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Anna fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist es strafbar, wenn man man die Miete nicht zahlt (gezahlt hat)?

8 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt drauf an.

    Zunächst einmal musst du zwischen Zivil und Strafrecht unterscheiden. Zivilrechtlich ist das eine Nichterfüllung des Vertrages. Das zieht zum einen die Naschzahlung an den Vermieter und zum anderen auch Schadenersatz für den Vermieter nach sich. Zivilrechtlich ist eine nichtzahlung der Miete also nur unter der Vorraussetzung zlässig das die Mietsache garnicht nutzbar ist.

    Die Strafrechtliche Seite kann unter gewissen Umständen noch dazukommen. Allerdings nicht wenn du einfach Geld hast, sondern wenn du den Vermieter getäuscht hast das du z.B. die Miete zahlen könntest es abe in Wahrheit garnicht kannst. Dann ist allerdings nicht die nichtzahlung sondern die Täuschung strafbar.

    Also ich würde mal sagen der Ärger den du bekommst wird schon groß genug sein, selbst wenn du dich nicht strafbar gemacht haben solltest. Vieleicht lernst du ja was draus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man bei der Unterzeichnung des Mietvertrages schon beabsichtigt nicht zu zahlen ist das ein klarer Betrug. Betrug erfordert Vorsatz, welcher aber auch später zur Verweigerung der Zahlung führen kann. .

    Kommt es im Laufe der Mietnutzung zu Versäumnissen und einzelnen Ausfällen bei Mietzahlung, durch Schlamperei, fehlendes Geld u.ä. so ist das nicht strafbar, sondern als offene zivilrechtliche Forderung zu behandeln (Mahn-und Vollstreckungsbescheid, Versicherung an Eides statt und Kündigung) .

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Strafe wird hoffentlich bald eine Kündigung sein, denn Miete nicht bezahlen ist zwar rechtlich nicht strafbar, aber richtig charakterlos.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, es ist strafbar. Du kannst wegen Betrug in den Knast wandern oder safftige Strafen kassieren. In der Regel wirst du zwar nicht angezeigt/ es kommt nicht vor Gericht, aber dennoch solltest du alleine aus moralischen Gründen die Miete bezahlen. Falls du ´hingegen fragst, weil dein Mieter nicht zahlen möchte, dann geh direkt zur Polizei und zeig ihn an.

    Quelle(n): ABGB
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Allein damit du auf keine dummen Gedanken kommst - JA!

    Je nach Konstellation kommt aber dabei der sogenante Eingehungsbetrug in Betracht. Weiteres wäre zu prüfen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Juristen-Standard-Antwort (JSA) 1.0: Das kommt drauf an.

    Da sind allerlei Konstellationen denkbar. Schlimmstenfalls dürfte Betrug einschlägig sein. Es kann aber auch sein, dass das genauso wenig strafbar ist, wie wenn man beim Aldi an der Kasse genau fünf Cent zu wenig im Portemonnaie hat.

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    was passieren wird, dass die wohnung gekündigt wird, rein rechtlich müsste der vermieter, auf nachzahlung klagen und somit erst mal finanziell in vorlage treten.

    ein strafverfahren wird es nicht geben, aber einen besuch vom gerichtsvollzieher.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja , wegen betrug gehst du in den knast

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