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Ba F fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Hausverbot für Rechtsanwalt?

Hallo Cleverles!

Ich hab da mal eine Frage:

vor kurzem habe ich erfahren, daß der Rechtsanwalt eines insolventen Familienmitgliedes in meinem Laden war und sich umgeschaut hat, ob evtl. bei mir nichts zu holen wäre. Natürlich hat er sich nicht zu erkennen gegeben, es geht nur aus einer Bemerkung aus sicherer Quelle hervor, daß er dies tatsächlich getan hat. Ich kenne diesen Rechtsanwalt nicht persönlich.

Das Geschäft ist nicht gemietet, sondern ich habe es vor vielen Jahren gekauft. Das Familienmitglied ist ein Geschwister zu mir und volljährig, auch voll geschäftsfähig.

Habe ich die Möglichkeit, diesem Rechtsanwalt schriftlich ein Hausverbot zu erteilen? Ich möchte weder mit ihm noch mit dem Geschwister etwas zu tun haben.

Danke für Eure Stellungnahmen.

7 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    in Deinem Laden hast Du das Hausrecht und kannst jeden rauswerfen bzw. Hausverbot erteilen, der Dir nicht passt. Und Geschwister sind untereinander nicht unterhaltspflichtig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hausverbot ist kein Problem. In Deinem Geschäft kannst Du jedem Hausverbot geben, wenn Du willst.

    Nach meiner Meinung musst Du nicht für Geschwister haften, wenn Du nicht für sie gebürgt hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich kannst Du jedem Hausverbot erteilen. Da Du aber nicht für die Schulden Deiner Geschwister aufkommen musst kann das nur ein Zufall gewesen sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Jedem kann Hausverbot erteilt werden

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst jeden in deinem Geschäft Hausverbot erteilen. Schriftlich ist schlecht, wenn du nicht weist welcher Rechtanwalt es ist. Spreche doch das Verbot aus, wenn er wieder im Geschäft ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du kannst hausverbot erteilen, wem du willst.

    wenn aber einer mit amtl. schreiben kommt (gerichtsvollzieher) kannst du herzlich wenig dagegen unternehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kannst du schon machen, es ist ja Dein Laden. Aber zahlen musst Du für insolvente Angehörige trotzdem. Da wird grundsätzlich erst die Familie herangezogen, egal wie ihr zueinander steht, bevor der Staat Unterhaltsleistungen zahlt. Ist auch richtig so, warum sollen das die Steuerzahler übernehmen, wenn Geld in der Familie ist? Der Laden kann ja auch verkauft werden. Da führt dann wohl kein Weg herum.

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