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Wände bei Auszug Weiss streichen?

Hallo ,

ich und mein Freund bewohnen seit April diesen Jahres eine 100qm Wohnung die Rauhfaser Tapeziert und weiss gestrichen übergeben wurde. Ich habe ein paar Wände farbig gestrichen. Nun ziehen wir ende Dezember wieder aus und mir war klar das ich die farbigen Wände weiss streiche bzw sogar eine rote Wand komplett neu Tapeziert und geweißt habe, nun ist es aber so das sich das weiß was ich gestrichen habe von dem Weiß farblich unterscheidet , zwar nur leicht aber man sieht es . Meine frage dazu , darf der Vermieter verlangen das ich den rest der frisch gestrichenen Wände anpasse ? Oder muss ich das nicht da ich ja auch nur knapp 7 monate hier gelebt habe?

Update:

aber es wurde eine zusatzvereinbarung getroffen damals im Mietvertrag das alle wände weiss und Rauhfasertapeziert übergeben werden muss ... gibt es da ansonsten Urteile drüber ?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Solch eine Klausel ist unzulässig.

    http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteil_aid_1...

    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/renovierun...

    Knallige Wände (rot) muss der Vermieter aber nicht hinnehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kurz und knapp,-Jeder geschlossene Vertrag muss erfüllt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    scheiß egal was im vertrag steht du bist verpflichtet die räume weiß zu streichen, und wenn du keine raufascer mehr drauf hast musst du auch wieder raufaser raufmachen, ich hab das alles durchgemacht bei mir stand es nicht im vertrag und wir mussten es trotzdem machen es ging fast vor gericht, du kannst ja deinen rechtsanwalt fragen hab ich auch gemacht :)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn eine Zusatzvereinbarung getroffen wurde und Ihr die unterzeichnet habt, werdet Ihr leider nicht drumherumkommen.

    Fragt halt mal beim Vermieter nach,

    er soll sich das ansehen und sagen, ob´s so passt oder nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbst knallige Wände muss der Vermieter hinehmen. Ich hab eine ochsenblutrot gestrichene Wand übergeben, andere Räume waren farbig mit Wickeltechnik gestrichen, die Abnahme lief ohne Probleme. Nur Dispersion sollte es sein. Viele Vermieter probieren es trotzdem. Mir wurden ungestrichene Türen zum Problem. Obwohl es laut Mieterbund keine Renovierungsklauseln mehr gibt, wurde mir zur Ablöse geraten, weil der Vermieter der größte der Stadt war und Sonderrechte bei Gericht hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...gar nix musst du machen...dieser ganze renovierungsquatsch ist aufgehoben worden...nur schäden musst du beseitigen....

    nachtrag....alle zusätzlichen vereinbarungen in mietverträgen sind ungültig....

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