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Wie verhält es sich, wenn ein Mieter verstirbt, mit der Kündigungsfrist für die Mietwohnung?
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Noch 1 Monat nach dem Sterbemonat wird im allgemeinen von den Vermietern verlangt. So ist es bei Gesellschaften und Maklern.
Bei privaten Vermietern sollte man sich mit diesen einigen, dabei kommt es darauf an, ob am Anfang oder am Ende des Monats der Todestag liegt.
Quelle(n): Erfahrung nach Tod von Vater - HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 BGB gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt.
Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, NACHDEM SIE vom Tod des Mieters KENNTNIS ERLANGT HABEN, auÃerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 BGB in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt.
In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats auÃerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
Siehe §§§ 563,563a,564 BGB.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - uschi91hannesLv 5vor 1 Jahrzehnt
als meine mutter starb,sollte ich noch drei monate miete zahlen.
habe einen brief aufgesetzt das ich kein eigenes einkommen habe,hausfrau bin und diese nicht zahlen kann.
habe nie wieder was von dem vermieter gehört.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Gesetzlich haben die Erben eine Kündigungszeit von 3 Monaten. Viele Vermieter lassen aber mit sich reden.