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Kann ein Verkäufer die Ware vom Umtausch ausschließen?

Ich habe am 13 November Schuhe gekauft (reduziert) und will sie zurückgeben. Sie sind noch ungetragen und an sich in Ordnung, aber gefallen mir nicht (mehr). Normalerweise kann man ja innerhalb von 14 Tagen Grundlos die Ware zurückgeben aber auf meinenm Kassenzettel steht:

-Umtausch innerhalb von 8 Tagen

-Reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen

Kann der Laden sowas bestimmen, oder kann ich da hin gehen und auf mein Umtauschrecht bestehen?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Leider befindest Du Dich im Irrtum. Es gibt kein Recht fehlerfreie Ware umzutauschen. Es gibt viele Geschäfte, die einen Umtausch ermöglichen. Sie müssen dies aber nicht tun. Daher können sie auch Waren vom Umtausch auschließen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ware mangelhaft ist.

    Quelle(n): www.verbrauchernews.de/.../rueckgabe_umtauschrecht
  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die 14 Tage, die du kennst, gelten für Bestellungen im Internet, Teleshop oder Versandkatalog.

    Wenn du aber im Laden einkaufst, darfst du grundlos sowieso nichts zurückgeben - es sei denn, der Verkäufer bzw. der Laden bieten dir das an. Dann dürfen die aber auch die Regeln aufstellen, zu welchen Bedingungen sie das machen.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Welches Umtauschrecht???? Es gibt kein Recht auf grundlosen Umtausch.

    Normalerweise hat man für im Laden gekaufte Sachen nur dann ein Rückgaberecht, wenn die Ware nicht in Ordnung ist.

    Wenn der Laden lt. Geschäftsbedingungen innerhalb von 8 Tagen umtauscht, ist das schon kulant. Reduzierte Ware von dieser Kulanzregelung auszunehmen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Beim nächsten Mal solltest Du genauer nachdenken, bevor Du einen Kaufvertrag abschließt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Umtausch ist grundsätzlich eine freiwillige Angelegenheit ausser im Versandthandel. Somit kan Verkäufer selbst bestimmen wann er umtauscht.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der kassenzettel spricht hier eine deutliche sprache.

    welche teile von: "-Umtausch innerhalb von 8 Tagen" und "-Reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen" verstehst du nicht?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du in einem Geschäft was einkaufst, muss man dir gar nichts umtauschen. Das 14 tägige Umtauschrecht, gilt doch nur für den Versandhandel.

    Das ist nur die Kulanz, des Verkäufers, wenn er dir im Geschäft überhaupt ein Umtauschrecht gewährt. So kann er auch bestimmen, dass seine reduzierte Ware nicht umgetauscht werden kann.

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt zwei verschiedene Arten von "Umtausch"

    - Reklamation: Die Ware ist fehlerhaft. Sie muss ausgetauscht werden oder es muss das Geld erstattet werden. Der Verkäufer hat 3 Versuche frei, fehlerfreie Ware nachzuliefern (=Umtausch) bevor es einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Geldes gibt.

    - Umtausch wegen Nichtgefallen: Aus Kulanz (Freiwilligkeit zur Kundenfreundlichkeit) nehmen Geschäfte oft Ware zurück, die nicht passt oder nicht gefällt. Das ist eine freiwillige Leistung. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Jedes Geschäft entscheidet selbst über die Bestimmungen. Bei nicht-reduzierter Ware gibts meistens keine Probleme, denn die kann das Geschäft ja noch an andere Personen verkaufen. Bei reduzierter Ware geht das so einfach nicht, denn die wollen das Zeug ja so schnell wie möglich aus dem Sortiment haben. Deshalb gibts oft viel kürzere Fristen. Bei meinem Lieblingsgeschäft sind es 3 Tage. Aber in anderen gibts nicht einmal diese Möglichkeit. Und das ist rechtens.

    Sonderregelung: Online-Kauf / Teleshopping. Wenn man die Ware nicht gesehen hat, bevor man sie bestellt hat, hat man einen 14tägigen Rückgabeanspruch auch bei Nichtgefallen. Oft wird diese Frist freiwillig auf 4 Wochen verlängert vom Geschäft. Das ist aber dann wieder Kulanz.

    Wenn sich also dein Geschäft weigert, die Schuhe zurück zu nehmen (ich würde es auf jeden Fall versuchen, manchmal sind die da trotzdem so freundlich, musst nur lieb sein und freundlich bleiben), dann bleibst du drauf sitzen und kannst es nur noch bei Ebay versuchen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kann von Markt zu Markt unterschiedlich sein. Geh einfach hin und frag nach ob du sie umtauschen kannst. Du wirst es nicht erfahren ob du sie umtauschen kannst, wenn du hier uns frägst. Nur der Markt kann sie umtauschen und zu dir entgegenkommend sein. Vielleicht hast du ja Glück und du bist einer der Glücklichen die ihr Geld wieder bekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    in vielen Geschäften ist der Umtausch von reduzierter Ware ausgeschlossen. Was aber rechtlich icht richtig ist. jeder hat das Recht darauf, die gekaufte (auch reduzierte Ware), ungebracuhte (neue) Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, entweder umtausch gegen die bezahlte Summe oder gegen andere Ware.

    Leider ist es so, dass du wahrscheinlich ohne Anwalt nicht weit kommst. Klar kannst du es versuchen, und den Beistzer, bzw im Geschäft noch mal fragen, villeicht tauschen sie es um. Aber in viele Fällen lohnt es sich nicht wirklich da mit Anwalt und Gericht anzukommen. Wenn es nicht klappt versuche die Schuhe bei Freunden und Famile zu verkaufen oder sie ins Internet zu stellen (zB Ebay oÄ.)

    viel Erfolg

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