenhöhe mit sicherheit nicht den vorschriften das er das als wohnung vermieten durfte.
an deiner stelle würde ich mich mal mit dem damaligen vermieter unterhalten und nach einer guten lösung suchen, bei diesen verhandlungen bist du in der "vorhand".
wenn die wohnung nicht offiziell gemeldet war und er sie vermietet hat, hat er über den ges. zeitraum der vermietung den staat um steuern betrogen (steuerhinterziehung), wenn er diese wohnung z. jetzigen zeit auch noch so vermietet, könnte es für ihn sehr schwammig werden.
ich würde an deiner stelle, sollte er sich querstellen, einfach mal das finanzamt anrufen und mich mal erkundigen, separat dazu zum mieterschutz gehen.
es könnte ja auch sein, das du gesundheitliche folgeschäden davon getragen hast, denn in den meisten fällen neigen kellerwohnungen zu feuchtigkeit ;))
- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich verstehe jetzt nicht ganz wie der Zusammehang zwischen der Muelltonne und den aufgelaufenen NK besteht, vielleicht kannst Du hier noch etwas Licht in die Sachlage bringen.
Dass Du gesundheitliche Probleme hast tut mir leid, aber Du musst verstehen dass daran auch der Vermieter nicht schuld ist. Du wuerdest ja auch nicht auf Schulden sitzen bleiben wollen die anderen Leute verursacht haben, und fuer die bezahlen muessen.
Man darf eine Wohnung vermieten - das hat mit der Anmeldung nichts zu tun, und selbst wenn: Es waere nicht okay wenn man zwar dort wohnt und solange es zum eigenen Vorteil gereicht das Problem mit der Meldepflicht ignoriert, aber dann versucht darasu Kapital zu schlagen. Komm, Mann, das ist nicht fair.
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hier werden zwei Dinge unzulässig vermischt. Egal ob er die Wohnung vermieten durfte und wie hoch die Deckenhöhe ist die Nebenkosten sind angefallen und müssen bezahlt werden. Alles andere ist ein möglicherweise Verstoà gegen staatliche Auflagen, die der Vermieter eventuell zu vertreten hat. Die Nebenkosten sind aber durch Dich entstanden und es bleibt mir immer verschlossen warum Du dich vor der Bezahlung in Anspruch genommener Leistungen drücken willst. Was ist mit deinem Rechtsbewusstsein passiert ?
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hole dir Auskunft beim Anwalt oder beim Deutschen Mieterbund Der Vermieter hat wohl was zum verbergen warum meldet er die Wohnung nicht an da ist was faul so umgeht er dem Finanzamt muss dafür keine Steuern zahlen und das ist Betrug
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Zu1 wenn es nicht vor Gericht war kann er 3 Jahre auf Zahlung bestehen. Ging es über das Gericht hat er 30 Jahre Zeit um sein Geld zu bekommen. Wenn Du nun mit 20 € monatlich abspeisen willst ist er gezwungen vor Gericht zu gehen. Das gibt Kosten die Du dann auch noch tragen musst. Eine Zahlung von 200 € ist angemessen.
Wenn es keine offizielle Wohnung ist musst Du ihn anzeigen und es notfalls beweisen. Von Deinen Schulden kommst Du nicht herunter, da Du einen Mietvertrag hattest.
- KaterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast dort gewohnt, die Umstände hast du akzeptiert.
Du hast Mietschulden, die solltest du als aufrechter Mensch auch bezahlen.
Ich habe keinerlei Verständnis für Mietpreller, du gibst Mietern einen schlechten Ruf.
Mehr will ich gar nicht sagen.
- vor 1 Jahrzehnt
Wohl kaum wenn ihr einen Mietvertrag gemacht habt, wovon ich mal stark ausgehe. Die Frage ist jetzt nur ob es Rechtens war, das der Vermieter diese Kellerwohnung extra vermieten durfte. Sobald ich weià verfallen Mietschulden nicht einfach so, auÃer du machst dich aus dem Staub oder gehst Pleite und meldest Privatinsolvenz an.
Auf der anderen Seite ist es ein bisschen unfair sich vor den Zahlungen zu drücken, immerhin hat man dich in der Kellerwohnung leben lassen, auch wenn es vielleicht nicht rechtens war und jetzt willst du dafür nicht zahlen.
Edit: Das ist dann ja auch ein bisschen was anderes, muss er sich eben mit 20 Euro im Monat zufrieden geben...
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Verjährung der Forderung beträgt drei Jahre nach Rechnungsstellung.
Er darf vermieten solange keine ausdrückliche Untersagung durch die Behörde erfolgt ist.