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Verdinand . fragte in Gesellschaft & KulturEtikette · vor 1 Jahrzehnt

Wie verhält man sich als Mann angemessen als Begleiter beim Schuhkauf? Muss ich echt die Hälfte abgeben?s.D.?

Gestern begleitete ich meine Frau mein Einkaufsbummel. Als sie in ein Schuh-Geschäft ging, blieb ich aus persönlichen Gründen draussen stehen, um eine Zigarette zu rauchen und meinen Kaffee fertig zu trinken.

Als sie den Laden wieder verließ, hatten mir Passanten insgesamt 12, 97€ in den, mittlerweile geleerten, Pappbecher geworfen.

Jetzt meint sie, ich müsste davon die Hälfte abgeben.

Und außerdem soll ich meine Lieblingsjacke in Zukunft nur noch für Gartenarbeiten tragen.

Ist das gerechtfertigt?

19 Antworten

Bewertung
  • Betty
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also entweder oder......wenn du teilen sollt, kannst du deine Jacke anlassen, wie sollst du sonst an zusätzliche Einnahmequellen kommen *lach

    LG

    Betty

  • keks
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ...sag mal, Verdinand, mir fällt da gerade ein: habt ihr eigentlich einen Ehevertrag?!??!

    .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soooo.!!! kenn ich die Frauen.. keine Ahnung wo das Geld herkommt (und wie sauer wir es verdienen).. aber wo es hingehen soll.. da sind sie Experten. :-))

    Behalte die Jacke, behalte das Geld, und spuehl deinen Aerger mit nem kuehlen Bier runter. Sie kann ja mal auf dich warten. :-)

    Ok das gibt wieder ne Diskussion mit vielen Worten, (von ihr) und wenigen Widerworten (von dir).. also was solls. Gib ihr das Geld, gib ihr die Jack.. sag dass du jetzt frierts und ne neue Jacke fuer den Garten brauchst. Sie wird sich liebevoll deiner annehmen.. und das ist ja auch ganz schoen. ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann darf sie ihre neuen Schuhe auch nur noch für Gartenarbeiten tragen, und wegen dem Geld sag ihr sie soll doch selber "Betteln" gehen...

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  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein das ist nicht gerechtfertigt, aber du hast ja sowieso Glück gehabt:

    12,97 kann man nicht durch 2 teilen also musst du zwangsläufig alles behalten

  • Petra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das steht in keinem Verhältnis.

    Schließlich brauchst Du eine neue Lieblingsjacke für Deine nächste Schuhkollekte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    und bei der steuer nicht vergessen auser du beziehst hartz 4 da solltest du es der arge melden

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Die 12,97 Euro musst du an den Schuhverkäufer als Schmerzensgeld zahlen. Das kannst du hinterher von deiner Freundin aber wieder gerichtlich einfordern.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mach das zu deinem Alltagsjob

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jo.

    Quelle(n): Pazifist
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