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Nachzahlung von Kindergeldzuschlag bei Privatinsolvenz?!?
Meine Eltern haben vor ein paar Jahren die Privatinsolvenz angemeldet und haben Anspruch auf Kindergeldzuschlag. Nun wurde ein Antrag auf Nachzahlung gestellt und alles ging vor's Gericht. Nun sagt das Gericht, dass die Nachzahlung zuerst an den Insolvenzberater geht; sprich, die Nachzahlung mit den Schulden verrechnet wird.
Allerdings sagte eine Dame vom Arbeitsamt oder so (die auch in der heutigen Gerichtsverhandlung dabei war), dass es 2 Paragraphen im Gesetz gibt, die dagegen sprechen, aber die Anwältin und die Richterin haben dies bestritten... Kann uns jemand hier weiterhelfen; beziehungsweise kennt einer die beiden Paragraphen?
Zudem ist der Kindergeldzuschlag ja eine Sozialleistung, und diese dürfen doch gar nicht erst gepfändet werden?
1 Antwort
- LeneLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Deine Eltern haben Betrag X frei. Was darüber hinausgeht, muss abgetreten werden, auch wenn es Kindergeldzuschlag ist.
Kindergeld & Co dürfen nicht gepfändet werden, das ist aber etwas anderes. Wenn du pleite (nicht insolvent) bist, dürfen die Gläubiger u.U. auf deine Kohle zugreifen - nur eben nicht auf die pfändungsfreie.