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Bindung an mündlich geschlossenen Handwerkervertrag?

Hallo!

Ich habe mich vor ca. 2 Wochen mündlich mit einem Handwerker auf Arbeiten in meiner Wohnung geeinigt. Am Tag des mündlichen Vertragsabschlusses einigten wir uns darauf, den ursprünglich ins Auge gefassten Termin für die Ausführung der Arbeiten aufgrund der Krankheit des Handwerkers um eine Woche zu verschieben. Er versprach, mir noch am Folgetag den Kostenvoranschlag per Mail zu schicken. Der Kostenvoranschlag kam erst nach ca. 2 weiteren Wochen und nach telefonischer Erinnerung durch mich. Außerdem wurde durch den Handwerker der vereinbarte Termin um eine weitere Woche verschoben, ohne mit mir darüber zu reden.

Im Kostenvoranschlag wurde außerdem eine Anzahlung von ca. 80% gefordert, wovon mündlich bisher keine Rede war.

All das verwirrt mich etwas und lässt mich an der Zuverlässigkeit und Seriosität des Handwerkers zweifeln.

Bin ich an die mündliche Vereinbarung gebunden? Oder kann ich, da ich inzwischen ein anderes Angebot vorliegen habe, in dem eine Anzahlung von 25% gewünscht (und nicht verlangt) wird, von der Abmachung zurücktreten?

Herzlichen Dank für hilfreiche Informationen

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1. Es gibt eine sogenannte Formfreiheit für Verträge, wenn nichts anderes geregelt ist. Das heiss schon ein Antrag also ein Angebot ist verbindlich wenn er schriftlich, mündlich oder mit klopfen von Mosezeichen auf einem Felsbrocken vereinbart wurde. Nur die Einigung zählt, nicht die Form

    2. Ein Antrag der geändert wird ist ein neuer Antrag der einer neune Zustimmung bedarf. Eine nachgeschobene Anzahlung von 80% ist so ein Änderung ist also ein neuer Anttrag der einer neuen Zustimmung Bedarf. Das gilt aber nur bis zum Vertragsabschluss.

    §150 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/150.html

    Allerdings hast du hier eine etwas andere Situation der Vertrag ist gültig. Die Vorrauszahlung in Höhe von 80% ist in deinem Fall aber nicht Vertragsbestandteil.

    Eine Terminverschibung ist grundsätzlich zulässig, es sei denn dass das Rechtsgeschäft (Vertrag) AUSDRÜCKLICH als Fixgeschäft bezeichnet wird.

    Die Situation kann aber auch als Einigungsmangel interprätiert werden

    Hier greift also § 154 BGB versteckter Einigungsmangel

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__154.html

    Also heisst das für dich klar zum ausdruck bringen. Der Vertrag kommt mit 80% Vorrauszahlung nicht zustande!

    Zusammenfassend kannst du sagen ja mündliche Verträge sind gültig, aber dein Vertrag mit einer Vorrauszahlung von 80% nicht. Er kann allenfalls ohne die nachgeschobene Bedingung vom Handwerker eingefordert werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich: Ein mündlicher Vertrag ist genau so rechtswirksam, wie ein schriftlicher!

    Was bedeutet das auf diesen Fall bezogen?

    - Erst einmal wäre zu klären, was mündlich überhaupt (konkret) vereinbart worden ist?

    - Nach den obigen Informationen scheint es mir so zu sein, daß dieser Handwerker seinerseits vom Vertrag zurückgetreten ist (nicht mündlich, aber faktisch!). Selbstverständlich darfst auch Du dann vom Vertrag zurücktreten. Allerdings sollte in so einem Fall dem Vertragspartner Gelegenheit gegeben worden sein, seine Pflichten nachzuholen. Das scheint in diesem Fall tatsächlich ja auch schon geschehen zu sein. Es wird wieder etwas schwieriger, wenn Du Dich mit den veränderten Vertragsbedingungen für einverstanden erklärt hast. Aber das kann nicht ständig wiederholt und neu festgelegt werden. Vor allem nicht, wenn es schon fast so ausschaut, als ob es Nötigung wäre!?

    Nach meiner Meinung hat der Handwerker den Vertrag gebrochen, eine große Neigung seinen Verpflichtungen vollständig nachzukommen ist nicht ausreichend erkennbar und überhaupt wirkt einiges an seinem Geschäftsgebaren unseriös. Es könnte beispielsweise sein, daß er diesen Auftrag "schwarz" erledigen wollte (deshalb der Versuch, den Kostenvoranschlag zu vermeiden?). In diesem Falle würdest Du Dich ebenfalls strafbar machen. Jeder normale Richter müßte verstehen, daß Du das nicht möchtest. Zudem ist das Verhalten des Handwerkers "interpretierbar". Ich würde vermuten, daß es besser wäre, die Finger davon zu lassen...

    Das neue Angebot wirkt seriöser. Aber diesmal bitte vorher überprüfen! Ein schriftlicher Vertrag sorgt für Klarheit!

  • Jessi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich meine ja, denn der Handwerker hat sich bis jetzt auch an keine Vereinbarung gehalten.

    Ausserdem sind 80% unüblich. Normalerweise werden nur die Materialkosten angezahlt. Es sei denn, dass das Material sehr teuer ist, was ihr braucht.

    Ich arbeite mit sehr vielen Handwerkern und diese Terminverschiebungen und ihm Hinterherlaufen-müssen findet bei mir auch keine grosse Begeisterung. Mit so jemandem ist das Arbeiten schwierig.

    Ich würde ihn anrufen und höflich aber bestimmt sagen, dass du aufgrund seines nachlässigen Verhaltens und der 80% nicht mehr willig bist, mit ihm zu arbeiten. Egal was er sagt- immer ruhig und höflich bleiben!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    finger weck von solchen handwerkern

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    auch ein mündlicher Vertrag ist bindend - auch für den Handwerker.

    Aber der Handwerker hat sich nicht daran gehalten und scheint nicht besonders zuverlässig.

    Der mündliche Vertrag ist schwer zu beweisen - wenn du dich nicht daran hältst, ist das für mich verständlich.

    Vorsicht: NICHT von Zurücktreten sprechen, bzw. schreiben, sonst hat der Handwerker den Nachweis, dass ihr einen Vertrag hattet. Am besten nur anrufen und sagen, du hättest kein Interesse.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vertrag wird erst nach dem Kostenvoranschlag geschlossen. Da hier eine Vorkasse verlangt wird ist kein Auftrag erteilt worden. Trete auf Grund des Kostenvoranschlages von der gewünschten Arbeit zurück. Wenn es hart kommt kann er Kosten für den Kostenvoranschlag verlangen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Einen Auftrag erteilt man grundsätzlich erst nach Voliegen eines Kostenvoranschlages !

    Die geforderten 80 % Anzahlung sind völlig unüblich im Geschäftsleben.

    Mündliche Aufträge sind genauso bindend, wie schriftliche.

    Der Handwerker hat keine Abmachung eingehalten und folglich würde ich mich nicht an den Auftrag gebunden halten. Allerdings mußt du damit rechnen, dass er dich evtl. auf Schadensersatz verklagt.

    Da keine Zeugen vorhanden sind, ist es eine verzwickte Angelegenheit.

  • PiKe
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch mündliche Verträge sind bindend.

    Allerdings wird es schwer zu beweisen sein, wenn es keine Zeugen außer den zwei Vertragspartnern gibt.

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