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Stehen mir Zuschläge für Sonntagsarbeit zu?
Ich arbeite als Aushilfe in einer Boutique. Nun soll ich an einem Adventssonntag arbeiten, was kein Problem darstellt, aber stehen mir die Zuschläge zu?
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu gar nichts. Ich arbeite 4 Stunden die Woche für gewöhnlich. Manchmal kann das schon eine Stunde mehr sein.
6 Antworten
- Stefan RLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich sind die §§ 10 ff Arbeitszeitgesetz einschlägig. Nachdem offenbar in Deiner Gemeinde/Stadt eine Adventssonntagöffnung genehmigt wurde, sind die ergänzenden Voraussetzungen eines Landesgesetzes (z.B. Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten im Saarland - einfach googlen) zu beachten. Ganz kurz: damit bist Du auch verpflichtet, Sonntags zu arbeiten.
Zuschläge werden gesetzlich nicht geregelt. Dies steht in den jeweiligen Tarifverträgen. Für den Einzelhandel gibt es logischerweise verschiedene, da musst Du Dich erkundigen. Teile dieser Tarifverträge werden durch Verordnung für allgemein verbindlich erklärt, d.h. sie gelten unabhängig von der Tatsache, ob Du einer Gewerkschaft (und Dein Chef einer Arbeitgeberorganisation) angehörst. Wenn im Arbeitsvertrag keine Regelung beinhaltet ist und auch kein Verweis auf einen Tarifvertrag enthalten ist, sieht es grundsätzlich schon mal schlecht aus. Unter Quelle steht die derzeit gültige Liste. Von da ab musst Du Dich "durchhangeln".
Deine Stunden darfst Du natürlich abfeiern, aber das sollte ohnehin klar sein.
- vor 1 Jahrzehnt
Bei gewissen Berufen kriegt man einen Bonus wenn man am Sonntag arbeitet
Schau in deinen Arbeitsvertrag dort steht alles, wenn nicht frag den Chef....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Schaue in deinem Arbeitsvertrag nach, was dazu drinne steht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
1. Sonntagsarbeit ist nur im Ausnahmefälle - dazu gehört dann auch so ein Adventssonntag - erlaubt
2. Das regelt das Arbeitszeit Gesetz
3. Zuschläge für besondere Zeiten regelt das Gesetz nicht. Diese sind in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag geregelt
4. Boutique ist Einzelhandel. Es gibt Teile des Tarifvertrag für den Einzelhandel, die allgemein verbindlich erklärt wurden. Der Sonntagszuschlag ist m.W. nicht allgemein verbindlich
5. Daher gibt es keinen Anspruch auf einen Zuschlag
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an. Steht darin die 7 Tagewoche hast Du kein Anrecht. Was sagt der TArifvertrag?