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Schwangerschaft selber zahlen mit 15 ?

Hei

Die frage betrifft nicht mich sondern eine Freundin von mir die 15 ist und schwanger ist Muss sie die abtreibung selber zahlen ?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hoffentlich ja!

    dann vergisst sie das nächste mal nicht zu verhüten!

    aus schaden soll man ja (angeblich) klug werden...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Kosten

    Die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs bei medizinischer oder kriminologischer Indikation werden von den Krankenkassen übernommen. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung (§ 218a, Abs. 1 StGB) vornehmen lassen, tragen die Kosten für den Abbruch selber. Die Kosten betragen beim operativen bzw. medikamentösen Abbruch in der Regel zwischen 300 und 400 Euro.

    Verfügen Frauen über kein oder nur ein geringes Einkommen, haben sie Anspruch auf die Übernahme der Kosten nach dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen. Die Kosten tragen dann die Bundesländer. Die Leistungen nach diesem Gesetz können bei den örtlich zuständigen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Das gilt auch für Frauen, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören. Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung über die Kostenübernahme aus und übernimmt die finanzielle Abwicklung mit dem zuständigen Bundesland.

    Die Leistungen erstrecken sich auf die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs selbst und die medizinisch erforderliche Nachbehandlung bei komplikationslosem Verlauf. Für alle anderen Kosten wie die Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft oder bei Komplikationen ist die Krankenversicherung zuständig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch selbst betragen in den ersten drei Monaten etwa 360 Euro (medikamentöser Abbruch) bis 460 Euro (Vakuumaspiration).

    Die Kosten für Vor- und Nachuntersuchung sowie Behandlung etwaiger Komplikationen werden von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, Beamtenbeihilfe, „Sozialämter“, private Krankenversicherung) übernommen. Ebenso werden die Kosten für Abbrüche von Schwangerschaften mit medizinischer Indikation übernommen. Schwangerschaftsabbrüche mit kriminologischer Indikation werden von den gesetzlichen Kostenträgern ebenfalls übernommen, von privaten Krankenversicherungen teilweise auch.

    Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung müssen selbst bezahlt werden. Frauen mit geringem eigenem Einkommen (unter 966 Euro bzw. 941 Euro in den neuen Bundesländern) erhalten (unabhängig von ihrer Versicherung) die Behandlung kostenfrei, wenn sie dies vor dem Eingriff beantragen. Die Kosten für diese Abbrüche werden über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet und dann der Krankenkasse vom jeweiligen Bundesland erstattet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja

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